Aserbaidschan (de)
- Hauptstadt:
- Baku
- Int. Kennzeichen:
- AZ
- Sprache
- Aserbaidschanisch
- Gängige Fremdsprachen:
- Russisch, Türkisch
- Währung:
- Manat (AZN)
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +3 h
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- +3 h
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 16.02.2011)
Besondere Hinweise
Sicherheit
Allgemein wird auf das erhöhte Sicherheitsrisiko hingewiesen.
Die Region Berg-Karabach und die angrenzenden Bezirke Aserbaidschans (Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Ladschin und Kalbadschar) sind von Truppen der Republik Armenien besetzt und können von Aserbaidschan aus nicht besucht werden. Trotz eines seit 1994 geltenden Waffenstillstandes und trotz intensiver Bemühungen der internationalen Gemeinschaft um eine fried- liche Lösung des Konflikts kommt es entlang der aserbaidschanisch-armenischen Waffenstillstands- linie immer wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen. Die Gebiete entlang der Waffenstillstandslinie sind stark vermint.
In der aserbaidschanischen Exklave Nachitschewan muss mit sporadischen Unruhen gerechnet werden.
Bei Reisen im Land wird empfohlen, grundsätzlich nur wenig Bargeld mitzunehmen und Dokumente zu fotokopieren. Demonstrationen und Massenansammlungen jeder Art sollten gemieden werden. Besondere Vorsicht ist nach Einbruch der Dunkelheit, insbesondere in der Nähe von Nachtlokalen, geboten.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheits- lage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthalts regelmäßig zu überprüfen.
Einreise
- Visumspflicht: Ja für gewöhnliche Reisepässe. Visafreie Einreise für Inhaber österreichischer Dienst- und Diplomatenpässe für Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten
- Visum erhältlich: Bei der für Österreich zuständigen Vertretungsbehörde (Botschaft)
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Zumindest 3 Monate nach Ausreise
- Cremefarbiger Notpass: Wird von den aserbaidschanischen Einreisebehörden akzeptiert. Visum für die Einreise erforderlich. Bei Ausstellung eines Notpasses durch die Österreichische Botschaft in Baku ist kein aserbaidschanisches „Exit“-Visum erforderlich, allerdings wird die Beilage eines erklärenden Schreibens der Botschaft zum Notpass empfohlen.
- Miteintragung von Kindern: Ja, akzeptiert bis zum 16. Lebensjahr
- Sonstiges:
Die Grenzübertritte zwischen Aserbaidschan und Armenien sind geschlossen. Die Grenzübertritte zwischen Aserbaidschan und der Russischen Förderation können nur von StaatsbürgerInnen aus GUS-Ländern benutzt werden, da die Durchreise durch die russische Republik Dagestan allen anderen Reisenden von den russischen Behörden nicht gestattet wird. Der Grenzübertritt zwischen Aserbaidschan und dem Iran ist für ausländische Reisende mit gültigem aserbaidschanischen und iranischen Visum möglich. Die aserbaidschanisch-georgischen Grenzübertritte können von ausländischen Reisenden, die über ein aserbaidschanisches und ein georgisches Visum verfügen, benützt werden. Bei den täglich zwischen der aserbaidschanischen und der georgischen Hauptstadt verkehrenden Zügen und öffentlichen Bussen sollten – zum Teil erhebliche –Verspätungen eingeplant werden. Fährverbindungen, die teilweise nur sehr unregelmäßig verkehren, bestehen mit dem Iran, mit Kasachstan, Turkmenistan und der Russischen Föderation. Direktflüge verbinden Baku mit Wien sowie mit Frankfurt, Moskau, Istanbul u.a.
Die Einreise in die aserbaidschanische Exklave Nachitschewan („Autonome Republik Nachitschewan“) ist nur per Flugzeug bzw. auf dem Landweg vom Iran oder von der Türkei aus möglich.
