Aserbaidschan (de)
- Hauptstadt:
- Baku 
- Int. Kennzeichen:
- AZ 
- Sprache
- Aserbaidschanisch 
- Gängige Fremdsprachen:
- Russisch, Türkisch 
- Währung:
- 1 Aserbaidschan-Manat (AM) = 100 Gepik (G) 
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +3 h 
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- +2 h 
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom, Zwischenstecker erforderlich (in internationalen Hotels auch österreichische Stecker) 
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 13.07.2010
Sicherheit
Allgemein wird auf das erhöhte Sicherheitsrisiko hingewiesen.
Die Hauptstadt Baku kann als relativ sicher eingestuft werden. Meiden Sie dennoch Demonstrationen und Massenansammlungen jeder Art, insbesondere im Zusammenhang mit Wahlen.
Die politische Situation des Landes ist in den letzten Jahren vom Konflikt um Nagorno-Karabach geprägt worden. Trotz eines seit 1994 geltenden Waffenstillstandes und trotz intensiver Bemühungen der internationalen Gemeinschaft um eine friedliche Lösung des Konflikts, kommt es im Grenzgebiet sporadisch zu Zwischenfällen.
Die Grenzregion zu Armenien sowie die im Südwesten gelegenen Bezirke Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Ladschin und Kalbadschar, insbesondere die unmittelbar auf aserbaidschanischer Seite der Waffenstillstandslinie angrenzenden Gebiete sollten gemieden werden. Die umstrittenen Gebiete sind teilweise stark vermint. Es kommt an der Waffenstillstandslinie gelegentlich zu Schusswechseln.Die Grenzübergänge sind geschlossen. Auch in der aserbaidschanischen Enklave Nachitschevan, die von Baku aus nur per Flugzeug erreicht werden kann, muss mit sporadischen Unruhen gerechnet werden.
Die Kriminalität (Diebstähle, Überfälle) nimmt generell zu. AusländerInnen sollten nur wenig Bargeld mitnehmen, Dokumente sollten fotokopiert werden. Besondere Vorsicht ist nach Einbruch der Dunkelheit geboten.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthalts regelmäßig zu überprüfen.
Einreise
- Visumspflicht: Ja, für Gewöhnl. Reisepässe, Dienst- u. Diplomatenpässe
- Visum erhältlich: Bei der für Österreich zuständigen Vertretungsbehörde (Botschaft)
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Zumindest 3 Monate nach Ausreise
- Cremefarbiger Notpass: Keine Angaben
- Miteintragung von Kindern: Ja, akzeptiert bis zum 16. Lebensjahr
- Sonstiges: Die Grenze zwischen Armenien und Aserbaidschan ist gesperrt.
- Aserbaidschan ist auf dem Land/Straßenweg von Georgien, Russland und vom Iran aus zu erreichen. Von einem Grenzübertritt über Jalama nach Russland (Dagestan) wird abgeraten. Hierfür ist neben einem Visum auch eine Spezialgenehmigung der russischen Behörden erforderlich, die nur sehr schwer zu bekommen ist Ein Grenzübertritt in den Iran (über den Grenzübergang Astara) ist für Touristen mit gültigem aserbaidschanischen und iranischen Visa möglich. Mit Georgien bestehen tägliche Zugsverbindungen (allerdings mit großen Verspätungen), drei Mal in der Woche gibt es zwischen Baku und Tbilisi eine "American Express"-Zugsverbindung europäischen Standards. Baku wird von verschiedenen europäischen Hauptstädten, so auch von Wien oder GUS (Haupt)Städten aus, direkt angeflogen. Fährverbindungen bestehen mit Iran, Kasachstan, Russland und Turkmenistan. Aufgrund des Berg-Karabachkonflikts gibt es derzeit keine Verbindungen zu Armenien.
- Die Region Berg-Karabach der Republik Aserbaidschan und die sieben Gebiete um diese Region, die von den Truppen der Republik Armenien okkupiert sind, können, obwohl sie nicht von der aserbaidschanischen Regierung kontrolliert werden, von ausländischen Staatsbürgern nur mit einer Genehmigung der aserbaidschanischen Behörden besucht werden.
