Algerien (de)
- Hauptstadt:
- Algier
- Int. Kennzeichen:
- DZ
- Sprache
- Arabisch, Berbersprachen
- Gängige Fremdsprachen:
- Französisch
- Währung:
- 1 algerischer Dinar (DA) = 100 Centimes (CT)
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- -1 h
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt Wechselstrom, 50 Hertz. Französische Steckerform
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 24.01.2012)
Besondere Hinweise
REISEWARNUNG!
Sicherheit
REISEWARNUNG! (seit 03.04.2003)
Landesweit kann es zu Behinderungen durch Demonstrationen und Streiks kommen. Nordalgerien ist seit April wieder verstärkt Ziel von Attentaten der "Al-Qaida im islamischen Maghreb", die sich meist gegen öffentliche Gebäude und Sicherheitseinrichtungen richten. Reisende in Algerien sollten erhöhte Aufmerksamkeit an den Tag legen und Kontakt zur Botschaft halten.
Der seit 1992 geltende Ausnahmezustand wurde am 24.02.2011 aufgehoben, gleichzeitig wurden neue Anti-Terrorgesetze erlassen.
Geschäftsreisen nach Algerien sollten nur nach Absprache mit bekannten algerischen Geschäftspartnern stattfinden, deren Ratschläge hinsichtlich erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen befolgt werden sollten.
Bei Urlaubsreisen nach Algerien sollte die Reiseroute vorab mit der algerischen Botschaft in Wien abgeklärt werden. Der „große Süden“ ist derzeit für Individual- und Gruppenreisen gesperrt. Gruppenreisen in Kooperation mit zugelassenen algerischen Reiseagenturen werden von letzteren in Abstimmung mit den algerischen Sicherheitsbehörden geplant, was das Gefahrenrisiko erheblich minimiert – allerdings nur dann, wenn den Anordnungen der Behörden auch Folge geleistet wird. Alleingänge sind unbedingt zu vermeiden.
Genauso sollten Überlandfahrten (v.a. Fahrten abseits der Hauptverkehrswege) und Fahrten während der Nacht nur in Absprache mit den lokalen Sicherheitsbehörden durchgeführt werden.
Die Landgrenzen zu Marokko (seit 1994) sind geschlossen. Die Grenze zu Libyen ist teilweise offen (Grenzübergang Debdeb geschlossen!), die Kontrollen sind verstärkt.
Österreichern, die sich in Algerien aufhalten oder einen Aufenthalt in Algerien planen, wird empfohlen, bei der Österreichischen Botschaft Algier per e-mail algier-ob(at)bmeia.gv.at oder per Fax (+213/21) 69 12 32 folgende Daten zu hinterlassen: Name, Heimatadresse, Aufenthaltsort und -dauer in Algerien und gegebenenfalls eine Telefonnummer, über die sie in Algerien kontaktiert werden können. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Österreichern, die sich während einer bestehenden Reisewarnung in Algerien befinden und in eine Notlage geraten, nur in sehr beschränktem Umfang konsularische Hilfestellung geleistet werden kann.
Österreichische Mobiltelefone können in Algerien mit gewissen regionalen Einschränkungen (wie z.B. abseits größerer Städte) verwendet werden.
Fotografierverbot besteht in der Nähe von Sicherheitskräften, Militäranlagen, Polizeistationen, Brücken, Häfen und Versorgungsanlagen.
Die Gefahr von Entführungen, insbesondere in der Sahara, durch die Terrororganisation "Al-Qaida im islamischen Maghreb", frühere Bezeichnung "GSPC", bleibt aufrecht. Derzeit befinden sich fünf Europäer in der Sahararegion in Geiselhaft der AQMI.
Am 22.10.2011 wurden erstmals 3 europäische Staatsbürger in einem sahaurischen Flüchtlingslager bei Tindouf entführt.
