Allgemeine Hinweise für Auslandsreisen
Beachten sie vor Antritt ihrer Auslandsreise folgende Leitlinien:
1. Informieren Sie sich über Ihr Zielland (gültiges Reisedokument, Visum, Impfungen, etc.) und halten Sie sich auch während Ihrer Reise (über Radio, TV, Internet und andere Medien) auf dem Laufenden.
Beachten Sie die rechtlichen Hinweise zu den Reiseinformationen sowie die länderspezifischen Reiseinformationen. Urlaubs- und Reiseinformationen werden auch von den Autofahrerclubs ÖAMTC bzw. ARBÖ und dem Bundesministerium für Inneres zur Verfügung gestellt.
Durch eine rechtzeitige Planung, die sorgfältige Wahl der Geldmittel sowie den Abschluss einer um fassenden Reiseversicherung kann ein Maximum an Selbstschutz erreicht werden.
Beachten Sie bei Reisen in das Ausland, dass die meisten Länder die Ein- oder Ausfuhr bestimmter Gegenstände nicht zulassen und dass in manchen Ländern für bestimmte Delikte wesentlich strengere Strafen vorgesehen sind als in Österreich. So sind Einfuhr, Handel oder Besitz von Rauschgift praktisch in allen Staaten verboten und werden oft drakonisch – in einigen asiatischen Ländern sogar mit dem Tode – bestraft. In den meisten islamischen Ländern sind auch Schmuggel und Besitz von Alkoholika verboten und in der Regel mit langjähriger Freiheitsstrafe, zum Teil unter besonders harten Haftbedingungen, bedroht. Auch sonstiger Schmuggel, insbesondere von Devisen, wird teilweise streng geahndet, in zahlreichen Staaten (Türkei) auch die Suche nach archäologisch interessanten Gegenständen sowie der Erwerb und die Ausfuhr von Antiquitäten.
Verschiedene technische und elektronische Geräte, wie Funkgeräte, EDV-Material, Taucherausrüstungen mit Pressluftflaschen und (Jagd-)Waffen sowie auch Messer und Schreckschusspistolen dürfen in manchen Ländern nur mit besonderer Genehmigung eingeführt bzw. benützt werden. Die Mitnahme politischer Druckwerke oder als Pornographie qualifizierbare Literatur oder Zeitschriften sowie insbesondere derartiges Video/Filmmaterial kann in manchen Staaten zu erheblichen Schwierigkeiten bis zu Freiheitsentzug führen.
2. Schließen Sie unbedingt eine Reiseversicherung ab.
3. Treffen Sie Vorsorge für Notfälle im Ausland:
Geben Sie vor Ihrer Abreise Angehörigen oder Freunden Ihre Erreichbarkeit im Ausland bekannt. Sollte an Ihrem Urlaubsort eine Krise ausbrechen (Naturkatastrophen, Unfall, Anschlag, gewalttätige, politische Unruhen), melden Sie sich bitte bei Ihren Angehörigen und Freunden oder der nächstgelegenen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat, Honorarkonsulat). Sollten Sie von dieser Krise auch nicht betroffen sein, können Sie damit Ihren Angehörigen und Freunden dennoch viele Sorgen ersparen.
4. Beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen:
Produktpiraterie: Vorsicht bei gefälschten Markenprodukten! In vielen Urlaubsländern sind nachgemachte Luxuswaren billig zu bekommen, jedoch sind Produktpiraterie und Produktfälschungen schwer wiegende Delikte. Beschlagnahme durch Zoll und zusätzlich Verwaltungsstrafen oder sogar Schadenersatzzahlung können Reisende bei der Einfuhr von Fälschungen nach Österreich drohen. (s. Bundesministerium für Finanzen).
Tiere oder Pflanzen, Lebensmitteln, Arzneiwaren, pyrotechnische Gegenstände und Waffen unterliegen bei der Einfuhr nach Österreich Beschränkungen. Information dazu erteilt das Bundesministerium für Finanzen.
