Ägypten (de)
- Hauptstadt:
- Kairo
- Int. Kennzeichen:
- EG
- Sprache
- Arabisch
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch, seltener Französisch. Die große Masse der Bevölkerung spricht jedoch keine Fremdsprachen
- Währung:
- 1 Ägyptisches Pfund (LE = Livre Egyptien) = 100 Piastres (PT)
- Information zur Zeitdifferenz:
- MEZ: Im Gegensatz zu den vergangenen Jahren wird Ägypten 2011 keine Sommerzeit einführen. Für die Dauer der in Österreich geltenden Sommerzeit besteht daher zwischen beiden Ländern kein Zeitunterschied.
- Elektrischer Strom:
- 220 bzw. 380 Volt Wechselstrom, 50 Hertz (starke Spannungsschwankungen)
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 21.04.2012)
Besondere Hinweise
Von nicht unbedingt notwendigen Reisen nach Kairo und anderen Ballungszentren Ägyptens wird abgeraten.
Es wird aufgrund jüngster Unruhen dringend angeraten, Reisen nach Kairo generell zu vermeiden. Davon sind aufgrund von rezenten Informationen über Überfälle auf Personenkraftwagen auf der Kairoer Ringroad auch Transitreisen betroffen, die ein Verlassen des Flughafens implizieren. Die Gebiete um den Tahrir-Platz, "Downtown", das Parlament und den Amtssitz des Regierungschefs sowie um das Rundfunkgebäude (Maspero), die israelische Botschaft/der Kairoer Zoo (in der Nähe zur Universität von Kairo) und Kirchen im Allgemeinen sollten jedenfalls großräumig vermieden werden. Nach den Ausschreitungen im Zusammenhang mit Fußballspielen am 01.02.2012 muss damit gerechnet werden, dass es zu weiteren gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen wird. Es wird daher dringend geraten, das Umfeld von Fußballspielen, und von Fußballklubs großräumig zu meiden. Dass gilt insbesondere auch für den Al Ahli Klub im zentralen Kairoer Stadtteil Zamalek.
Seit den Demonstrationen am 18.11.2011 in Kairo (Tahrir-Platz), Alexandrien und Suez, bei welchen es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit hunderten Verletzten kam, kommt es immer wieder zu vereinzelten und gewalttätigen Zwischenfällen zwischen der Polizei und Demonstranten. Das dabei eingesetzte Tränengas ist stark gesundheitsgefährlich und treibt, je nach Windverhältnissen auch in die angrenzenden Straßen. Es wird daher dringend angeregt, alle jene Plätze und Straßen von denen Unruhen gemeldet werden jeweils großräumig zu meiden.
Die Lage ist instabil und die weitere Entwicklung unsicher.
Am 3. August 2011 begann das Strafgerichtsverfahren gegen den ehemaligen Präsidenten Hosni Mubarak, seine beiden Söhne und andere führende Vertreter des ehemaligen Regimes in der Polizeiakademie in Nasr City (Großraum Kairo). Es wird dringend empfohlen, für die Dauer des Verfahrens die Umgebung der Polizeiakademie großräumig zu meiden.
Da es sowohl bei diesen Ansammlungen als auch im Zuge friedlicher Kundgebungen in kürzester Zeit zu Gewalttätigkeiten kommen kann, wird dringend empfohlen, sich nicht in die Nähe solcher Kundgebungen zu begeben. Größere Menschenansammlungen sind generell großräumig zu meiden. Außerdem konnten im Zuge der Unruhen tausende Häftlinge entkommen. Trotz Bemühungen der Sicherheitskräfte befindet sich noch ein Teil dieser Häftlinge in Freiheit. Es kommt zu bewaffneten Bandenbildungen. Es wird daher dringend angeraten, unbekannte Stadtteile gänzlich zu meiden und nach Einbruch der Dunkelheit Wohnungen bzw. Hotelanlagen nicht zu verlassen.
Seit mehreren Wochen kommt es insbesondere im Zentrum von Kairo vermehrt zu spontanen Menschenansammlungen (in Zamalek) und zu Demonstrationen (Nähe zum ägyptischen Nationalmuseum/Tahrir-Platz), vor allem freitags nach der Gebetszeit. Bei Verlassen des Hotels nach Sonnenuntergang empfiehlt es sich an der Hotelrezeption die aktuelle Sicherheitssituation zu erfragen.
