Ägypten (de)
- Hauptstadt:
- Kairo
- Int. Kennzeichen:
- EG
- Sprache
- Arabisch
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch, seltener Französisch. Die große Masse der Bevölkerung spricht jedoch keine Fremdsprachen
- Währung:
- 1 Ägyptisches Pfund (LE = Livre Egyptien) = 100 Piastres (PT)
- Information zur Zeitdifferenz:
- MEZ: keine Sommerzeit; für die Dauer der in Österreich geltenden Sommerzeit besteht daher zwischen beiden Ländern kein Zeitunterschied.
- Elektrischer Strom:
- 220 bzw. 380 Volt Wechselstrom, 50 Hertz (starke Spannungsschwankungen)
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 23.05.2013)
Besondere Hinweise
Hohes Sicherheitsrisiko für Kairo und andere Großstädte.
Bei Reisen nach Kairo wird aufgrund häufiger Demonstrationen und der damit verbundenen Ausschreitungen (insbesondere nach dem Freitagsgebet) auf das hohe Sicherheitsrisiko hingewiesen. Die Gebiete um den Tahrir-Platz (Ägyptisches Museum), "Downtown", das Parlament, den Amtssitz des Regierungschefs und Kirchen im Allgemeinen sollten jedenfalls großräumig gemieden werden. Zeitweise weiten sich die Ausschreitungen aber auch auf andere Stadtteile aus. Zu besonderer Vorsicht wird geraten. Abseits der wichtigsten Touristenzentren sollte die Wohnung bzw. Hotelanlage nach Einbruch der Dunkelheit nicht verlassen werden.
Partielle Reisewarnung für Saharagebiete und für den Sinai abseits der Tourismusorte am Golf von Akaba. Die Warnung umfasst auf dem Sinai sowohl Landverbindungen als auch touristische Ziele abseits der Küste zwischen Sharm-El-Sheikh und Nuwaiba. Für die Küstenstraßen, einschließlich der Verbindung Dahab-Sharm el Sheikh, gilt die Warnung für nächtliche Fahrten.
Erreichbarkeit der Botschaft:
ÖB Kairo: +202 3570 2975; vom Ausland aus (Sonntag - inkl. Donnerstag (Werktage): 08.00 - 15.00); Mobile Rufbereitschaft außerhalb der Dienstzeiten: +20 1222 1830 61 (außerhalb Ägyptens); 012 2218 3061 (innerhalb Ägyptens).
Um die Erreichbarkeit der Botschaft in Notfällen während des ägyptischen Wochenendes (Freitag, Samstag) bzw. außerhalb der Bürozeiten sicherzustellen, kann die Verbindung zur Botschaft via Bereitschaftsdienst des Außenministeriums in Wien: (0800) 20 4411 (kostenlos aus Österreich), (+43-1) 90 115-4411 (aus dem Ausland) erfolgen.
Sicherheit
Die Tourismusorte am Golf von Akaba, zwischen Sharm el Sheikh und Nuwaiba, sowie an der Westküste des Golfs von Suez, wie Ain Sukhna, Hurghada und Marsa Alam weisen keine besondere Sicherheitsgefährdung auf. Auf dem Sinai außerhalb der Tourismusorte besteht ein erhöhtes Risiko von Anschlägen und Entführungen (siehe Reisewarnung), wie vereinzelte Vorfälle (illegale Straßensperren; Kidnapping) bei Fahrten von Touristen zum St. Katharinenkloster belegen. Zur äußersten Vorsicht wird geraten.
Der Grenzübergang nach Libyen bei Sallum ist immer wieder ohne Vorwarnungen geschlossen.
Vermeiden Sie Überlandfahrten und Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit. Unvermeidbare Überlandfahrten sollten immer in Begleitung (zumindest 2 KFZ) und bei Tageslicht durchgeführt werden.
Vor Reisen in alle Saharagebiete wird dringend gewarnt. Diese Warnung betrifft nicht die touristisch frequentierten Strecken entlang der Hauptstraße Bahariya-Farafra-Kargah ("Naturschutzgebiet weiße Wüste"/Oasenkette) und die Oase Siwa.
Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen ist auf ägyptischer Seite normalerweise an ägyptischen Werktagen offen. Allerdings kommt es immer wieder zu nicht angekündigten und daher nicht vorhersehbaren Schließungen der Grenze. Personen mit palästinensischer Staatsangehörigkeit (auch Doppelstaatsbürgern) wird dringend angeraten, sich vor Reiseantritt nach Ägypten mit der ägyptischen Botschaft in Wien in Verbindung zu setzen. Eine Intervention der österreichischen Botschaft Kairo zugunsten einer Ausreise aus dem Gazastreifen ist nicht möglich. Sollten der österreichischen Botschaft durch anderweitige Hilfestellungen gegenüber den ägyptischen Behörden Ausgaben entstehen, so müssten diese mit einem Konsulargebührenbescheid in Rechnung gestellt werden. Auch für die Grenzgebiete und Straßenverbindungen gilt die Reisewarnung.
Allgemeine Sicherheitslage:
Auf dem Sinai in Teilen der Küste des Roten Meeres, am Mittelmeer um El Alamein und im Grenzgebiet zu Libyen und dem Sudan ist aufgrund des Vorhandenseins von Minenfeldern besondere Vorsicht geboten, das Verlassen der befahrenen Hauptstraßen ist daher zu vermeiden. Küstenabschnitte außerhalb der Tourismusgebiete sind grundsätzlich zu meiden.
Kurzfristig können Zugverbindungen für Touristen gesperrt oder eingeschränkt werden. Vor Reiseantritt wird daher zur Kontaktaufnahme mit dem Tourismusbüro der ägyptischen Botschaft in Wien geraten.
Allgemein, insbesondere aber außerhalb der gesicherten Tourismusgebiete, sollte auffälliges oder provokatives Verhalten insbesondere in Richtung einer Verletzung von individuellen oder nationalen Ehr- und religiösen Gefühlen gemieden werden. In städtischen Gebieten sollte daher jedenfalls keine Strandbekleidung, sondern Kleidung getragen werden, wie sie in religiösen Stätten in Europa üblich ist.
In der Vergangenheit kam es auch in küstennahen Gewässern vor Sharm el Sheikh wiederholt zu Angriffen von Haien auf Schwimmer und Taucher. Es wird zur Vorsicht geraten sowie dazu, den Anweisungen des Hotel- und Strandpersonals sowie allfälliger Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit einem erhöhten/hohen Sicherheitsrisiko/Reisewarnung begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Einreise
- Visumpflicht: Ja, für gewöhnliche Reisepässe. Keine Visumpflicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen.
- Visum erhältlich: Bei Einreise gegen eine Gebühr von derzeit 15 USD. Visa für mehrere Einreisen sind bei der ägyptischen Botschaft in Wien zu beantragen. Einreisende aus Israel erhalten am Grenzübergang Taba/Eilat gratis ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel; bei Weiterreise in andere Landesteile oder Überschreitung der Aufenthaltsdauer ist die Visumgebühr bei der Ausreise zu begleichen. Für andere Orte ist vor Antritt der Reise ein Visum bei der ägyptischen Botschaft zu beantragen.
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Mindestens sechs Monate nach Ausreise.
- Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert.
- Miteintragung von Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig. Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
- Einreise mit eigenem Kfz: Für die Einreiseerlaubnis mit dem eigenen KFZ ist ein "Carnet de Passage" und eine Kaution von ca. 2.900 EUR erforderlich. Selbst bei Vorliegen einer vollständigen Dokumentation wird dem Fahrzeughalter die Kaution manchmal nicht oder nur teilweise rückerstattet.
Einfuhr
Devisen bis zu einem Gegenwert von 10.000 USD können ohne Deklarierung eingeführt werden, Beträge darüber müssen bei Einreise deklariert werden. Kreditkarten werden in den von Touristen frequentierten Hotels und Lokalen üblicherweise angenommen. Geldwechsel ist bei Banken und autorisierten Wechselstellen möglich; die Verwendung von Bankomatkarten ist nur bei Banken möglich. Mit Kreditkarten kann bei den vereinzelt vorhandenen Geldautomaten abgehoben werden.
Reisegepäck für den persönlichen Bedarf ist zollfrei einführbar. Persönlicher Schmuck sowie andere wertvolle Gegenstände müssen deklariert werden und werden in den Reisepass eingetragen (auf die Löschung dieser Eintragung bei der Ausreise ist zu achten).
