Belarus (de)
- Hauptstadt:
- Minsk
- Int. Kennzeichen:
- BY
- Sprache
- Weißrussisch, Russisch, Polnisch
- Gängige Fremdsprachen:
- vor allem Russisch, Polnisch, Kenntnisse anderer Sprachen sind gering
- Währung:
- 1 Belarus-Rubel (BYR) = 100 Kopeken
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +1 h
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom, Zwischenschalter erforderlich
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 16.11.2012)
Besondere Hinweise
Sicherheit
Allgemein wird auf die erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen.
In den Großstädten sollte aufgrund erhöhter Kriminalität nur wenig Bargeld mitgeführt werden, Dokumente sollten photokopiert werden. Wertgegenstände sollten nicht offen zur Schau gestellt werden. Besondere Vorsicht ist nach Einbruch der Dunkelheit geboten. Fernreisen mit dem Zug können mit Sicherheitsproblemen (Raub) verbunden sein.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass Reisende nach Belarus in ihrem eigenen Interesse strikt alle dort geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten sollten. Rechtsvorschriften und Strafmaß entsprechen häufig nicht den Regelungen in den Staaten der Europäischen Union. Dies gilt insbesondere für Rauschgift- und Sexualdelikte, aber auch beim Führen eines KFZ durch Personen, die das Fahrzeug bei der Einreise nicht deklariert haben.
Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen und politischen Lage kommt es vereinzelt zu Demonstrationen und Kundgebungen, die gemieden werden sollten.
Das Photographieren von militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung ist verboten. Politische Diskussionen und Äußerungen sollten unbedingt vermieden werden.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewußt sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Einreise
- Visumspflicht: Ja, Visumspflicht für Gewöhnliche Reisepässe, Dienst- u. Diplomatenpässe; auch bei Transitreisen gilt die Visumspflicht. Die Visumspflicht besteht ebenso für Reisende, die über ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Nachfolgestaat der früheren UdSSR (z.B. für die Russische Föderation) verfügen
- Visum erhältlich: Zuständige Vertretungsbehörde (Botschaft); nur in besonderen Fällen (mit Einladungsschreiben) auch direkt am Flughafen „Minsk 2“.
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Zumindest 3 Monate nach Ausreise
- Cremefarbener Notpass: Keine Angaben über Akzeptanz
- Miteintragung von Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig. Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
- Sonstiges: Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für Belarus sind unter Einreisebestimmungen und Visa abzurufen. Reisende unterliegen bei der Einreise in die Republik Belarus bzw. bei der Transitreise – ausgenommen davon sind Transitreisen mit internationalen Zügen oder Flugzeugen – einer Pflichtkrankenversicherung. Das Vorweisen einer entsprechenden Versicherungspolizze bei der Einreise kann verlangt werden. Seit Februar 2006 müssen bei der Einreise Einreise-Kärtchen („Migrazionnaja Kart“) ausgefüllt werden. Transitreisende müssen im Besitz von ca. EUR 60,-- pro Tag sein und dürfen nur das internationale Fernstraßennetz benutzen. Im Falle von länger als drei Tage dauernden Aufenthalten ist eine Registrierung durch die zuständigen Polizeibehörden erforderlich. Im Zuge dessen muss eine gültige Krankenversicherung und der Nachweis von Geldmitteln in der Höhe von mind. EUR 11,-- pro Tag nachgewiesen werden. Im Falle der Unterbringung in einem Hotel übernimmt dieses die Registrierung. Wird ein minderjähriges Kind nur von einem sorgeberechtigten Elternteil begleitet, so wird eine notariell beglaubigte und mit Apostille versehene Erklärung in russischer Sprache verlangt. Bei Begleitung durch Dritte oder im Falle von unbegleiteten Minderjährigen ist eine entsprechende Erklärung des/der Sorgeberechtigten erforderlich.
Einfuhr
Die Einfuhr der Landeswährung ist verboten, die Mitnahme von Fremdwährung ist bis zu einem Betrag von umgerechnet USD 10.000,-- unbegrenzt erlaubt (darüber Deklaration). Es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollar oder Euro in bar, Travellerschecks oder Kreditkarten.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch 1000 Zigaretten oder 1000 Gramm Tabak sowie 1 1/2 Liter Alkohol und 2 Liter Wein). Technische Gegenstände, wie z.B. Fotoapparate, Videokameras, Ferngläser, tragbare Radiogeräte, Laptops u.ä., sind zu deklarieren.