Einreise
- Visumspflicht: Ja, für Gewöhnliche Reisepässe, Dienst- u. Diplomatenpässe
- Visum erhältlich: Bei der zuständigen Vertretung (Botschaft)
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Zumindest 6 Monate bei Einreise
- Cremefarbener Notpass: Wird akzeptiert
- Miteintragung v. Kindern: Nein, jedes Kind benötigt eigenen Pass. Achtung: Wird dennoch die Einreise von Kindern auf Grund einer Miteintragung gestattet, kann es passieren, dass die Kinder ohne gültiges eigenes Reisedokument nicht wieder ausreisen dürfen. Eine Notpassausstellung an der Österreichischen Botschaft in Algier ist dann zwingend erforderlich.
- Sonstiges: Visa an Touristen werden in der Regel nur erteilt, wenn die Inanspruchnahme algerischer Tourismusunternehmen und eine Reiseversicherung nachgewiesen werden, es wird jedoch darauf hingewiesen, dass im tatsächlichen Haftungsfalle, auf Grund der bestehenden Reisewarnung, Schwierigkeiten mit dem Versicherungsanbieter anstehen könnten. Eine vorab-Abklärung mit dem Versicherungsanbieter (Bekanntgabe der Reiseroute und Sicherheitsverhältnisse) bereits im Vorfeld ist daher angeraten. Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) nachweisen können.
Einfuhr
Fremdwährung darf zwar unbegrenzt eingeführt werden, ist aber deklarationspflichtig (die Einfuhr von marokkanischen Dirham ist allerdings verboten). Ebenso müssen Reiseschecks deklariert werden. Der Umtausch von Devisen darf nur bei amtlichen Wechselstellen erfolgen und muss im Deklarationsformular eingetragen werden. Kreditkarten werden nur in den größeren Hotels und gehobenen Restaurants angenommen. Die Behebung von Bargeld mittels europäischer Bankomatkarte (Cirrus) ist nicht möglich - Bargeld kann mittels Kreditkarte nur in internationalen Hotels behoben werden.
Die Einfuhr von Feldstechern, Kameraausrüstungen oder Büchern ist unerwünscht und kann verwehrt werden.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden.
Ausfuhr
Fremdwährung darf im Rahmen der Deklaration minus umgetauschter Beträge ausgeführt werden. Das Reisegepäck muss wieder vollständig ausgeführt werden.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Im Norden Mittelmeerklima, aber teilweise sehr feucht. Im Süden trockenes und heißes Wüstenklima mit starken Temperaturgefällen zwischen Tag und Nacht. In den Gebirgszügen kalte Winter mit Schneefall.
Gesundheit
Die Gesundheitsversorgung entspricht nicht mitteleuropäischem Standard.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Gelbfieber-Infektionsgebiet.
Bitte wenden Sie sich an eine auf Reisemedizin spezialisierte fachärztliche Einrichtung zur Beratung über eventuell empfohlene Impfungen und Gesundheitsmaßnahmen.
Vorsicht
Im Allgemeinen genügt die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen. Obst und Gemüse sollten vor dem Verzehr gut gewaschen werden. Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich.
In der Regel wird der Nachweis einer Reise- und Rückholversicherung von den algerischen Vertretungsbehörden für die Erteilung von Sichtvermerken zur Bedingung gemacht, und es wird auch dringend zum Abschluss einer solchen geraten. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass im tatsächlichen Haftungsfalle, auf Grund der bestehenden Reisewarnung, Schwierigkeiten mit dem Versicherungsanbieter anstehen könnten. Meist lassen sich solche Probleme durch eine Abklärung mit dem Versicherungsanbieter (Bekanntgabe der Reiseroute und Sicherheitsverhältnisse) bereits im Vorfeld ausräumen.
Verkehr
Es bestehen zahlreiche Binnenflugverbindungen. Die größeren Städte im Norden des Landes sind durch Eisenbahn verbunden.
Bei Einreise per KFZ ist eine Versicherung bei einer algerischen Versicherungsanstalt abzuschließen. Ausländische Versicherungen werden nicht anerkannt. Das Fahrzeug muss nachweislich wieder ausgeführt werden.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Vor dem Hintergrund seiner Tradition, Religion und Geschichte muss in Algerien zu größter Zurückhaltung in Bezug auf die Bekundung zwischenmenschlicher Beziehungen, sexuelle Kontakte beziehungsweise sexuelle Neigungen geraten werden.
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