Die Einfuhr von Drogen wird mit härtesten Strafen geahndet!
Ausfuhr
Das Reisegepäck, soweit es nicht dem persönlichen Verbrauch dient, muss wieder ausgeführt werden. Die Ausfuhr der Landeswährung ist nur bis zu einem Betrag von 5.000 LE gestattet. Die Ausfuhr von Antiquitäten ist, abgesehen von einer ausnahmsweise erteilten Genehmigung, generell verboten; bei Orientteppichen ist jedenfalls eine Genehmigung einzuholen. Beim Kauf von Gegenständen, welche unter Umständen als Antiquitäten eingestuft werden könnten (zum Beispiel Einkäufe am Souk/Basar, sollte unbedingt eine (möglichst in englischer Sprache gehaltene) Rechnung verlangt werden. Sollten dennoch diesbezügliche Probleme bei der Ausreise auftreten bzw. als Antiquitäten eingestufte Gegenstände konfisziert werden, empfiehlt sich die Notiz des Namens sowie der Dienstnummer des zuständigen Beamten.
Bei der Ausreise muss das Mitnehmen jeglicher Nachahmungen von Antiquitäten den Zollbehörden bekannt gegeben werden, da diese die Gegenstände kontrollieren werden, wodurch es zu Verzögerungen bei der Gepäckskontrolle kommen kann.
Im Falle von Konfiszierungen sollte auch eine entsprechende Bestätigung verlangt werden. Manchmal wird von den Sicherheitsorganen am Flughafen das Öffnen von Gepäcksstücken angeordnet; insbesondere beim Vorzeigen des Inhaltes von Brieftaschen etc. wird dabei zu größtmöglicher Vorsicht geraten. Die Ausfuhr von Muscheln, Korallen, Steinen, versteinertem Holz sowie antiken Gold- und Silberarbeiten ist verboten.
Die Ausfuhr von Fremdwährung im Gegenwert von über 10.000 USD ist nur bei erfolgter Deklarierung bei der Einreise erlaubt.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Teils subtropisch, teils Wüstenklima mit heißen Tagen und kühlen Nächten. Im Norden Mittelmeerklima.
Gesundheit
Vor allem in der Eingewöhnungszeit sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist in den Sommermonaten auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Die UV-Strahlen der Sonne sind in Ägypten sehr intensiv; wegen der starken Kontraste sind Sonnenbrillen unumgänglich. Vor allem während der heißen Jahreszeit ist die Verwendung von Kleidung aus Baumwollfasern anzuraten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; der Alkoholkonsum sollte eingeschränkt werden.
Medizinische Einrichtungen sind in den Großstädten vorhanden, allerdings liegt das Niveau, insbesondere was Hygiene und Krankenpflege betrifft, oft unter europäischen Ansprüchen. Medikamente, die in Lizenz von europäischen und amerikanischen Marken erzeugt werden, sind in der Regel ausreichend vorhanden. Importierte Medikamente sind teurer und nicht überall erhältlich. Erwähnenswert ist die vor allem in Kairo sehr hohe Luftverschmutzung (Smog), welche insbesondere bei Personen mit Atembeschwerden bzw. Atemwegserkrankungen bei längerem Aufenthalt im Freien zu Problemen führen kann.
Vom Genuss von Obst und Gemüse, das im Boden wächst und nicht geschält werden kann, ist abzuraten. Anderes Obst sollte geschält und gewaschen werden. Das Leitungswasser ist hoch gechlort und daher nur beschränkt als Trinkwasser genießbar. Der Genuss von abgekochtem Wasser bzw. abgefülltem Mineralwasser ist anzuraten. Vom Barfußgehen auf Rasenflächen, die mit Nilwasser gesprengt werden, ist wegen der Gefahr von Bilharziose abzuraten. Das gleiche gilt für langsam fließende und stehende Gewässer. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Es wird ausdrücklich davon abgeraten, Medikamente oder Pillen - die vor allem am Roten Meer - von Einheimischen, abseits von Apotheken, angeboten werden, anzunehmen und zu konsumieren, da es sich dabei häufig um illegal hergestellte Medikamente handelt. Die Einnahme dieser Pillen kann aufgrund unsachgemäßer Herstellung und fehlender Qualitätskontrollen schwere gesundheitsschädigende Folgen, die bis zum Tod führen können, verursachen.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird dringend angeraten. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Es kann zeitweise zu Einschränkungen im Reiseverkehr zwischen Kairo und Oberägypten sowohl auf der Straße wie auch auf der Schiene kommen. Auch auf der Straßenverbindung Assuan-Abu Simbel kommt es hin und wieder zu illegalen Straßensperren und längeren Wartezeiten. Touristen wird vor Antritt ihrer Reise angeraten, sich über die Sicherheit der Straßenverbindungen, die sie zu benutzen planen, zu informieren.
