Armenien (de)
- Hauptstadt:
- Jerewan
- Int. Kennzeichen:
- AM
- Sprache
- Armenisch
- Gängige Fremdsprachen:
- Russisch
- Währung:
- 1 Dram (ARD) = 100 Luma (Lm)
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +2 h
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- +3 h
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 11.05.2012)
Besondere Hinweise
Sicherheit
Aufgrund des Berg Karabachkonflikts sollte die Grenze zu Aserbaidschan gemieden werden. Entlang der
Waffenstillstandslinie und der armenisch-aserbaidschanischen Grenze kann es vereinzelt zu Auseinandersetzungen und Schusswechseln kommen In Teilen der Grenzgebiete besteht zudem Minengefahr. Vor dem Befahren des Abschnitts Baghanis-Voskepar-Kirants der Strasse Nojemberjan-Idshewan (der H26/M4) wird gewarnt.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese während des Aufenthalts regelmäßig zu überprüfen.
Abgesehen von der Konfliktregion um den Berg Karabach ist die Lage im übrigen Armenien ruhig. Für alle großen Städte gilt, dass dieselben Vorsichtmaßnahmen zu treffen sind, wie in anderen Großstädten weltweit. Wertgegenstände sollten nicht offen getragen werden und es ist anzuraten nur geringere Geldbeträge mit sich zu führen. Nach Einbruch der Dunkelheit sollten abgeschiedene Plätze gemieden werden.
Es wird empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden. Informieren Sie sich vor und während der Reise in Medien über die aktuelle Sicherheitslage.
Wir weisen Sie darauf hin, dass nur in sehr eingeschränkten Umfang konsularische Hilfestellung geleistet werden kann.
Einreise
- Visumspflicht: Ja, für gewöhnliche Reisepässe, Dienst- u. Diplomatenpässe
- Visum erhältlich: Visa können bei der armenischen Botschaft in Wien oder elektronisch direkt beim armenischen Außenministerium beantragt werden (Antragsformulare und Details können der jeweiligen Homepage entnommen werden). Weitere Informationen zum Visaantrag finden Sie auf der Homepage des armenischen Außenministeriums. Die Visagebühren variieren, abhängig von der Gültigkeitsdauer und der Anzahl der Einreisen. Für touristische Zwecke kann direkt bei Einreise ein Visum für einen Aufenthalt von bis zu 21 Tagen oder von bis zu 120 Tagen am Flughafen in Jerewan erteilt werden. Für ein Geschäftsvisum benötigt man eine Einladung, die vom armenischen Außenministerium bestätigt werden muss. In diesem Fall wird dringend empfohlen, mit der Armenischen Botschaft in Wien (Tel. +43/1 522 74 79, 524 36 68) Kontakt aufzunehmen. Auch an den offiziellen Straßen-Grenzübergängen zu Georgien und Iran (jedoch nicht bei der Einreise per Zug) kann ein Visum beantragt werden. Die Gebühr ist in Dram bar und passend zu zahlen; Minderjährigen werden die Visa gebührenfrei ausgestellt. Amtliche Pässe (Diplomaten- und Dienstpässe) können bei der Einreise nicht visiert werden; Inhaber solcher Pässe müssen das Visum zwingend vor Abreise einholen.
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Zumindest 6 Monate ab Einreise
- Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert sofern Gültigkeitsdauer gegeben
- Miteintragung von Kindern: Nein, eigener Reisepass nötig. Reisen Kinder in Begleitung nur eines Elternteils, so können die Grenzbehörden bei Ein- und Ausreise die Vorlage einer schriftlichen, notariell beglaubigten Einwilligungserklärung des anderen Elternteils verlangen, bei allein reisenden Minderjährigen die schriftliche, notariell beglaubigte Einwilligungserklärung beider Elternteile.