In dringenden Fällen ist der Bereitschaftsdienst des Außenministeriums unter folgender Rufnummer rund um die Uhr erreichbar: 050 11 50-4411 (vom Ausland: +43 50 11 50-4411 bzw. +43 19 0115-4411). Für generelle Anfragen steht das Bürgerservice an Werktagen in der Zeit von 8.30 - 18.30 unter derselben Rufnummer zur Verfügung.
Konsularische Hilfe im Ausland
Das Bürgerservice des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten ist in Zusammenarbeit mit den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland (Botschaften, Generalkonsulate, Konsulate und Honorarkonsulate) bemüht, österreichischen Staatsbürger/innen in einer Notlage im Ausland beizustehen, wobei jedoch die Gesetze des Aufenthalts- oder Gaststaates respektiert werden müssen. Die Vertretungsbehörden im Ausland haben keine Polizeigewalt und können den Behörden des Gastlandes keine Anweisungen geben.
Der konsularische Schutz beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem der oder die Betroffene alle Mittel zur Selbsthilfe ausgeschöpft hat und keine Unterstützung von dritter Seite erwarten kann. Auch beanspruchen Hilfeleistungen je nach Fall einige Zeit und sind unter Umständen nur begrenzt möglich. In Krisengebieten, vor allem in jenen, wo sich keine österreichischen Berufsvertretungsbehörden befinden oder für die eine Reisewarnung ausgesprochen wurde, kann in Not geratenen Österreicher/innen keine oder nur sehr eingeschränkte konsularische Hilfe geleistet werden.
Welche Art von Hilfe kann von österreichischen Auslandsvertretungen angeboten werden
- Ausstellung eines Notpasses bei Passverlust
- Information bzw. Hilfestellung bei der Geldbeschaffung
- Gewährung eines Heimsendungsdarlehens für die preisgünstigste Heimreise gegen Verpflichtung der späteren Rückzahlung: bei unverschuldeter Notlage, gegen Verpflichtung der späteren Rückzahlung, nur falls eine aufrechte polizeiliche Meldung in Österreich besteht.
- Information der Angehörigen bei Unfall oder Todesfall
- Bereitstellung von Kontaktdaten von Ärzten, Spitälern, Anwälten und Übersetzern zur unverbindlichen Auswahl
- Mithilfe bei Rücktransporten von Kranken, Verletzten oder Verstorbenen
- Information der Angehörigen und Vermittlung eines Rechtsanwalts auf Kosten eines Inhaftierten sowie Besuch des Häftlings im Gefängnis
- Intervention bei einem Haftfall bei unzureichenden Haftbedingungen (Zelle, Verpflegung, ärztliche Betreuung)
- Veranlassung von Nachforschungen nach Vermissten
- Weiterleitung dringender Nachrichten an Betroffene oder deren Angehörige
Was kann die österreichische Auslandsvertretung nicht tun
- Bezahlung von Hotelschulden, Geldstrafen oder Krankenhauskosten, Weiterfinanzierung eines Urlaubs bei Geldverlust, Tätigwerden als Bank, Reisebüro, Krankenkassa oder Postamt für postlagernde Briefe und Pakete, Detektivbüro oder Arbeitsamt, Bereitstellung von Mitteln für Kautionen und Anwaltskosten
- Ausstellung eines Passes auf dem Flughafen, Hilfe bei Einreise in ein Land, falls der Reisepass nicht gültig ist bzw. kein gültiges Visum vorhanden ist
- Sicherstellung einer im Vergleich zu einheimischen Bürgern besseren Behandlung in einem Spital oder Gefängnis
- Kriminalpolizeiliche Ermittlungen, Eingreifen in laufende Gerichtsverfahren oder Weisungen an örtliche Behörden, Wahrnehmung anwaltlicher Tätigkeiten oder Vertretung einer Partei vor Gericht
- Kostenübernahme einer Such- oder Rettungsaktion, die seitens lokaler Behörden in Rechnung gestellt wurden
- Übernahme der Überführungskosten von Verstorbenen in die Heimat oder von deren Bestattungskosten vor Ort
Die Vertretungsbehörden sind gesetzlich verpflichtet, für bestimmte Amtshandlungen Konsulargebühren einzuheben und den Ersatz der angefallenen Barauslagen zu verlangen.
