Algerien (de)
- Hauptstadt:
- Algier
- Int. Kennzeichen:
- DZ
- Sprache
- Arabisch, Berbersprachen
- Gängige Fremdsprachen:
- Französisch
- Währung:
- 1 algerischer Dinar (DA) = 100 Centimes (CT)
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- -1 h
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt / 50 Hertz Wechselstrom. Schukostecker / Euro-Stecker
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 15.05.2013)
Besondere Hinweise
Partielle Reisewarnung!
Sicherheit
Partielle Reisewarnung!
Vor Reisen nach Algerien wird gewarnt. Ausgenommen von dieser Reisewarnung sind die Städte Algier und Oran, wo allerdings eine hohe Sicherheitsgefährdung herrscht und vor allen nicht unbedingt notwendigen Reisen abgeraten wird.
Nach dem Geiselfall in In Amenas und aufgrund der internationalen Militärintervention in Mali ist in Algier und Algerien höchste Vorsicht geboten. Von Reisen in den Süden ist vollständig abzuraten. Algerien hat seine Grenze zu Mali geschlossen. Geschlossen sind weiters die Grenzen zu Tunesien, Libyen und Marokko. Die Grenzregion zu Tunesien ist als unsicher einzuschätzen. Es wird angeraten, engen Kontakt mit der Botschaft zu halten. Alleingänge sind unbedingt zu vermeiden.
Landesweit kann es zu Behinderungen durch Demonstrationen und Streiks kommen. Nordalgerien bleibt Ziel von Attentaten der "Al-Qaida im islamischen Maghreb".
Der seit 1992 geltende Ausnahmezustand wurde am 24.02.2011 aufgehoben, für Algier gelten aber weiterhin Einschränkungen im Versammlungsrecht.
Unvermeidbare Reisen nach Algerien sollten nur nach Absprache mit bekannten algerischen (Geschäfts-)Partnern stattfinden, deren Ratschläge hinsichtlich erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen befolgt werden sollten.
Überlandfahrten (v.a. Fahrten abseits der Hauptverkehrswege) und Fahrten während der Nacht sollten nur in Absprache mit den lokalen Sicherheitsbehörden durchgeführt werden. Das Risiko eines Autounfalls auf vielbefahrenen Straßen und Überlandstraßen ist hoch.
Die Gefahr von Entführungen, insbesondere in der Sahara, durch AQMI und Splittergruppen bleibt aufrecht. Derzeit befinden sich mehr als zehn Personen in der Sahararegion in Geiselhaft der AQMI.
Einreise
- Visumpflicht: Ja, für gewöhnliche Reisepässe, Dienst- u. Diplomatenpässe
- Visum erhältlich: Bei der zuständigen Vertretung (Botschaft)
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Zumindest 6 Monate bei Einreise
- Cremefarbener Notpass: Wird akzeptiert
- Miteintragung von Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig. Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
- Sonstiges: Visa an Touristen werden in der Regel nur erteilt, wenn die Inanspruchnahme algerischer Tourismusunternehmen und eine Reiseversicherung nachgewiesen werden, es wird jedoch darauf hingewiesen, dass im tatsächlichen Haftungsfall auf Grund der bestehenden Reisewarnung Schwierigkeiten mit dem Versicherungsanbieter anstehen könnten. Eine vorherige Abklärung mit dem Versicherungsanbieter (Bekanntgabe der Reiseroute und Sicherheitsverhältnisse) bereits im Vorfeld ist daher angeraten. Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) nachweisen können.
Einfuhr
Fremdwährung darf zwar unbegrenzt eingeführt werden, ist aber deklarationspflichtig (die Einfuhr von marokkanischen Dirham ist allerdings verboten). Ebenso müssen Reiseschecks deklariert werden. Der Umtausch von Devisen darf nur bei amtlichen Wechselstellen erfolgen und muss im Deklarationsformular eingetragen werden. Kreditkarten werden nur in den größeren Hotels und gehobenen Restaurants angenommen. Die Behebung von Bargeld mittels europäischer Bankomatkarte (Cirrus) ist nicht möglich – Bargeld kann mittels Kreditkarte nur in internationalen Hotels behoben werden.
Die Einfuhr von Feldstechern, Kameraausrüstungen oder Büchern ist unerwünscht und kann verwehrt werden.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden.
Ausfuhr
Fremdwährung darf im Rahmen der Deklaration minus umgetauschter Beträge ausgeführt werden. Das Reisegepäck muss wieder vollständig ausgeführt werden.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Im Norden Mittelmeerklima, aber teilweise sehr feucht. Im Süden trockenes und heißes Wüstenklima mit starken Temperaturgefällen zwischen Tag und Nacht. In den Gebirgszügen kalte Winter mit Schneefall.
Gesundheit
Die Gesundheitsversorgung entspricht nicht mitteleuropäischem Standard.
Obst und Gemüse sollten vor dem Verzehr gut gewaschen werden. Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich.
In der Regel wird der Nachweis einer Reise- und Rückholversicherung von den algerischen Vertretungsbehörden für die Erteilung von Sichtvermerken zur Bedingung gemacht, und es wird auch dringend zum Abschluss einer solchen geraten. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass im tatsächlichen Haftungsfall auf Grund der bestehenden Reisewarnung Schwierigkeiten mit dem Versicherungsanbieter anstehen könnten. Meist lassen sich solche Probleme durch eine Abklärung mit dem Versicherungsanbieter (Bekanntgabe der Reiseroute und Sicherheitsverhältnisse) bereits im Vorfeld ausräumen.
Verkehr
Es bestehen zahlreiche Binnenflugverbindungen. Die größeren Städte im Norden des Landes sind durch Eisenbahn verbunden.
Bei Einreise per KFZ ist eine Versicherung bei einer algerischen Versicherungsanstalt abzuschließen. Ausländische Versicherungen werden nicht anerkannt. Das Fahrzeug muss nachweislich wieder ausgeführt werden.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Vor dem Hintergrund seiner Tradition, Religion und Geschichte muss in Algerien zu größter Zurückhaltung in Bezug auf die Bekundung zwischenmenschlicher Beziehungen, sexuelle Kontakte beziehungsweise sexuelle Neigungen geraten werden.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