- Sonstiges: Armenien ist auf dem Land-/Straßenweg nur von Georgien und dem Iran aus zu erreichen. Es besteht eine Zugs- und Busverbindung mit Tbilisi (unregelmäßig und oft mit größeren Verspätungen). Jerewan wird von mehreren europäischen Hauptstädten, auch von Wien, sowie einigen GUS-(Haupt)Städten aus direkt angeflogen. Aufgrund des Berg-Karabachkonflikts gibt es derzeit keine Verbindungen zu Aserbaidschan. Das zu Aserbaidschan gehörende, derzeit nur armenisch besiedelte autonome Gebiet Berg- Karabach der Republik Aserbaidschan ist nur von Armenien aus erreichbar. Dafür ist in Jerewan ein Einreisevisum einzuholen. Bei Aufscheinen eines derartigen Einreisevisums in einem Reisepass wird jedoch kein aserbaidschanisches Visum mehr erteilt bzw. die Einreise nach Aserbaidschan untersagt. Ein Grenzübertritt zwischen Armenien und Aserbaidschan sowie zwischen Armenien und der Türkei ist nicht möglich.
Ausreise
Reisende, die ihren Aufenthalt in Armenien verlängern möchten, müssen vor Ablauf des Visums eine Verlängerung bei der Behörde für Pass- und Meldewesen (OVIR, Maschtozstr. 13 a, Tel. +374-10-52 14 56) beantragen. Pro verlängerten Tag fallen Gebühren von 500 Dram an. Es sind armenische oder russische Sprachkenntnisse erforderlich. Ausländer, die sich mit abgelaufenem Visum in Armenien aufhalten, müssen mit Schwierigkeiten bei der Ausreise, einer Geldstrafe bzw. sogar einer Einreisesperre rechnen.
Die Ausreise auf dem Landweg nach Georgien und Iran ist möglich. Das armenische Visum berechtigt jedoch nicht zu Transitaufenthalten in anderen GUS-Staaten.
Einfuhr
Jeder Betrag über EUR 15.000,-- (sowie z.B. Schmuck) muss bei der Einfuhr deklariert werden.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Wertvollere Gegenstände sollten bei der Einreise deklariert werden.
Ausfuhr
Beträge über EUR 15.000,-- müssen bei der Ausreise deklariert werden. Beim Rücktausch der Landeswährung n Euro sollten die Euro-Noten sorgfältig geprüft werden, da Fälschungen im Umlauf sein könnten.
Das Reisegepäck muss vollständig wieder ausgeführt werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen ist nur mit einer Genehmigung erlaubt. Edelmetalle sowie Pelze dürfen nicht ausgeführt werden.
Verstöße gegen die Ausfuhrbestimmungen können zu Gefängnisstrafen führen.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Kontinentalklima mit heißen Sommern und kalten, schneereichen Wintern.
Ratschläge
Euro werden akzeptiert; ebenso Travellerschecks und Kreditkarten; hier kann es jedoch vereinzelt zu technischen Schwierigkeiten kommen; es gibt mittlerweile ausreichend Bankomaten in Jerewan, was die Versorgung mit Bargeld wesentlich erleichtert. Außerhalb von Jerewan ist die Bargeldversorgung über Geldautomaten noch nicht flächendeckend möglich, auch wenn immer mehr Geldautomaten aufgestellt werden.
Gesundheit
Aufgrund der hygienischen Verhältnisse und des Medikamentenmangels entspricht die Lage in den Krankenhäusern nicht dem europäischen Standard. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur die regelmäßig benötigten Arzneimittel sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen sowie Einwegspritzen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Ärztlich verordnete Medikamente sollten mitgebracht werden. Bis zu zehn verschiedene Medikamente für den Eigenbedarf dürfen normalerweise eingeführt werden. Jedoch nur in einer Menge, die für den geplanten Aufenthalt in Armenien, höchstens aber für sechs Wochen, ausreicht. Eine ärztliche Bescheinigung in russischer oder armenischer Sprache mit Angabe der Gründe für die Verschreibung der Medikamente muss den Zollbehörden vorgelegt werden. Bestehen Zweifel ob ein Medikament nach Armenien eingeführt werden darf (z.B.
betäubungsmittelhaltige Medikamente), wird eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft der Republik Armenien in Wien empfohlen.
Bei Behandlungen wird Barzahlung verlangt.