Seit 10.03.2012 hat die Registrierung für die Präsidentenwahlen begonnen. Die Wahlen sollen am 23./24. Mai 2012 stattfinden (allfällige Stichwahlen: 16./17. Juni 2012). Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in den heißen Phasen des Wahlkampfes zu Demonstrationen und Unruhen kommt.
Außerdem gibt es immer wieder nicht angekündigte Streiks, die einerseits Reisebewegungen beeinträchtigen und andererseits auch Auswirkungen auf Telekommunikation und Internet haben können. Seit Mitte Jänner gibt es auch wiederholt Versorgungsengpässe mit Benzin und Diesel.
Partielle REISEWARNUNG für Ägypten (Saharagebiete)
Erreichbarkeit der Botschaft:
ÖB Kairo: +202 3570 2975; vom Ausland aus (Sonntag - inkl. Donnerstag (Werktage): 08.00 - 15.00); Mobile Rufbereitschaft außerhalb der Dienstzeiten: +20 1222 1830 61 (außerhalb Ägyptens); 012 2218 3061 (innerhalb Ägyptens).
Um die Erreichbarkeit der Botschaft in Notfällen während des ägyptischen Wochenendes (Freitag, Samstag) bzw. außerhalb der Bürozeiten sicherzustellen, kann die Verbindung zur Botschaft via Bereitschaftsdienst des Außenministeriums in Wien: (0800) 20 4411 (kostenlos aus Österreich), (+43-1) 90 115-4411 (aus dem Ausland) erfolgen.
Sicherheit
Die Tourismusorte am Roten Meer, wie z.B. Sharm el Sheikh, Hurghada und Marsa Alam, sind verstärkt geschützt.
Am Sinai besteht allerdings ein erhöhtes Risiko von Anschlägen, außerhalb der Tourismusorte ist auf der Halbinsel auf ein erhöhtes Risiko von Entführungen hinzuweisen. In jüngster Zeit gab es vereinzelt Vorfälle (illegale Straßensperren; Kidnapping) auf dem Sinai bei Fahrten von Touristen zum St. Katharinenkloster. Zur äußersten Vorsicht wird geraten.
Hinsichtlich der Touristenzentren in Oberägypten (insbesondere Assuan und Luxor) und der Nilkreuzfahrten wird auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen.
Vor nicht unbedingt notwendigen Reisen in alle anderen Gebiete Ägyptens wird auf Grund der derzeitigen unübersichtlichen Lage und der sich verschlechternden Sicherheitssituation abgeraten. Bei Reisen, die dennoch erfolgen, wird zu größtmöglicher Vorsicht geraten. Das gilt insbesondere auch für das gesamte Grenzgebiet zu Libyen. Der Grenzübergang nach Libyen bei Sallum ist immer wieder ohne Vorwarnungen geschlossen.
Vermeiden Sie Überlandfahrten und Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit. Unvermeidbare Überlandfahrten sollten immer in Begleitung (zumindest 2 KFZ) und bei Tageslicht durchgeführt werden.
Vor Reisen in alle Saharagebiete wird jedoch dringend gewarnt. Diese Warnung betrifft nicht die touristisch frequentierten Strecken entlang der Hauptstrasse Bahariya-Farafra-Kargah ("Naturschutzgebiet weisse Wüste"/Oasenkette) und die Oase Siwa.
Seit dem Anschlag auf eine koptische Kirche in Alexandrien am 1. Jänner 2011 sollte aus Sicherheitsgründen von deren Besuch in ganz Ägypten Abstand genommen werden.
Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen ist auf ägyptischer Seite an ägyptischen Werktagen offen. Allerdings kommt es immer wieder zu nicht angekündigten und daher nicht vorhersehbaren Schließungen der Grenze. Personen mit palästinensischer Staatsbürgerschaft (auch Doppelstaatsbürgern) wird dringend angeraten, sich vor Reiseantritt nach Ägypten mit der ägyptischen Botschaft in Wien in Verbindung zu setzen. Eine Intervention der Österreichischen Botschaft Kairo zugunsten einer Ausreise aus dem Gazastreifen ist nicht möglich. Sollten der Österreichischen Botschaft durch anderweitige Hilfestellungen gegenüber den ägyptischen Behörden Ausgaben entstehen, so müssten diese mit einem Konsulargebührenbescheid in Rechnung gestellt werden. Das Gebiet in der Nähe der Grenze bis Al Arish gilt als Hochsicherheitsgebiet und sollte von Touristen gemieden werden. Die Straßenverbindungen im Nordsinai inkl. der Straße vom Grenzübergang Rafah über den Sinai in Richtung Kairo gilt derzeit als gefährlich. Sie sollte in jedem Fall gemieden werden. Dasselbe gilt für die Straße entlang der Grenze zu Gaza und zu Israel. In jüngster Zeit wurden Touristenbusse am Sinai von Beduinen angehalten und ihnen erst nach längeren Verhandlungen die Weiterfahrt gestattet.
