Algerien (de)
- Hauptstadt:
- Algier 
- Int. Kennzeichen:
- DZ 
- Sprache
- Arabisch, Berbersprachen 
- Gängige Fremdsprachen:
- Französisch 
- Währung:
- 1 algerischer Dinar (DA) = 100 Centimes (CT) 
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- -1 h 
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt Wechselstrom, 50 Hertz. Französische Steckerform 
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 13.07.2010
REISEWARNUNG!
Sicherheit
REISEWARNUNG! (seit 03.04.2003)
Die Gefahr von Entführungen, insbesondere in der Sahara, durch die Terrororganisation "Al-Quaida im islamischen Maghreb", frühere Bezeichnung "GSPC", bleibt nach der am 31. Oktober 2008 beendeten achtmonatigen Geiselhaft österreichischer Touristen, und weiteren Entführungen europäischer Reisender im Jahr 2009 in der Sahararegion, aufrecht.
In Nordalgerien kommt es wiederholt zu Selbstmordattentaten der "Al-Quaida im islamischen Magheb", die sich meist gegen öffentliche Gebäude und Sicherheitseinrichtungen richten. Der seit 1992 geltende Ausnahmezustand ist nach wie vor aufrecht.
Werden trotz Reisewarnung Geschäftsreisen nach Algerien unternommen, sollten sie nur nach Absprache mit bekannten algerischen Geschäftspartnern stattfinden, und deren Ratschläge hinsichtlich erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen befolgt werden.
Werden trotz Reisewarnung Urlaubsreisen nach Algerien unternommen, sollten diese niemals als Individualreise und ausschließlich mit offiziell zugelassenen algerischen Reiseagenturen sowie in Abstimmung mit den algerischen Sicherheitsbehörden durchgeführt werden. Vor Aufenthalten in der Kabylei wird abgeraten. Auf das Entführungsrisiko in der Sahara wird erneut hingewiesen. Reisen in die Sahara (südlich von Ghardaia) werden von den algerischen Behörden nur in Begleitung von offiziell zugelassenen Reiseunternehmen genehmigt.
Erhöhtes Risiko besteht bei Überlandfahrten, insbesondere abseits der Hauptverkehrswege. Fahrten während der Nacht außerhalb der Stadtzentren sollten unbedingt vermieden werden. Die Landgrenze zu Marokko ist geschlossen.
Österreichern, die sich in Algerien aufhalten oder einen Aufenthalt in Algerien planen, wird empfohlen, bei der Österreichischen Botschaft Algier per e-mail algier-ob(at)bmeia.gv.at oder per Fax (+213/21) 69 12 32 folgende Daten zu hinterlassen: Name, Heimatadresse, Aufenthaltsort und -dauer in Algerien, und gegebenenfalls eine Telefonnummer, über die sie in Algerien kontaktiert werden können. Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß Österreichern, die sich während einer bestehenden Reisewarnung in Algerien befinden und in eine Notlage geraten, nur in sehr beschränktem Umfang konsularische Hilfestellung geleistet werden kann.
Österreichische Mobiltelefone können in Algerien mit gewissen regionalen Einschränkungen (wie z.B. abseits größerer Städte) verwendet werden.
Fotografieverbot besteht in der Nähe von Militäranlagen, Polizeistationen, Brücken, Häfen und Versorgungsanlagen.
Einreise
- Visumspflicht: Ja, für Gewöhnl. Reisepässe, Dienst,- u. Diplomatenpässe
- Visum erhältlich: Bei der zuständigen Vertretung (Botschaft)
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Zumindest 6 Monate bei Einreise
- Cremefarbener Notpass: Wird akzeptiert
- Miteintragung v. Kindern: Nein, jedes Kind benötigt eigenen Pass
- Sonstiges: Visa an Touristen werden in der Regel nur erteilt, wenn die Inanspruchnahme algerischer Tourismusunternehmen und eine Reiseversicherung nachgewiesen werden, es wird jedoch darauf hingewiesen, daß im tatsächlichen Haftungsfalle, aufgrund der bestehenden Reisewarnung, Schwierigkeiten mit dem Versicherungsanbieter anstehen könnten. Eine vorab Abklärung mit dem Versicherungsanbieter ist daher angeraten. Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) nachweisen können.
Einfuhr
Fremdwährung darf zwar unbegrenzt eingeführt werden, ist aber deklarationspflichtig (die Einfuhr von marokkanischen Dirham ist allerdings verboten). Ebenso müssen Reiseschecks deklariert werden. Der Umtausch von Devisen darf nur bei amtlichen Wechselstellen erfolgen und muß im Deklarationsformular eingetragen werden. Kreditkarten werden nur in den größeren Hotels und gehobenen Restaurants angenommen. Die Behebung von Bargeld mittels Bankomat- oder Kreditkarte, ist nicht gebräuchlich.
Die Einfuhr von Feldstechern oder einer Kameraausrüstung ist unerwünscht und kann verwehrt werden.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden.
Ausfuhr
Fremdwährung darf im Rahmen der Deklaration minus umgetauschter Beträge ausgeführt werden. Das Reisegepäck muß wieder vollständig ausgeführt werden.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Im Norden Mittelmeerklima, aber teilweise sehr feucht. Im Süden trockenes und heißes Wüstenklima mit starken Temperaturgefällen zwischen Tag und Nacht. In den Gebirgszügen kalte Winter mit Schneefall.
Gesundheit
Die Gesundheitsversorgung entspricht nicht mitteleuropäischem Standard.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Infektionsgebiet bei Gelbfieber (ansonsten nicht notwendig).
Bitte wenden Sie sich an eine auf Reisemedizin spezialisierte fachärztliche Einrichtung zur Beratung über eventuell empfohlene Impfungen und Gesundheitsmaßnahmen.
Vorsicht
Im allgemeinen genügt die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen. Obst und Gemüse sollten vor Genuß gut gewaschen werden. Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich.
In der Regel wird der Nachweis einer Reise- und Rückholversicherung von den algerischen Vertretungsbehörden für die Erteilung von Sichtvermerken zur Bedingung gemacht, und es wird auch dringend zum Abschluß einer solchen geraten. Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß im tatsächlichen Haftungsfalle, aufgrund der bestehenden Reisewarnung, Schwierigkeiten mit dem Versicherungsanbieter anstehen könnten. Eine vorab Abklärung mit dem Versicherungsanbieter ist daher angeraten.
Verkehr
Es bestehen zahlreiche Binnenflugverbindungen. Die größeren Städte im Norden des Landes sind durch Eisenbahn verbunden.
Bei Einreise per Kfz ist eine Versicherung bei einer algerischen Versicherungsanstalt abzuschließen. Ausländische Versicherungen werden nicht anerkannt.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Vor dem Hintergrund seiner Tradition, Religion und Geschichte muß in Algerien zu größter Zurückhaltung in Bezug auf die Bekundung zwischenmenschlicher Beziehungen, sexuelle Kontakte beziehungsweise sexuelle Neigungen geraten werden.
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