Leitungswasser sollte nicht oder nur in abgekochtem Zustand getrunken werden. Vorsicht ist bei rohem Gemüse, Obst, Salaten und Fleischgerichten geboten. Auf die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen, wie häufiges Händewaschen, ist besonders zu achten.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Infektionsgebiet für Gelbfieber (ansonsten nicht notwendig). Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und B, Typhus) empfiehlt das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01/403 8343) jedoch eine vorbeugende Impfung für Individualtouristen und bei längeren Aufenthalten gegen Tollwut. Malariaprophylaxe ist nicht notwendig, obwohl ein geringes Risiko herdförmig von Juni bis Oktober im westlichen Tiefland (Ararat-Tal, Masis-Distrikt) besteht.
Vorsicht
Armenien liegt in einer seismisch aktiven Zone, es kann jederzeit zu Erdbeben kommen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Das Straßennetz ist nur schlecht ausgebaut. Trotz Besserung des Zustandes der Straßen vor allem in Jerewan gibt es nach wie vor viele Gefahrenquellen (defekte Ampeln, fehlende Kanaldeckel, unzureichende Beschilderung, fehlende Leitplanken, Erdrutsche usw.). Steinschlag-Warnschilder sollten ernst genommen werden.
Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Eine Haftpflichtversicherung muss an der Grenze abgeschlossen werden. Die meisten armenischen Autofahrer sind nicht versichert, so dass Unfallopfer in der Regel nicht damit rechnen können, Schadenersatz zu erhalten. Reisende sollten daher darauf achten, selbst über ausreichenden Versicherungsschutz (Vollkaskoversicherung) zu verfügen. Außerdem empfiehlt es sich, äußerst vorsichtig und defensiv zu fahren. In abgelegenen Gebieten ist die Treibstoffversorgung nicht immer gewährleistet.
Fahrzeuge, insbesondere auch ausländische, werden des Öfteren von Polizeikräften zur Bezahlung eines "Wegzolls" angehalten, der oft beträchtliche Höhen erreichen kann.
Im Inlands- sowie im grenzüberschreitenden Flug-, Bus- und Bahnverkehr kommt es häufig zu Verspätungen, die Einhaltung europäischer (Sicherheits-)Standards ist nicht gegeben.
Der Flughafen Jerewan ist weltweit einer der ersten, der ein biometrisches Passagierkontrollsystem eingeführt hat, um sicherzustellen, dass lediglich jene Personen, welche eingecheckt haben auch tatsächlich das Flugzeug besteigen. Bei der Ausreise über den Flughafen Jerewan wird deshalb die Abgabe von Fingerabdrücken verlangt. Die Betreiber des Flughafens und auch Fluglinien haben grundsätzlich das Recht, Personen, die die entsprechenden Regeln des Unternehmens nicht einhalten, Leistungen zu verweigern bzw. können sie unabhängig von der Staatsbürgerschaft des Fluggastes die Einhaltung erlassener Vorschriften verlangen.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Reisende sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass (oder einer Fotokopie, welche auch das Visum bzw. Einreisestempel einschließt) ausweisen zu können.Die Grenze für Alkohol am Steuer liegt bei 0,0 Promille.
2003 wurde Homosexualität in Armenien straffrei gestellt. Auf Grund mehrheitlich konservativer Traditionen werden Homosexuelle in der armenischen Gesellschaft ausgegrenzt und diskriminiert. Ebenso sind sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit unerwünscht.
Waffen- und Drogenbesitz sowie Prostitution stehen unter Strafe. Die Haftbedingungen sind prekär: überbelegte Gefängnisse, mangelhafte hygienische Einrichtungen und medizinische Versorgung, Tuberkulose-Ansteckungsgefahr.
Das Fotografieren oder Anfertigen von Videoaufnahmen von militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung (z.B. Grenzübergänge, Anlagen der Jerewaner U-Bahn) ist verboten.
Österreichische Staatsbürger können sich in Notfällen an das österreichische Honorarkonsulat in Jerewan wenden. Als Bürger eines EU-Staates können sich ÖsterreicherInnen in Notfällen auch an die Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten wenden (vor Ort in Jerewan an die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland).
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