Die aserbaidschanischen Behörden erteilen ausländischen StaatsbürgerInnen keine Reisegenehmigung für die von armenischen Truppen besetzte Region Berg-Karabach und die angrenzenden Bezirke. Personen, die sich über Armenien in dieses Gebiet begeben, werden von den aserbaidschanischen Behörden mit einem unbefristeten Einreiseverbot für ganz Aserbaidschan belegt.
Sofern ein längerfristiger, über 30 Tage hinausgehender Aufenthalt beabsichtigt wird, besteht eine Registrierungspflicht bei der Meldeabteilung der örtlich zuständigen Polizeibehörde.
Einfuhr
Bei Ein- und Ausreise sind Zolldeklarationen auszufüllen. Die Formulare sind, soweit sie nicht im Flugzeug verteilt werden, in der Flughafenempfangshalle erhältlich. Die Einfuhr der Landeswährung ist verboten, die Mitnahme von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, jedoch deklarationspflichtig. Euro werden akzeptiert, Travellerschecks und Kreditkarten nur in Ausnahmefällen; es gibt mittlerweile viele Bankomaten in Baku, über die Bargeld bezogen werden kann.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch 1000 Zigaretten oder 1000 Gramm Tabak sowie 1 1/2 Liter Alkohol und 2 Liter Wein). Wertvollere Gegenstände sollten bei der Einreise deklariert werden. Die Einfuhr von Lebensmitteln ist verboten.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist verboten, die Mitnahme von Fremdwährung ist bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt. Als Ausfuhrbeschränkungen gelten bei alkoholischen Getränken 3 Liter, bei Kaviar 600 Gramm. Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen ist nur mit einer Genehmigung des Kulturministeriums erlaubt. Edelmetalle sowie Pelze dürfen nicht ausgeführt werden.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Mildes Meeresklima, im Sommer warm und feucht. Der Winter ist kurz und mild mit nur wenig Schnee.
Ratschläge
Die Mehrheit der Bevölkerung bekennt sich zum schiitischen Islam. Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an.
Gesundheit
Aufgrund der hygienischen Verhältnisse und des Medikamentenmangels entspricht die Lage in den Krankenhäusern nicht dem europäischen Standard. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur die regelmäßig benötigten Arzneimittel sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Vorsicht ist geboten beim Genuss von ungewaschenem Obst sowie ungekochten Speisen, insbesondere von mit Mayonnaise zubereiteten Salaten. Leitungswasser sollte auf keinen Fall getrunken werden, ebenso empfiehlt sich der Verzicht auf Eiswürfel.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Infektionsgebiet bei Gelbfieber (ansonsten nicht notwendig). Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und B, Typhus), empfiehlt das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01/ 403 8343) jedoch eine vorbeugende Impfung für Individualtouristen und bei längeren Aufenthalten gegen Tollwut. Malaria tritt vereinzelt von Juni bis September in ländlichen Gebieten, hauptsächlich zwischen Kura und Arax, auf. Malariaprophylaxe wird angeraten.
Vorsicht
Alkohol am Steuer ist verboten (0,0 Promille!). Es ist ebenfalls untersagt, uniformierte Personen und militärische Einrichtungen zu fotografieren. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahe gelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Im Inlandsflugverkehr kommt es zu längeren Verzögerungen und die Einhaltung der Sicherheitsstandards ist fraglich, die Benutzung internationaler Direktflüge wird angeraten. Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Eine Haftpflichtversicherung muss an der Grenze abgeschlossen werden.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Als Bürger eines EU-Staates können sich Österreicher in Notfällen an die Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten wenden.
Homosexualität ist zwar kein Straftatbestand im aserbaidschanischen Strafrecht, jedoch können Unannehmlichkeiten in der Öffentlichkeit (und auch mit der Polizei) nicht ausgeschlossen werden.
Prostitution gilt in Aserbaidschan als „Ordnungswidrigkeit“ und kann mit einer Ermahnung bzw. Geldstrafe geahndet werden.
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
