Albanien (de)
- Hauptstadt:
- Tirana 
- Int. Kennzeichen:
- AL 
- Sprache
- Albanisch 
- Gängige Fremdsprachen:
- Italienisch, Englisch, auch Französisch, Russisch, Deutsch 
- Währung:
- 1 LEK = 100 Quindarka 
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt Wechselstrom, 50 Hertz, häufige Stromausfälle und Spannungsschwankungen; gleiche Steckdosen wie in Österreich (keine Zwischenstecker erforderlich) 
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 13.07.2010
Sicherheit
Das auf den Straßen Albaniens vorherrschende Fahrverhalten ist im Allgemeinen aufgrund einer höheren Risikobereitschaft der Straßenverkehrsteilnehmer demjenigen in Österreich nicht vergleichbar. Umsichtiges Verhalten im nahezu ungeregelten Straßenverkehr ist daher dringend angeraten.
Von nächtlichen Überlandfahrten abseits bereits teils gut ausgebauter Hauptverkehrsrouten wird abgeraten (fehlende Kanaldeckel, tiefe Schlaglöcher, fehlende Wegweiser u.s.w.). Bei Reisen in entlegene Gebiete des Landes wird aufgrund kultureller, sprachlicher und orientierungsbedingter Umstände dringend empfohlen, kundige einheimische Reisebegleiter beizuziehen.
Albanien liegt in einer seismisch aktiven Zone, Erdbeben kommen immer wieder vor.
Es wird empfohlen, einen längeren Aufenthalt in Albanien der österreichischen Botschaft in Tirana bekannt zu geben und die Botschaft auch über die erfolgte Wiederausreise in Kenntnis zu setzen.
Einreise
- Visumspflicht: Nein
- Reisedokumente: Reisepass oder gültiger Personalausweis
- Passgültigkeit: Zumindest 3 Monate bei Einreise
- Cremefarbener Notpass: Wird akzeptiert
- Miteintragung von Kindern: Keine amtlichen Angaben; empfohlen wird eigener Reisepass
- Sonstiges: Aufenthalt bis 90 Tage (innert 180 Tagen) visumsfrei
Einfuhr
Geldbeträge im Wert oder Gegenwert von mehr als ALL 1.000.000 sind bei der Einreise deklarationspflichtig. Es empfiehlt sich, Dollar- bzw. Euro-Noten in kleinen Scheinen mitzunehmen. Geldwechsel ist problemlos möglich.
Die Mitnahme von Gegenständen für den persönlichen Gebrauch ist zollfrei; technische Geräte sollten bei der Einreise deklariert werden. Die Mitnahme von Waffen ist verboten.
Ausfuhr
Geldbeträge dürfen bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag ausgeführt werden.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
In der Küstenebene mediterranes Klima mit trockenen, heißen Sommern und feuchten, milden Wintern. Im gebirgigen Landesinnern kalte, schneereiche Winter und gemäßigte Sommertemperaturen.
Ratschläge
Im Winter empfiehlt sich aufgrund häufiger starker Regenfälle die Mitnahme von regenfester Kleidung. Bei mehrtägigen Reisen im Lande während der Wintermonate sollte bedacht werden, dass insbesondere außerhalb der größeren Städte Unterkünfte nur in unzureichender Weise beheizt sein können.
Überdies sollte ein Kraftfahrzeug, mit dem Ausflüge in das teils hochalpin wirkende Hinterland im Zeitraum November bis März geplant sind, mit Winterreifen ausgestattet sein.
Im gesamten Land kann es immer wieder zu teilweise stundenlangen Stromabschaltungen.
Gesundheit
Die medizinische Versorgung ist landesweit, an europäischen Maßstäben gemessen, unzureichend. Auch die sanitären und hygienischen Verhältnisse sowie das Rettungswesen entsprechen nicht dem europäischen Standard. Bei ernsthaften Erkrankungen oder Verletzungen ist daher eine rasche Evakuierung unerlässlich.
Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat derselben und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen.
Aufgrund fehlender Kläranlagen kann die schlechte Meerwasserqualität im Bereich der Großstädte Durres und Vlora beim Baden zu Hautirritationen oder anderen gesundheitsbeeinträchtigenden Reaktionen führen.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Gelbfieberinfektionsgebiet. Das Institut für spezielle Prophylaxe und Tropenmedizin Wien (Tel. 403-83-43) empfiehlt als allgemeines Basisschutzprogramm für alle Reisende eine umfassende Schutzimpfung gegen Hepatitis A+B, Diphterie, Tetanus, Polio und Typhus.