Allgemeine Sicherheitslage:
Seit den politischen Unruhen im Gazastreifen Mitte 2007 war der Grenzübergang Rafah auch für Palästinenser aus dem Gazastreifen geschlossen. Mittlerweile ist dieser wieder an Werktagen geöffnet, wobei es allerdings trotz gegenteiligen Ankündigungen immer wieder zu nicht angekündigten Schließungen der Grenze kommt. Das Gebiet der ägyptischen Mittelmeerküste im nord-westlichen Sinai gilt als Hochsicherheitszone.
Trotz verstärkter Sicherheitsmaßnahmen können, auch aufgrund aktueller Hinweise, weitere Anschläge nicht ausgeschlossen werden. Es wird speziell auf der Sinai-Halbinsel, im Grenzgebiet zum Sudan und in städtischen Ballungsgebieten zu erhöhter Wachsamkeit und Vorsicht geraten.
Im Tourismusland Ägypten wurden im Hinblick auf die politischen Spannungen in der Region von den Behörden umfangreiche Maßnahmen getroffen, um die Sicherheit von Reisenden und Touristen auf ägyptischem Staatsgebiet auch unter verschärften Bedingungen zu gewährleisten. An den Flughäfen in Kairo, Hurghada, Sharm el Sheikh, Luxor, Assuan und Marsa Alam werden Passagiere und Gepäck verstärkt kontrolliert, wodurch es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen kann.
Nil-Kreuzfahrten sind aus schifffahrtstechnischen Gründen nur auf der Strecke Luxor-Assuan sowie auf dem Nasser-Stausee bis Abu Simbel möglich. Derzeit kommt es zu Überschwemmungen im Gebiet um Abu Simbel, die auch die Bewegungsfreiheit von Touristen einschränken können. Im Einzelnen wären dennoch die folgenden Punkte zu beachten.
Reisen in Ägypten:
Im Sinai, in gewissen Gebieten entlang der Küste des Roten Meeres, entlang des Küstenbereichs um El Alamein und im Grenzgebiet zu Libyen und dem Sudan ist aufgrund des Vorhandenseins von Minenfeldern besondere Vorsicht geboten. Minenfelder sind oft nicht oder nur schwer erkennbar gekennzeichnet; auch mit lokalen Führern, welche diesbezüglich exakte Kenntnisse vorgeben, sollte man das Verlassen der befahrenen Hauptstraßen daher vermeiden. Dies gilt verstärkt für das Gebiet des nördlichen Sinai, wo Ausländern generell nur die Benützung der Hauptverkehrsverbindungen gestattet ist; entsprechende Hinweisschilder müssen unbedingt beachtet werden. An der Mittelmeerküste kann es vorkommen, dass der Zugang zu den Stränden nach Sonnenuntergang verboten wird. Außerdem besteht auch noch an einigen unbebauten Küstenabschnitten entlang des Mittelmeers und des Roten Meers die Möglichkeit des Vorhandenseins von Minen, weshalb Küstenabschnitte außerhalb der Tourismusgebiete grundsätzlich zu meiden sind, wenn das Nichtvorhandensein von Minen nicht durch offizielle Informationen bzw. entsprechende lokale Vorkehrungen sichergestellt ist.
Kurzfristig können Zugverbindungen für Touristen gesperrt/eingeschränkt werden. Vor Reiseantritt wird daher zur Kontaktaufnahme zur ägypt. Eisenbahn bzw. auch dem Tourismusbüro der ägyptischen Botschaft in Wien geraten.
Aufgrund des Nahostkonflikts haben Israel und die USA in Ägypten in weiten Kreisen der Bevölkerung ein negatives Image. Im Gefolge der Besetzung des Iraks hat sich dies weiter verstärkt und sich auch auf Staaten ausgedehnt, die im Irak Truppen stellen. Eine „antiwestliche“ Stimmung in Teilen der Bevölkerung hat sich verfestigt, ein Risiko aggressiver Handlungen gegen diesen Staaten zugeordnete Ausländer besteht. Es wird daher empfohlen, größere Menschenansammlungen zu meiden und insbe- sondere in den städtischen Ballungszentren Ägyptens besondere Vorsicht auf öffentlichen Plätzen an den Tag zu legen. Im Falle der Nachfrage ist es nützlich, sich als Österreicher („Nemsa“ = Österreich) zu identifizieren, da Österreich in der ägyptischen Öffentlichkeit relativ beliebt ist.