Europäischer konsularischer Schutz
Wenn Sie sich in einem Land außerhalb der Europäischen Union in einer Notlage befinden und Ihr eigenes Land über keine konsularische oder diplomatische Vertretung vor Ort verfügt, können Sie den Beistand und konsularischen Schutz eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union unter denselben Voraussetzungen wie dessen eigene Bürger/innen in Anspruch nehmen:
- Ausstellung eines Ersatzreisedokuments der Europäischen Union, das Ihnen die Heimreise ermöglicht
- Information bzw. Hilfestellung bei der Geldbeschaffung
- Information der Angehörigen bei Unfall oder Todesfall
- Bereitstellung von Kontaktdaten von Ärzten, Spitälern, Anwälten und Übersetzern zur unverbindlichen Auswahl
- Mithilfe bei Rücktransporten von Kranken, Verletzten od. Verstorbenen
- Im Haftfall Information der österreichischen Behörden, falls vom Verhafteten gewünscht, sowie - ls möglich - Besuch des Häftlings im Gefängnis
Einige Empfehlungen vor Ihrer Abreise
- Erkundigen sie sich über den Konsularischen Schutz für EU-Bürger.
- Teilen Sie Ihrer Reiseagentur die Angaben der Personen mit, die im Falle von Problemen während Ihres Auslandsaufenthalts zu unterrichten sind.
- Geben Sie Ihren Familienangehörigen und Ihnen nahe stehenden Personen Ihre Reiseroute im Ausland bekannt.
- Schließen Sie vor Ihrer Abreise eine Reiseversicherung ab.
Wenn sich die Lage während Ihres Aufenthalts im Ausland verschlechtert oder wenn eine Naturkatastrophe eintritt und Ihr Staat keine Vertretung dort hat, melden Sie Ihre Anwesenheit im Lande bei einer Botschaft oder einem Konsulat eines Mitgliedstaats der Europäischen Union und beachten Sie deren Ratschläge und folgen Sie deren Anweisungen.
Versicherungsfälle im Ausland
Bei der konsularischen Betreuung von im Ausland zu Schaden gekommenen österreichischen Staatsbürger/innen, die über eine entsprechende Versicherung (Reise-, Kranken-, Rückholversicherung, Schutzbrief u.ä.) verfügen, nehmen das Außenministerium und die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland nur eine Vermittlerrolle ein. Das oberste Prinzip bei der Erfüllung dieser Aufgabe ist die rasche, effiziente und unmittelbare Hilfestellung bzw. das Aufzeigen von geeigneten Problemlösungsmöglichkeiten.
Dies bezieht sich vor allem auf die Herstellung von notwendigen Behördenkontakten und Unterstützung bei der Beschaffung von Dokumenten. Jegliche Betreuung durch andere Einrichtungen als das Außenministerium, insbesondere auch die Abgeltung von Ansprüchen Dritter an die/den Versicherungsnehmer/in ist jedoch eine Angelegenheit zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer/in.
Im Hinblick auf die rein privatrechtliche Basis von Versicherungsverträgen können grundsätzlich keine finanziellen Vorleistungen seitens des BMeiA erfolgen.
Sicherheitsgefährdung
Generell besteht bei Reisen eine potenzielle Sicherheitsgefährdung. Jede/r Reisende muss selbst entscheiden, ob sie/er angesichts dieser potenziellen Sicherheitsgefährdung - die grundsätzlich weltweit besteht - eine Reise antritt. Überprüfen Sie auch in den Medien und anhand von Reiseliteratur mögliche besondere Risiken an Ihrem Reiseziel und halten Sie sich auch während Ihres Aufenthaltes auf dem Laufenden.
