Pass und Visum
Einreisevoraussetzungen für Österreicher im Ausland
Wichtiger Hinweis!
Kindermiteintragungen in österreichischen Reisepässen sind seit 15. Juni 2012 ungültig. Jedes Kind benötigt einen eigenen Pass oder- sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist – einen Personalausweis.
Sie sind österreichischer Staatsbürger und möchten Ihren Urlaub im Ausland verbringen?
Mit Hilfe der Funktion "Länderinformation" auf der rechten Seite erhalten Sie Angaben zu den Einreisebestimmungen und weitere Informationen über Ihr Zielland. Wählen Sie dazu das jeweilige Land sowie als Thema "Reiseinformation" aus.
Als ganz spezielles Service stellen wir Ihnen diese Informationen hier als Übersicht zur Verfügung, welche nach aktuell vorliegendem Informatiosstand erstellt wurde. Verbindliche Auskünfte können nur die Behörden des jeweiligen Reiselandes geben.
Einreisevoraussetzungen für ausländische Staatsangehörige nach Österreich
Sofern nicht anderslautende Vereinbarungen oder Bestimmungen zur Anwendung kommen, benötigen ausländische Staatsbürger zur Einreise nach Österreich ein Visum.
Diese sind grundsätzlich an der für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Österreichischen Vertretungsbehörde zu beantragen. Sollte sich im Heimatland der Antragsteller keine Österreichische Vertretungsbehörde befinden, so kann ein Schengenvisum zusätzlich auch bei einer Österreich vertretenden Schengen-Botschaft beantragt werden.
Wer ein Visum braucht und wer nicht, können Sie aus der unverbindlichen Übersicht ersehen, die wir für Sie zusammengestellt haben.
Information Visa (en langue française)
Sollten Sie einen visapflichtigen Fremden nach Österreich einladen wollen, so beachten Sie bitte nachstehendes Merkblatt.
Wenn der Antragsteller nicht über ausreichende Eigenmittel zur Bestreitung des geplanten Aufenthaltes verfügt, so kann in Übereinstimmung mit dem Fremdenpolizeigesetz die Vorlage einer Verpflichtungserklärung durch den Einlader, der seinen Hauptwohnsitz oder Sitz im Bundesgebiet haben muss, verlangt werden. Damit erklärt sich dieser bereit, für alle Kosten aufzukommen, die öffentlichen Rechtsträgern durch den Aufenthalt des Eingeladenen, auch wenn dieser über den Zeitraum der Einladung hinausgeht, entstehen könnten.
Die Abgabe der Verpflichtungserklärung (sog. Elektronische Verpflichtungserklärung - EVE) erfolgt bei der örtlich zuständigen Fremdenpolizeibehörde unter Vorlage entsprechender Nachweise der finanziellen Bonität (Einkommens- oder sonstige Vermögensnachweise, allfällige Mietverträge, sonstige Aufwendungen).
Details zu dieser Verpflichtungserklärung finden Sie auf der Website des Innenministeriums
Wird der Antrag nicht direkt an einer Österreichischen Botschaft/Generalkonsulat eingebracht, sondern bei einer, Österreich vertretenden, Botschaft eines Schengenpartners, ist dies prinzipiell nicht möglich. Nähere Informationen dazu erteilt die zuständige Vertretungsbehörde.
Es besteht die Möglichkeit, Informationen betreffend das Schengener Informationssystem im Rahmen der Website der Datenschutzbehörde (deutschsprachige Version bzw. englischsprachige Version) zu erhalten. Das Antragsformular finden Sie hier.
Visum zur Arbeitssuche
Besonders hochqualifizierte Drittstaatsangehörige, die in Österreich eine Beschäftigung suchen wollen, können einen Antrag für ein Aufenthaltvisum der Kategorie D mit sechsmonatiger Gültigkeitsdauer stellen. Neben der Erfüllung der allgemeinen Visaerteilungsvoraussetzungen sind bei Antragstellung entsprechende Nachweise vorzulegen, die die besondere Qualifikation belegen. Allgemeine Informationen zum Visum zur Arbeitssuche finden Sie auf der Homepage des BM.I und des AMS, für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige österreichische Berufsvertretungsbehörde.
Migrationsplattform der österreichischen Bundesregierung
Österreich hat mit der Rot-Weiß-Rot – Karte ein flexibles, neues Zuwanderungssystem eingeführt, das qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten und ihren Familienangehörigen eine auf Dauer ausgerichtete Zuwanderung nach Österreich ermöglicht.
Alle wichtigen Informationen über die Rot-Weiß-Rot – Karte, die sonstigen Arbeits- und Niederlassungsvoraussetzungen sowie eine umfassende Darstellung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Österreich finden Sie auf der Migrationsplattform der österreichischen Bundesregierung .