Allgemein, insbesondere aber außerhalb der gesicherten Tourismusgebiete, sollte auffälliges oder provokatives Verhalten insbesondere in Richtung einer Verletzung von individuellen oder nationalen Ehr- und religiösen Gefühlen gemieden werden. In städtischen Gebieten sollte daher jedenfalls keine Strandbekleidung, sondern Kleidung getragen werden, wie sie in religiösen Stätten in Europa üblich ist.
Die Erreichbarkeiten der Österreichischen Botschaft in Kairo sollten immer bei sich geführt werden.
In der Vergangenheit kam es auch in küstennahen Gewässern vor Sharm el Sheikh wiederholt zu Angriffen von Haien auf Schwimmer und Taucher. Es wird zur Vorsicht geraten sowie dazu, den Anweisungen des Hotel- und Strandpersonals sowie allfälliger Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit einem erhöhten/hohen Sicherheitsrisiko/Reisewarnung begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Einreise
- Visumpflicht: Reisende benötigen ein Visum, das von Inhabern gültiger gewöhnlicher Reise- pässe normalerweise bei der Einreise selbst gegen eine Gebühr von derzeit USD 15,-- umgehend erteilt wird. Man kauft an einem der Bank- oder Reisebüroschalter, welche sich vor der Passkontrolle befinden, eine entsprechende Vignette, welche auch in Euro oder Ägyptischen Pfund bezahlt werden kann. (Bei der Umrechnung in Euro wird oft ein unrealistischer Wechselkurs herangezogen. Mit etwas Nachdruck kann man meist eine Umrechnung gemäß dem Tageskurs erwirken.) Visaverlängerungen in Ägypten sind prinzipiell möglich, dazu ist vor Ablauf des Visums die Kontaktierung der Einwanderungsbehörde erforderlich. Inhaber von gültigen österreichischen Dienstpässen und Diplomatenpässen müssen ausnahmslos und ungeachtet des Reisegrundes (dienstlich/privat) bereits vor Ankunft in Ägypten im Besitz eines gültigen Visums sein.
- Passgültigkeit: Der Reisepass muss mindestens sechs Monate über die Wiederausreise hinaus gültig sein.
- Miteintragung von Kindern: Kindermiteintragungen in österreichischen Reisepässen verlieren ab 15. Juni 2012 automatisch ihre Gültigkeit. Es wird dringend empfohlen, für Kinder schon jetzt einen eigenen Reisepass ausstellen zu lassen.
- Einreise mit eigenem Kfz: Nach vorliegenden Informationen kommt es immer wieder bei Individualreisen mit eigenem KFZ (Geländefahrzeug oder Motorrad) zu nachstehenden Schwierigkeiten: Zur Erlangung einer Einreiseerlaubnis mit dem eigenen KFZ muss der Fahrzeughalter entweder bereits in Österreich (z.B. durch heimische Automobilklubs) oder spätestens an der Grenze ein "Carnet de Passage" lösen, welches wiederum an die Entrichtung eines Gelderlages gebunden ist. Der solchermaßen als Garantie zu hinterlegende Betrag beläuft sich auf umgerechnet ca. EUR 2.900,--. Abgesehen davon, dass es durch die Nachlässigkeit mancher Zöllner (unvollständig ausgefüllte Papiere, kein Eintrag des Fahrzeugs in den Reisepass etc.) manchmal zu Schwierigkeiten und jedenfalls langwierigen Verzögerungen bei der Ausreise kommen kann, sind auch zahlreiche Fälle bekannt, in welchen selbst bei Vorliegen einer vollständigen Dokumentation dem Fahrzeughalter das Deposit nicht oder nur teilweise rückerstattet wurde.
- Einreise aus Israel: Besondere Bestimmungen gelten für die Einreise aus Israel. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel. Sofern weitere Orte in Ägypten besucht werden sollen, ist vor Antritt der Reise ein Visum an der ägyptischen Botschaft im jeweiligen Aufenthaltsland zu beantragen. Im Zweifelsfall sind die Visumsbestimmungen/Einreisebestimmungen bei der jeweiligen ägyptischen Botschaft zu klären.