Reisewarnung
Das Außenministerium spricht in der Regel Reisewarnungen nur in besonderen Krisensituationen aus (z.B. kriegs- oder bürgerkriegsähnliche Situation in einem Land), wenn eine generelle Gefährdung für Leib und Leben besteht. Die Einschätzung der Sicherheitssituation eines Landes im Hinblick auf eine Reisewarnung beruht nicht auf der Bewertung einzelner tragischer Ereignisse, sondern der Gesamtsituation in einer Region bzw. einem Staat auf Grund der dem Außenministerium vorliegenden Informationen. Dabei spielt auch eine wichtige Rolle, wie ein Staat mit der Terrorgefahr umgeht. Wesentlich dabei ist, ob Vorkehrungen zur Verhinderung weiterer Anschläge, eine internationale Zusammenarbeit und eine grundsätzliche Betreuung Betroffener vorgesehen sind. Eine partielle Reisewarnung wird nur für eine bestimmte Region ausgesprochen und gilt nicht für das ganze Land.
Liste der Länder mit einer Reisewarnung oder einer partiellen Reisewarnung sowie die Einteilung der Sicherheitsstufen des Außenministeriums.
Reisen mit Notpass
Bei Reisen mit Notpässen (maschinenlesbar, cremefarben) kann es bei manchen Staaten bei der Einreise zu Problemen kommen. Es wird daher empfohlen, vor Abreise bei der zuständigen Vertretungsbehörde des Ziellandes rückzufragen, ob eine Einreise mit dem österreichischen Notpass möglich ist bzw. ein Visum in einen solchen Pass bei Ankunft im Zielland erteilt wird.
Flugverkehr
Bei Flügen, besonders solchen in die USA, ist mit verstärkten Sicherheitsmaßnahmen und Kontrollen zu rechnen. Reisenden wird daher geraten, sich betreffend diesbezüglich zweckdienlicher Informationen mit ihrem Reiseveranstalter bzw. mit der jeweiligen Fluglinie in Verbindung zu setzen sowie rechtzeitig vor dem geplanten Abflug am Flughafen einzutreffen.
Erdbeben
Manche Reiseländer liegen in einem besonderen tektonischen Spannungsfeld, sodass es immer wieder auch zu schwereren Beben sowie darauf folgenden Nachbebenkommen kann. In Europa kommen zwar nicht so starke Erdbeben vor wie im pazifischen Raum, aber dennoch sind die Auswirkungen manchmal fatal. Zu den Ländern, die davon betroffen sind, zählen Italien, Griechenland, die Nordtürkei und Portugal. Sehr starke Erdbeben, die mehrere Minuten andauern können, kommen an der Ostküste von Südamerika, Mittelamerika, Kalifornien, Westküste von Kanada, Alaska, Japan, Philippinen, Neuseeland und Indonesien vor. Diese Erdbeben können auch Tsunamis verursachen. Im Falle eines Erdbebens befolgen Sie bitte folgende Empfehlungen:
- In Gebäuden: Bleiben Sie im Gebäude und laufen Sie nicht ins Freie (Gefahr herabstürzender Dachziegel, Fassadenteile etc.). Stiegenhäuser und Lifte sind die tödlichsten Fallen. Suchen Sie rasch einen Platz auf, der Schutz gegen herabfallende Gegenstände und splitterndes Glas bietet, z.B. unter einem Tisch, in der Nähe von Innenwänden, unter einer Türe oder unter Betontreppen. Halten Sie Abstand von Fenstern, Glasflächen, hohen Möbeln und Regalen.