Vorsicht
Aufgrund der mangelhaften sanitären und hygienischen Verhältnisse besteht beim Verzehr von rohen oder ungewaschenen Lebensmitteln ein erhöhtes Gesundheitsrisiko. Vom Essen in einfachen Restaurants und an Straßenständen sowie vom Trinken von Leitungswasser oder mit Eiswürfeln gekühlten Getränken wird abgeraten. Obst, Gemüse und Salat sollten grundsätzlich nur geschält oder mit sauberem Wasser gewaschen gegessen werden.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln (Eisenbahn, Autobusse, Sammeltaxis) ist mit zahlreichen Schwierigkeiten verbunden. In den größeren Städten ist die Benutzung von Taxis von einigen Standplätzen aus möglich, in Tirana fahren auch Funktaxis. Mietwagen mit oder ohne Chauffeur sind in Tirana verfügbar.
Von Fahrten mit öffentlichen Bussen wird - insbesonders bei Überlandtouren - auf Grund des zumeist schlechten Allgemeinzustandes dieser Fahrzeuge (Reifen, Bremsen), abgeraten.
Für einen im Ausland angemeldeten PKW mit weniger als 1+4 Sitzplätzen fallen nach 60 Tagen durchgehenden Aufenthalt in Albanien täglich € 1,- Straßenbenützungsgebühr an.
Für PKWs mit 6 bis 1+8 Sitzplätzen und für PKWs mit mehr als 1+8 Sitzplätzen fallen nach 60 Tagen jeweils € 4,- bzw. € 8,- / Tag Straßenbenützungsgebühr an.
Die Hauptstraßen des Landes sind asphaltiert und teilweise neu ausgebaut. Eine Vielzahl von großräumigen Strassenbaustellen insbesonders in der nördlichen Küstenregion führt derzeit zu großen zeitlichen Verzögerungen. Nebenstraßen sind teilweise nur mit Allradantrieb befahrbar und schlecht ausgeschildert.Im Winter sind manche Verbindungen im Gebirge oft über längere Zeit nicht passierbar.
Die neue Autobahn Durres- Kukes in Richtung Kosovo ist seit kurzem auch wieder im langen Tunnelbereich von Kalimash passierbar. Allerdings ist bis Ende September 2010 nur eine Tunnelröhre geöffnet, sodaß während der Sommermonate Blockabfertigungen stattfinden, die mit Wartezeiten von bis zu 30 Minuten verbunden sind.
In Albanien kann von keinem Vertrauensprinzip auf Einhaltung der geltenden Straßenverkehrsordnung durch andere Verkehrsteilnehmer ausgegangen werden, was das Unfallrisiko im Vergleich zu Österreich um ein Vielfaches erhöht. Motorrad-, Moped- und Radfahrer halten sich kaum an Verkehrsregeln. Die Mangelhafte Fahrzeugbeleuchtung sowohl bei PKW als auch bei Motor- und Fahrrädern machen das Fahren bei Nacht zu einem besonderen Risiko. Das Vorhandensein einer gut ausgestatteten Autoapotheke wird daher dringend angeraten.
Heftige Regenfälle samt Murenabgängen können auch renovierte und ausgebaute Straßen innerhalb kürzester Zeit unpassierbar machen.
Wer mit dem eigenen Auto in Albanien unterwegs sein möchte, sollte überdies für den Fahrzeugbetrieb wichtigste Ersatzteile (Keilriemen, Ersatzlampen, Reifendichtmittel bzw. -spray, Reservereifen, Werkzeug etc.) stets mit sich führen.
Es gibt keine landesweit operierenden albanischen Automobilklubs und keine Partner für die entsprechenden österreichischen Organisationen.
Das Mitführen der Grünen Versicherungskarte ist obligatorisch und wird bei der Einreise nach Albanien von den Grenzbehörden genauestens kontrolliert. Die Botschaft empfiehlt in diesem Zusammenhang bei Autoreisen von Österreich nach Albanien den Abschluß einer befristeten zusätzlichen Vollkaskoversicherung.
Führerschein
Im Falle des Führerscheinverlustes kann in Albanien bei jeder örtlichen Polizeidienststelle eine diesbezügliche Verlustbestätigung ausgestellt werden. Derartige Bestätigungen werden jedoch nur in albanischer Sprache verfasst und können daher auch nur in Albanien, maximal einen Monat, gerechnet ab dem Ausstellungsdatum, verwendet werden.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexualität ist in Albanien straffrei, das im Feber 2010 verabschiedete Antidiskriminierungsgesetz verbietet die Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität. In der alltäglichen Praxis werden Homosexuelle in der albanischen Gesellschaft allerdings ausgegrenzt und diskriminiert. Ebenso sind sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit unerwünscht. Ein Einschreiten gegen das Zusammenleben unverheirateter Paare z.B. auch in Hotels ist nicht bekannt. Die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Eheschließung von gleichgeschlechtlichen Personen existiert nicht.
Die gesellschaftlichen Traditionen in Albanien unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht von denjenigen in Mittel- und Westeuropa und sollten von ausländischen Touristen möglichst respektiert werden. FKK- und Baden ohne Bikinioberteil ist an Albaniens Stränden grundsätzlich nicht gestattet.
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