Einfuhr
Mitgeführte Devisen müssen erst ab einem Betrag von USD 10.000,-- deklariert werden; die Einfuhr der Landeswährung ist nur bis zu einem Betrag von 5.000,-- ägyptischen Pfund gestattet. Kreditkarten werden in den von Touristen frequentierten Hotels und Lokalen üblicherweise angenommen. Geldwechsel ist bei Banken und autorisierten Wechselstellen möglich; die Verwendung von Bankomatkarten ist nur bei Banken möglich. Mit Kreditkarten kann bei den vereinzelt vorhandenen Geldautomaten abgehoben werden.
Reisegepäck für den persönlichen Bedarf ist zollfrei einführbar. Persönlicher Schmuck sowie andere wertvolle Gegenstände müssen deklariert werden und werden in den Reisepass eingetragen (auf die Löschung dieser Eintragung bei der Ausreise ist zu achten).
Die Einfuhr von Drogen wird mit härtesten Strafen geahndet!
Ausfuhr
Das Reisegepäck, soweit es nicht dem persönlichen Verbrauch dient, muss wieder ausgeführt werden. Die Ausfuhr der Landeswährung ist nur bis zu einem Betrag von 5.000,-- ägyptischen Pfund gestattet. Die Ausfuhr von Antiquitäten ist, abgesehen von einer ausnahmsweise erteilten Genehmigung, generell verboten; bei Orientteppichen ist jedenfalls eine Genehmigung einzuholen. Beim Kauf von Gegenständen, welche u.U. als Antiquitäten eingestuft werden könnten (z.B. div. Einkäufe am Souk/Basar, sollte unbedingt eine (möglichst in englischer Sprache gehaltene) Rechnung verlangt werden. Sollten dennoch diesbezügliche Probleme bei der Ausreise auftreten bzw. als Antiquitäten eingestufte Gegenstände konfisziert werden, empfiehlt sich die Notiz des Namens sowie der Dienstnummer des zuständigen Beamten.
Bei der Ausreise muss das Mitnehmen jeglicher Nachahmungen von Antiquitäten den Zollbehörden bekannt gegeben werden, da diese die Gegenstände kontrollieren werden, wodurch es zu Verzögerungen bei der Gepäckskontrolle kommen kann.
Im Falle von Konfiszierungen sollte auch eine entsprechende Bestätigung verlangt werden. Manchmal wird von den Sicherheitsorganen am Flughafen das Öffnen von Gepäcksstücken angeordnet; insbesondere beim Vorzeigen des Inhaltes von Brieftaschen etc. wird dabei zu größtmöglicher Vorsicht geraten. Die Ausfuhr von Muscheln, Korallen, Steinen, versteinertem Holz sowie antiken Gold- und Silberarbeiten ist verboten.
Devisen können in unbeschränkter Höhe ausgeführt werden.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Teils subtropisch, teils Wüstenklima mit heißen Tagen und kühlen Nächten. Im Norden Mittelmeerklima.
Ratschläge
Vor allem in der Eingewöhnungszeit sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist in den Sommermonaten auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Die UV-Strahlen der Sonne sind in Ägypten sehr intensiv; wegen der starken Kontraste sind Sonnenbrillen unumgänglich. Vor allem während der heißen Jahreszeit ist die Verwendung von Kleidung aus Baumwollfasern anzuraten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; der Alkoholkonsum sollte eingeschränkt werden.
Gesundheit
Medizinische Einrichtungen sind in den Großstädten vorhanden, allerdings liegt das Niveau, insbesondere was Hygiene und Krankenpflege betrifft, oft unter europäischen Ansprüchen. Medikamente, die in Lizenz von europäischen und amerikanischen Marken erzeugt werden, sind in der Regel ausreichend vorhanden. Importierte Medikamente sind teurer und nicht überall erhältlich. Erwähnenswert ist die vor allem in Kairo sehr hohe Luftverschmutzung (Smog), welche insbesondere bei Personen mit Atembeschwerden bzw. Atemwegserkrankungen bei längerem Aufenthalt im Freien zu Problemen führen kann.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Infektionsgebiet bei Gelbfieber (ansonsten nicht notwendig). Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und B, Typhus), empfiehlt das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01/ 403 8343) jedoch für Individualtouristen und bei längeren Aufenthalten eine vorbeugende Impfung gegen eitrige Gehirnhautentzündung und Tollwut. Malariaprophylaxe für die Oase El Fayum in den Monaten Juni bis Oktober wird angeraten.