- Das zu Aserbaidschan gehörende, derzeit nur armenisch besiedelte Autonome Gebiet Berg- Karabach der Republik Aserbaidschan ist derzeit nur von Armenien aus erreichbar. Dafür ist in Jerewan ein Einreisesichtvermerk einzuholen. Jedoch wird Reisenden, deren Pässe Einreisesichtvermerke für Berg-Karabach enthalten, kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt und ihnen die Einreise verweigert.
· Sofern ein längerfristiger, über 30 Tage hinausgehender Aufenthalt beabsichtigt wird, besteht eine Registrierungspflicht bei der Meldeabteilung der örtlich zuständigen Polizeibehörde.
Einfuhr
Bei Ein- und Ausreise sind Zolldeklarationen auszufüllen. Die Formulare sind, soweit sie nicht im Flugzeug verteilt werden, in der Flughafenempfangshalle erhältlich. Die Einfuhr der Landeswährung ist verboten, die Mitnahme von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, jedoch deklarationspflichtig. Euro werden akzeptiert, Travellerschecks und Kreditkarten nur in Ausnahmefällen; es gibt mittlerweile viele Bankomaten in Baku, über die Bargeld bezogen werden kann.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch 1000 Zigaretten oder 1000 Gramm Tabak sowie 1 1/2 Liter Alkohol und 2 Liter Wein). Wertvollere Gegenstände sollten bei der Einreise deklariert werden. Die Einfuhr von Lebensmitteln ist verboten.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist verboten, die Mitnahme von Fremdwährung ist bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt. Es gelten Ausfuhrbeschränkungen bei alkoholischen Getränken 3 Liter, bei Kaviar 600 Gramm. Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen ist nur mit einer Genehmigung des Kulturministeriums erlaubt. Edelmetalle sowie Pelze dürfen nicht ausgeführt werden.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Mildes Meeresklima, im Sommer warm und feucht. Der Winter ist kurz und mild mit nur wenig Schnee.
Ratschläge
Die Mehrheit der Bevölkerung bekennt sich zum schiitischen Islam. Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an.
Gesundheit
Aufgrund der hygienischen Verhältnisse und des Medikamentenmangels entspricht die Lage in den Krankenhäusern nicht dem europäischen Standard. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur die regelmäßig benötigten Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Vorsicht ist geboten beim Genuss von ungewaschenem Obst sowie ungekochten Speisen, insbesondere von mit Mayonnaise zubereiteten Salaten. Leitungswasser sollte auf keinen Fall getrunken werden, ebenso empfiehlt sich der Verzicht auf Eiswürfel.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Infektionsgebiet bei Gelbfieber (ansonsten nicht notwendig). Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und B, Typhus), empfiehlt das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01/ 403 8343) jedoch eine vorbeugende Impfung für Individualtouristen und bei längeren Aufenthalten gegen Tollwut. Malaria tritt vereinzelt von Juni bis September in ländlichen Gebieten, hauptsächlich zwischen Kura und Arax, auf. Malariaprophylaxe wird angeraten.
Vorsicht
Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille!). Es ist ebenfalls untersagt, uniformierte Personen und militärische Einrichtungen zu fotografieren. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahe gelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Im Inlandsflugverkehr kommt es zu längeren Verzögerungen und die Einhaltung der Sicherheitsstandards ist fraglich, die Benutzung internationaler Direktflüge wird angeraten. Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Eine Haftpflichtversicherung muss an der Grenze abgeschlossen werden.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Als Bürger eines EU-Staates können sich Österreicher in Notfällen an die Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten wenden.
Homosexualität ist zwar kein Straftatbestand im aserbaidschanischen Strafrecht, jedoch können Unannehmlichkeiten in der Öffentlichkeit (und auch mit der Polizei) nicht ausgeschlossen werden.
Prostitution gilt in Aserbaidschan als „Ordnungswidrigkeit“ und kann mit einer Ermahnung bzw. Geldstrafe geahndet werden.
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