Es existieren Inlandsflugverbindungen, Eisenbahnverbindungen sowie Buslinien zu den wichtigsten touristischen Zentren. Die meisten touristisch interessanten Straßenverbindungen sind asphaltiert und instandgesetzt. Die Wüstenpisten können nur mit Geländewagen befahren werden. (Vorsicht vor nicht gekennzeichneten Minenfeldern; siehe Kapitel "Sicherheit".) Einige Straßen sind gebührenpflichtig. Grundsätzlich gilt, dass der Straßenverkehr vor allem in den Großstädten gewöhnungsbedürftig ist, da Straßenverkehrsvorschriften so gut wie nicht beachtet werden. Nachtfahrten sollten grundsätzlich vermieden werden, da sehr viele KFZ unbeleuchtet unterwegs sind. Für Touristen sind ein internationaler Führerschein, ein "Carnet de Passage" sowie eine lokale Personenhaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Es gilt 0,0 Promille. Da ägyptische Kraftfahrzeuge nur minimale Versicherung für Personenschäden besitzen und eine Durchsetzung eines Anspruches im Rechtsweg höchst fraglich erscheint, sollte unbedingt eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Lokal anmietbare Sammelbusse bzw. Sondertaxis inklusive Fahrer sind landesweit verfügbar. Da die Fahrweise der betreffenden Lenker jedoch oft sehr riskant ist, besteht bei der Benutzung solcher Minibusse eine besondere Gefährdung im Straßenverkehr. Dies gilt insbesondere für den Süden des Landes, wo aufgrund von Sicherheitsvorkehrungen manche Sehenswürdigkeiten fast nur mit Touristen-Sammeltransporten (Minibusse + Polizeieskorte) zugänglich sind.
Bei Individualreisen mit dem PKW – für die aufgrund der Sicherheitslage und der generell schwierigen Verkehrsbedingungen zu äußerster Vorsicht geraten wird – ist zu beachten, dass die Versorgung mit Treibstoff nicht in allen Gebieten Ägyptens uneingeschränkt sichergestellt ist. Insbesondere bei Diesel kommt es regelmäßig zu langen Wartezeiten an den Tankstellen.
Zum Lenken der in Tourismusgebieten beliebten drei- oder vierrädrigen Motorrädern (Quadbikes) ist ein Motorradführerschein erforderlich, da Verletzungen sonst unter Umständen durch die Unfallversicherung nicht anerkannt und gedeckt werden.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Vor dem Hintergrund seiner Tradition, Religion und Geschichte muss in Ägypten zu größter Zurückhaltung in Bezug auf die Bekundung zwischenmenschlicher Beziehungen, sexuelle Kontakte beziehungsweise sexuelle Neigungen geraten werden. Der Straftatbestand "unsittliches Verhalten" wird zum Teil sehr streng ausgelegt.
Reisende, die auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen damit rechnen, dass sie von den ägyptischen Behörden als Ägypter angesehen werden und ausschließlich ägyptisches Recht in Bezug auf sie angewendet wird.
Vor Tauchgängen im Roten Meer sollte unbedingt der Rat von erfahrenen lokalen Tauchern eingeholt werden. Von Tauchgängen in das so genannte "Blue Hole" in der Gegend von Dahab ohne Verwendung einer Kette wird dringend abgeraten, da sich dort schon zahlreiche Tauchunfälle ereignet haben.
Landesweit kommt es zu immer häufiger werdenden, unangekündigten Stromabschaltungen. Die Dauer beträgt im Allgemeinen wenige Minuten bis zu mehrere Stunden. Für den Sommer 2013 wird mit einer Verschärfung der Engpässe gerechnet, die auch touristische Anlagen betreffen könnten.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