Vorsicht
Vom Genuss von Obst und Gemüse, das im Boden wächst und nicht geschält werden kann, ist abzuraten. Anderes Obst sollte geschält und gewaschen werden. Das Leitungswasser ist hoch gechlort und daher nur beschränkt als Trinkwasser genießbar. Der Genuss von abgekochtem Wasser bzw. abgefülltem Mineralwasser ist anzuraten. Vom Barfußgehen auf Rasenflächen, die mit Nilwasser gesprengt werden, ist wegen der Gefahr von Bilharzia abzuraten. Das gleiche gilt für langsam fließende und stehende Gewässer. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Vor Tauchgängen im Roten Meer sollte unbedingt der Rat von erfahrenen lokalen Tauchern eingeholt werden. Von Tauchgängen in das so genannte "Blue Hole" in der Gegend von Dahab ohne Verwendung einer Kette wird dringend abgeraten, da sich dort schon zahlreiche Tauchunfälle ereignet haben.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahe gelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Eine Anhäufung von schweren Verkehrsunfällen – auch mit Reisebussen bei Tages- oder Mehrtagesausflügen – wurde seitens der ägyptischen Behörden zum Anlaß genommen, solche Reiseveranstalter strenger zu kontrollieren und eventuell auch deren Lizenzen zu entziehen.
Es kann zeitweise zu Einschränkungen im Reiseverkehr zwischen Kairo und Oberägypten sowohl auf der Strasse wie auch auf der Schiene kommen. Touristen wird vor Antritt ihrer Reise angeraten, sich über die aktuelle Sicherheitslage in diesem Bereich zu informieren.
Es existieren Inlandsflugverbindungen, Eisenbahnverbindungen sowie Buslinien zu den wichtigsten touristischen Zentren. Die meisten touristisch interessanten Straßenverbindungen sind asphaltiert und instandgesetzt. Die Wüstenpisten können nur mit Geländewagen befahren werden. (Vorsicht vor nicht gekennzeichneten Minenfeldern; siehe Kapitel "Sicherheit".) Einige Straßen sind gebührenpflichtig. Grundsätzlich gilt, dass der Straßenverkehr vor allem in den Großstädten gewöhnungsbedürftig ist, da Straßenverkehrsvorschriften so gut wie nicht beachtet werden. Nachtfahrten sollten grundsätzlich vermieden werden, da sehr viele KFZ unbeleuchtet unterwegs sind. Für Touristen sind ein internationaler Führerschein, ein "Carnet de Passage" sowie eine lokale Personenhaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Es gilt 0,0 Promille. Da ägyptische Kraftfahrzeuge so gut wie keine Haftpflichtversicherung (nur minimale Versicherung für Personenschäden) besitzen und eine Durchsetzung eines Anspruches im Rechtsweg höchst fraglich erscheint, ist der Abschluss entsprechender Versicherungen vorteilhaft. Für Geländefahrzeuge von Touristen ist eine normalerweise an der Grenze erhältliche Genehmigung erforderlich. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die ägyptischen Zoll- und Grenzbehörden bei der Einfuhr von PKWs nicht immer einheitlich vorgehen und auch Gebühren in unterschiedlicher Höhe einfordern. Lokal anmietbare Sammelbusse bzw. Sondertaxis inklusive Fahrer sind landesweit verfügbar. Da die Fahrweise der betreffenden Lenker jedoch oft sehr riskant ist, besteht bei der Benutzung solcher Minibusse eine besondere Gefährdung im Straßenverkehr. Dies gilt insbesondere für den Süden des Landes, wo aufgrund von Sicherheitsvorkehrungen manche Sehenswürdigkeiten fast nur mit Touristen-Sammeltransporten (Minibusse + Polizeieskorte) zugänglich sind.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Vor dem Hintergrund seiner Tradition, Religion und Geschichte muss in Ägypten zu größter Zurückhaltung in Bezug auf die Bekundung zwischenmenschlicher Beziehungen, sexuelle Kontakte beziehungsweise sexuelle Neigungen geraten werden. Der Straftatbestand "unsittliches Verhalten" wird zum Teil sehr streng ausgelegt.
Reisende, die (auch) die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen damit rechnen, dass sie von den ägyptischen Behörden als Ägypter angesehen werden und ausschließlich ägyptisches Recht in Bezug auf sie angewendet wird.
Das Aussenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