Die Einfuhr von pornographischen oder staatsschädlichen Druckwerken sowie von Obst und Gemüse ist verboten. Waffen dürfen nur mit Genehmigung des Innenministeriums eingeführt werden.
Für Rindfleisch und Erzeugnisse daraus besteht ein Einfuhrverbot. Bei der Einfuhr von Lebensmitteln werden die veterinärmedizinischen Vorschriften streng eingehalten.
Selbst bei kleinsten Verstößen gegen die geltenden Vorschriften kommt es vor, dass die weissrussischen Behörden sehr harte Strafen bis zur Konfiszierung der betreffenden Gegenstände unabhängig von ihrem Wert verhängen. Hierzu zählen auch die Bestimmungen über die erforderlichen Dokumente, die mit größtmöglicher Sorgfalt ausgefüllt werden sollten. Auch Fahrzeuge, Maschinen und hochwertige Konsumgüter können von Beschlagnahmungen betroffen sein. Eine besonders strikte Kontrolle der Einhaltung geltender Vorschriften ist bei der vorübergehenden Einfuhr und dem Transit von Waren (insbesondere Fahrzeugen aller Art) zu beobachten. Erfahrungsgemäß wird eine vom Zoll veranlasste Konfiszierung unmittelbar anschließend gerichtlich bestätigt.
Auch Computer oder Laptops ausländischer Reisender wurden bereits mit der Begründung allgemeiner Sicherheitserwägungen an der Grenze beschlagnahmt.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist verboten, die Mitnahme von Fremdwährung ist bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt. Die Ausfuhr von unverarbeiteten oder verarbeiteten Edelmetallen sowie Pelzen ist verboten. Eine spezielle Genehmigung ist für Antiquitäten und Kunstgegenstände notwendig (ebenso hohe Verzollung).
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Gemäßigtes Kontinentalklima mit warmen Sommern und feuchten, auch schneereichen Wintern.
Ratschläge
Keine besonderen Ratschläge.
Gesundheit
Aufgrund der hygienischen Verhältnisse und der unzureichenden Versorgung mit Medikamenten sowie des Mangels an entsprechendem Fachpersonal entspricht die Lage in den Krankenhäusern nicht dem westeuropäischen Standard. Die Umwelt in Weißrußland ist insbesondere in südlichen Regionen durch die Auswirkungen des Reaktorunglücks von Tchernobyl relativ stark radioaktiv belastet. Ein kurzfristiger Aufenthalt in dieser Region ist aber unbedenklich. Gerichte aus Pilzen, Beeren, Süßwasserfischen und Wild sollten gemieden werden.
Aufgrund der starken chemischen Belastung ist der Genuss von Leitungswasser nicht zu empfehlen. Es kann auch zu unangenehmen Hautreizungen kommen.
Die Behörden verlangen von Ausländern gelegentlich einen HIV-Test (i.d.R. nur bei Aufenthaltsdauer über 3 Monaten).
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Vorsicht
Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit Drogen. Bereits kleine Mengen von Drogen aller Art können zu hohen Freiheitsstrafen führen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird empfohlen. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Eisenbahnen, Busverbindungen. Taxis stehen ebenfalls zur Verfügung. Das Inlandsflugnetz funktioniert praktisch nicht.
Die Straßenverhältnisse (außer der Schnellstraße Brest - Minsk - russische Grenze, Minsk - Vilnius, Minsk - Mogilev) können mitunter sehr schlecht sein. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sollten generell unterlassen werden. Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung (Fahrzeugbrief) mitzuführen (eine Übersetzung muss bei der Grenze angefertigt werden). Haftpflichtversicherung ist obligatorisch (an der Grenze abzuschließen). Seit Anfang 2005 gilt in Belarus ein neues Mautsystem. Die Gebühren sind bei der Einreise zu bezahlen und hängen von der gewählten Fahrtstrecke ab.
Es gelten 0,0 Promille.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Nach dem zum 01.01.2001 in Kraft getretenen Gesetz kann bei besonders schweren Verbrechen, wie u. a. bei Mord, terroristischen Akten, Hochverrat, die Todesstrafe verhängt werden. Nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen wurde diese in den vergangenen Jahren in mehreren Fällen sowohl verhängt als auch vollzogen.
Homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen stehen in Belarus nicht unter Strafe. Öffentliche Handlungen, welche gleichgeschlechtliche Partnerschaften erkennen lassen, können dennoch homophobe Übergriffe provozieren.
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
