Passangelegenheiten im Ausland
Seit 30. März 2009 werden in österreichischen Reisepässen die biometrischen Daten auf einem Chip gespeichert. Die Aufnahme der Passdaten sowie der Fingerabdrücke in einem Chip im neuen Sicherheitspass hat das Ziel, die Fälschung und die missbräuchliche Verwendung von Reisedokumenten zu verhindern und damit einen Beitrag im Kampf gegen internationalen Terrorismus, organisierte Kriminalität und Menschenhandel zu leisten.
Diese Pässe erfüllen alle internationalen Sicherheitsstandards, die hohe Qualität benötigt jedoch auch einen höheren technischen Aufwand und in Folge bedauerlicherweise auch mehr Zeit. Um der geforderten Qualität Rechnung zu tragen, werden die Dokumente zentral in Österreich hergestellt, von wo sie im Wege des Aussenministeriums an die jeweils zuständige Vertretungsbehörde im Ausland einzeln zur Ausfolgung an die PassantragstellerInnen weitergeleitet werden. Dieser mehrphasige Arbeitsablauf und die damit verbundenen Postwege bedingen längere Wartezeiten, für die Sie bereits im Voraus um Verständnis ersucht werden.
Bestehende Kindermiteintragungen sind seit 15. Juni 2012 ungültig. Jedes Kind benötigt einen eigenen Pass oder- sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist – einen Personalausweis. Die Gültigkeit des Reisepasses, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, bleibt davon jedoch unberührt.
Passbehörde:
In der EU wohnhafte Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher können einen Reisepass/Personalausweis bei der zuständigen Berufsvertretungsbehörde ihres Hauptwohnsitzes beantragen, aber auch in jeder österreichischen Botschaft und jedem österreichischen Berufs(general)konsulat innerhalb der EU.
Für Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher, die ihren Wohnsitz im NICHT-EU-Ausland haben, kann die Ausstellung eines gewöhnlichen EU-Reisepasses/Personalausweises bei der zuständigen österreichischen Berufsvertretungsbehörde ihres Hauptwohnsitzes im Ausland, aber auch bei einer geographisch ihrem Wohnsitz näher gelegenen Botschaft bzw. einem Berufs(general)konsulat beantragt werden, auch wenn diese bzw. dieses sich nicht im Staat, in dem sich der Hauptwohnsitz befindet, liegt.
Auch einige ausgewählte Honorar(general)konsulate können Anträge entgegennehmen. Von AntragstellerInnen, die dieses Service in Anspruch nehmen möchten, wird seit 01.04.2011 eine zusätzliche Konsulargebühr in Höhe von € 30,-- für Reisepassanträge bzw. € 15,-- für Personalausweisanträge eingehoben. Damit soll sichergestellt werden, dass trotz des erhöhten Aufwandes der Honorarkonsulate dieses Zusatzservice zur Verfügung steht, um den Antragstellerinnen und Antragstellern mitunter längere Anfahrtswege zu ersparen.
Hinweis: Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher können einen Reisepass/Personalausweis auch bei jeder Passbehörde in Österreich beantragen.
Als Auslandsösterreicherin/Auslandsösterreicher sollten Sie jedoch beachten, dass es aufgrund der Überprüfung der Staatsbürgerschaft (bei Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern, die schon länger als fünf Jahre im Ausland leben) zu einer längeren Wartezeit kommen kann.
Einige österreichische Vertretungsbehörden bieten Ihnen die Möglichkeit, einer Terminreservierung.
Im Fall eines Passverlusts im Ausland kann von den österreichischen Vertretungsbehörden ein kurzfristig gültiger Notreisepass zur Heimreise ausgestellt werden. Nach der Rückkehr kann ein neuer gewöhnlicher EU-Reisepass bei der zuständigen Passbehörde beantragt werden.
Erforderliche Nachweise für die Ausstellung/Änderung/Ergänzung eines österr. Reisepasses:
- ausgefülltes Antragsformular/Antragsformular für Minderjährige (erhältlich bei den Vertretungsbehörden)
- ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
- Nachweis des Hauptwohnsitzes nach den örtlichen Gegebenheiten, z.B. Aufenthaltstitel, Meldebestätigung etc...
- alter Reisepass/Personalausweis – sofern vorhanden
- Personenstandserklärung
Die nachfolgend genannten Nachweise sind bei Erstantragstellung vorzulegen, bei weiteren Anträgen kann eine Nichtvorlage mitunter zu einer längeren Bearbeitungszeiten führen
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde oder Namensänderungsbescheid - sofern zutreffend
- Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Nachweis eines akademischen Grades - sofern zutreffend
- amtlicher Lichtbildausweis oder Identitätszeuge
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist eine persönliche Antragsstellung erforderlich.
Zu entrichtende Konsulargebühren:
Reisepass: 76,- Euro Personalausweis: 62,-- Euro
Kinder (2-12 Jahre): 30,- Euro Kinder (2-15 J.): 27,- Euro
Für Kinder bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres: gebührenfrei
Änderung einer Eintragung bzw. Ergänzung: 29,- Euro
NEU: seit 1.4.2011, kostenpflichtige Antragstellung bei Honorarkonsulaten: zzgl. 30,- Euro für Beantragung von Reisepässen, 15,-- Euro für die Beantragung von Personalausweisen
Für weitere Informationen, vor allem hinsichtlich der Bearbeitungsdauer, kontaktieren Sie bitte direkt Ihre nächstgelegene österreichische Vertretungsbehörde bzw. deren Homepage. An der Österreichischen Botschaft in Berlin bzw. dem Generalkonsulat in München ist eine Terminvereinbarung vorgesehen bzw. ratsam. Diese können Sie hier auf der Seite von help.gv.at unter dem Punkt: zusätzliche Informationen durchführen.