- Im Freien: Bleiben Sie im Freien und halten Sie möglichst großen Abstand von Gebäuden. Laufen Sie nicht in Gebäude hinein (Gefahr herabstürzender Bauteile). Sollten Sie im Auto unterwegs sein, halten Sie an sicherer Stelle an (möglichst nicht in der Nähe von Gebäuden).
- Nach einem starken Erdbeben die Instruktionen des Zivilschutzes über das weitere Verhalten abwarten und unbedingt befolgen. Weitere Informationen finden Sie im online Erdbebenschutzratgeber des österreichischen Zivilschutzverbandes
Wirbelstürme
Wirbelstürme treten vor allem im Nordatlantik, im Nordwestpazifik und im Golf von Bengalen, jeweils bekannt unter den Bezeichnungen Hurrikan, Taifun oder Zyklon, auf.
Hurrikane können insbesondere in der Zeit von Juni bis November auftreten, wobei der Höhepunkt der Saison erfahrungsgemäß zwischen Mitte August und Mitte Oktober liegt. Große Windgeschwindigkeiten, heftige Niederschläge und extreme Brandung stellen für Menschen, die sich in den betroffenen Regionen aufhalten, eine ernste Gefahr dar. Aktuelle Informationen des National Hurricane Center.
Aufgrund von Erfahrungswerten in den vergangenen Jahren können im nördlichen Atlantik besonders folgende Länder vonHurrikanen betroffen sein: Antigua und Barbuda, Bahamas, Belize, Costa Rica, Dominikanische Republik, Haiti, Honduras, Jamaika, Kuba, Mexiko, Nicaragua, USA (Süden, Südosten), St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Trinidad und Tobago
Taifune treten vor allem an den Küsten vonChina, Japan und die Philippinen auf.
Unsichere Fluglinien
Die Europäische Kommission hat eine Schwarze Liste von unsicheren Fluglinien vorgelegt. Für die rund 95 außereuropäischen Fluglinien, die sich auf der Liste finden, gilt ab sofort ein EU-weites Flugverbot.
Kriminalität
Auf Urlaubsreisen wird zu besonderer Vorsicht im Umgang mit Bargeld und Bankkarten geraten. Nach Möglichkeit sollte nur wenig Bargeld mitgeführt, Geld, Bankkarten und Wertgegenstände im Hotelsafe gelassen und Dokumente fotokopiert werden. Besondere Vorsicht ist nach Einbruch der Dunkelheit geboten. Travellerschecks und Prepaid-Karten stellen eine sicherere Alternative zu Bankomatkarten dar. Weitere Informationen von Europay Austria
Terrorgefahr
Eine potentielle Gefährdung durch Terroranschläge besteht auch innerhalb Europas, vor allem in Großstädten und Ballungszentren, jedoch auch an Touristenorten. Als Ziel möglicher Anschläge gelten Verkehrseinrichtungen (U-Bahn, Bahnhöfe, Flug- und Seehäfen), Orte mit großen Menschenansammlungen (Einkaufszentren, Museen, Vergnügungsstätten, kulturelle und sportliche Veranstaltungen), Sehenswürdigkeiten mit hohem Symbolcharakter, touristische Einrichtungen, aber auch Versorgungseinrichtungen.
Generelle Reisehinweise für den Nahen Osten und die Arabische Halbinsel
In einigen Ländern des Nahen Ostens kommt es immer wieder zu Anschlägen, Überfällen und Plünderungen. Die Entführungsgefahr für Ausländer ist besonders hoch. Es wird in den Staaten der Region empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden und von individuellen Fahrten (außerhalb von geführten Reisegruppen) Abstand genommen werden.
In Ländern der arabischen Halbinsel und des Nahen Ostens kommt es vereinzelt zu schweren Infektionen der Atemwege durch ein neues Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus.) In Einzelfällen kam es zur Infektion von nahen Kontaktpersonen, es gibt aber bislang keine Hinweise auf eine kontinuierliche Mensch-zu-Mensch-Übertragung. Weitere Hinweise dazu auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.
