Bangladesch (de)
- Hauptstadt:
- Dhaka 
- Int. Kennzeichen:
- BD 
- Sprache
- Bengali 
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch 
- Währung:
- 1 Taka (Tk) = 100 Paisa 
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +5 h 
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- +4 h 
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom, Dreipunktstecker (Zwischenstecker erforderlich) 
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 13.07.2010
Sicherheit
ERHÖHTES SICHERHEITSRISIKO
Bei Reisen in das Gebiet von Chittagong Hill Tracts (CHT) wird auf die erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen.
In den genannten Gebieten, insbesondere in den Distrikten Rangamati, Khagrachari und Bandarban kann es nach wie vor zu bewaffneten Unruhen und zu kriminellen Übergriffen kommen.
Die Sicherheitssituation im Lande ist nach wie vor fragil, wie zuletzt die Meuterei der Grenztruppen von Bangladesch im Februar 2009, bei der mehr als 70 Personen getötet worden sind, gezeigt hat. Auch in den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Unruhen.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko bzw. hohem Sicherheitsrisiko begeben möchte, muß sich der Gefährdung bewußt sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen
Einreise
- Visumspflicht: Ja, für Gewöhnl. Reisepässe, Dienst- u. Diplomatenpässe
- Visum erhältlich: Bei der für Österreich zuständigen Vertretungsbehörde
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Zumindest 3 Monate
- Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
- Miteintragung von Kindern: Keine Angaben; eigener Reisepass empfohlen
- Sonstiges: Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können
Einfuhr
Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 100 Taka, die Mitnahme von Fremdwährung bis zu einem Betrag von umgerechnet US $ 1.000.- erlaubt (ab US $ 150.- Deklarationspflicht). Es empfiehlt sich die Mitnahme von US Dollar oder € in bar, Travellerschecks oder Kreditkarten.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Eine beschränkte Einfuhr von alkoholischen Getränken für Angehörige anderer als der islamischen Religion ist möglich.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 100 Taka, die Mitnahme von Fremdwährung ist bis zum deklarierten Betrag erlaubt. Kunstgegenstände und Souvenirs bis zu einem Wert von 3.000.- Taka können zollfrei ausgeführt werden. www.bmf.gv.at/zoll
Klima
Tropisches Monsunklima mit Monsun von Juni bis Oktober, einer anschließenden eher kalten Jahreszeit und einem heißen Sommer (März bis Mai).
Ratschläge
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuß setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab.
Gesundheit
Berichten des bangladeschischen Gesundheitsministeriums zufolge ist in letzter Zeit die Zahl der Fälle von Dengue-Fieber in vielen Teilen von Bangladesch, vor allem in der Hauptstadt Dhaka und der Küstenstadt Khulna, stark angestiegen. Die Krankheit breitet sich in der feuchten und heißen Jahreszeit besonders stark aus, wobei der Höhepunkt in den Monaten des tropischen Monsunklimas mit Monsun von Juni bis Oktober liegt. Die meisten Krankheitsfälle wurden bisher in Dhaka festgestellt, wo der Krankheitsüberträger "Aedes Aegypti" einen besonders günstigen Nährboden (z.B. unkontrollierte Mülldeponien, schlechte hygienische Bedingungen, usw.) vorfindet. Die letzte große Dengue-Epidemie in Bangladesh wurde 2000 mit 93 Todesfällen registriert. Der Krankheitsverlauf endet bei 5 Prozent der mit dem Dengue-Virus infizierten Patienten tödlich. Die Erkrankung ähnelt in ihrer harmlosen Form einer Grippe und klingt normalerweise nach ca. 1 Woche wieder ab. Symptome sind Bauchbeschwerden, Erbrechen, Blutungen der Nase und des Zahnfleisches, Ohnmachtzustände und Abgeschlagenheit. Bei Auftreten solcher oder ähnlicher Symptome sollte unverzüglich der Arzt aufgesucht werden. Vor Selbstbehandlung mit Acethyl-Salicyl-säurehältigen Medikamenten, wie z. B. Aspirin, wird seitens der Gesundheitsbehörden abgeraten. Eine Impfung gegen die Krankheit gibt es nicht. Nähere Informationen erteilt das Zentrum für Reisemedizin in Wien (Tel. 01- 403 83 43).
Ende Februar 2004 wurde das Auftreten des Nipah-Like-Virus bekannt. Die Übertragung dieser Krankheit erfolgt durch den Kontakt mit infizierten Gewebe und Körperflüssigkeiten von Tier zu Tier und Tier zu Mensch. Nähere Infos auf der Homepage der WHO. Die Krankheit trat bisher in den Provinzen Rajbari, Manikganj, Jaipurhat, Naogang und Faridpur auf. Bislang (Stand 01.04.2004) sind insgesamt 24 Todesfälle bekannt geworden. Die meisten Fälle stammen aus der Provinz Rajbari (14 Tote). Weitere betroffene Provinzen sind Tangail (5 Tote), Jaipurhat (3 Tote), Sibalaya (1 Toter) und Manikganj (1 Toter).
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Infektionsgebiet bei Gelbfieber (ansonsten nicht notwendig). Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und Typhus), empfiehlt das Institut für Tropenmedizin Wien (Tel. 01-403-83-43) jedoch eine vorbeugende Impfung gegen Cholera und Japan-B-Enzephalitis, für Individualtouristen und Camper zusätzlich gegen Hepatitis B und Tollwut. Malariaprophylaxe für das ganze Land wird angeraten.
Vorsicht
Auf die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen ist besonders zu achten. Vorsicht ist weiters beim Genuß von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte, wenn überhaupt, nur in abgekochtem Zustand getrunken werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluß einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen. Weiters Taxis und Mietwagen. Achtung, in Bangladesch Linksverkehr.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind in Bangladesh illegal. Auch wenn keine Fälle der Strafverfolgung unter diesem Tatbestand bekannt sind, sollten Reisende jederzeit die lokalen Gebräuche und Empfindsamkeiten respektieren und nicht durch provokantes Verhalten auffallen.
In Bangladesch werden unverheiratete (heterosexuelle) Paare in Hotels nicht akzeptiert, wenn sie sich als solche deklarieren.
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
