Verhalten bei Krisenfällen
In Katastrophenfällen und bei politischen Unruhen sollte umgehend die nächste österreichische Vertretungsbehörde kontaktiert werden. Diese oder, in Ermangelung einer solchen, die Vertretungsbehörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union gewährt im Rahmen des Möglichen österreichischen Staatsbürger/innen Schutz und Hilfe. Sollte eine Evakuierung erforderlich sein, können Österreicher/innen, die die Kosten ihrer Repatriierung nicht sofort begleichen können, die erforderlichen finanziellen Mittel für ihre Heimführung (nicht jedoch für den Transport von Übersiedlungsgut) gegen Verpflichtung zur Rückzahlung als Darlehen erhalten. Das Außenministerium und die österreichischen Vertretungsbehörden erteilen Auskünfte über die Lage in Gefahrenzonen, soweit ihnen diesbezügliche Informationen zur Verfügung stehen. Eine derartige Auskunftserteilung ist aber unverbindlich, da Informationen aus Krisengebieten oft auf nicht überprüfbaren Quellen beruhen und zudem besonders rasch durch neue Ereignisse überholt werden. Es wird somit keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernommen.
Es wird empfohlen, bei Auftreten einer Krisensituation (z.B. Unruhen, kriegs- oder bürgerkriegsähnliche Zustände, Elementarereignisse oder Umweltkatastrophen) die anschließend folgenden Hinweise zu beachten:
Betreuung im Krisenfall
Schutzgewährung durch eine Vertretungsbehörde bei Auftreten einer der oben genannten Krisensituation im Ausland setzt voraus, dass österreichische Staatsbürger/innen bekannt und möglichst jederzeit erreichbar sind.
Österreichische Staatsbürger/innen werden daher eingeladen,
1. sich so bald wie möglich bei der für sie zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde unter genauer Angabe ihrer Privatanschrift und Telefonnummer zu melden. Jede Änderung der Anschrift oder Telefonnummern (Erreichbarkeit) soll der Vertretungsbehörde unverzüglich mitgeteilt werden;
2. Kontaktpersonen (Angehörige) in Österreich bekanntzugeben, die im Notfall zu verständigen sind;
3. mit der Vertretungsbehörde, den anderen Landsleuten und mit Angehörigen befreundeter Nationen in der Nachbarschaft Kontakt zu halten;
4. regelmäßig Nachrichten zu hören;
5. rechtzeitige Krisenvorsorge zu treffen durch:
- zweckdienliche Vorratshaltung von Artikeln des täglichen Bedarfs (Lebensmittel für ca. zwei Wochen, Brenn- und Treibstoffe, Trinkwasser, Ersatzbatterien, Medikamente, Bargeld auch in konvertibler Währung, etc.)
- Vorbereitung von Notgepäck und Marschverpflegung für den Evakuierungsfall (siehe Anlage), Überprüfung der Fahrtüchtigkeit ihrer Kraftfahrzeuge
- Erkundung von Verkehrsverbindungen (Transportmittel, Land- und Wasserwege) zur Vertretungsbehörde oder zu vorbezeichneteten Sammelpunkten für den Fall einer Blockierung der öffentlichen Verkehrseinrichtungen
- zweckdienliche Absprachen mit Nachbar/innen
- Bereithalten von Ausrüstung für eine Sammeleinquartierung, Vorbereiten einer ev. notwendigen Auslagerung von Hausrat etc. und die Ausreise von Familienangehörigen.
Die Vertretungsbehörde wird im Bedarfsfall und je nach den örtlichen Gegebenheiten bei der Ausreise behilflich sein bzw. Evakuierungsmaßnahmen treffen (Evakuierung von Frauen, Kindern, Kranken und anderen abkömmlichen Personen, solange noch keine akute Gefahr besteht; Evakuierung aller bei akuter Gefahr für Leib und Leben).
Merkblatt für Österreicher/innen im Ausland
Wie verhalte ich mich in einer Krisensituation im Ausland?
Sicherheit beginnt mit der Vorbereitung
- Informieren Sie sich über lokale Gesetze, Gebräuche und die Lage vor Ort.
- Informieren Sie Ihr Umfeld (Familie, Freunde, Kollegen) über Ihren Aufenthalt.
- Hinterlassen Sie Ihre Daten an der österreichischen Vertretungsbehörde.
- Prüfen Sie, ob Ihre Reisedokumente und Aufenthaltsberechtigungen in Ordnung und Ihre Impfungen aktuell sind.
- Kontrollieren Sie ihre Finanzen und Ihren Versicherungsschutz. Hinterlegen Sie bei der Versicherung eine Aufstellung Ihrer Wertgegenstände
- Besorgen Sie Vorräte (Taschenlampe, Radio, Batterien, Wasserreserven, Bargeld)
- Bereiten Sie sich innerlich auf einen möglichen Krisenfall vor. Als mündige/r Bürger/in entscheiden und handeln Sie unabhängig und in eigener Verantwortung.
Im allgemeinen Krisenfall (z.B. Katastrophen und politischen Unruhen)
- Hören Sie regelmäßig vertrauenswürdige Nachrichten.
- Achten Sie auf Ihre Sicherheit. Begeben Sie sich nicht in gefährdete Gebiete. Folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
- Wenden Sie sich an die nächste österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat, Honorarkonsulat) und hinterlassen Sie Ihre Daten. Wo eine solche nicht vorhanden ist, haben Sie das Recht sich an die Vertretungsbehörden eines EU-Landes wenden. Die Botschaft ist bemüht über die Lage, Sammelpunkte und Ausreisemöglichkeiten zu informieren.
- Kontaktieren Sie Ihren Arbeitgeber, ihre entsendende Organisation oder Ihren Reiseveranstalter zur Unterstützung. Halten Sie mit Landsleuten oder Angehörigen befreundeter Nationen Kontakt. Überlegen Sie, ob Sie sich für Gemeinschaftsaufgaben zur Verfügung stellen können.
- Erkunden Sie die Verkehrsverbindungen und überlegen Sie Transportmöglichkeiten.
- Bereiten Sie das Notwendigste für eine rasche Abreise vor (Pässe, Unterlagen, Bargeld, Medikamente, Mobiltelefon, Radio, Kleidung, Hygieneartikel, Taschenlampe). Bei einer Evakuierung kann oft nur beschränkt und selbst tragbares Gepäck mitgenommen werden.
- Erfüllen Sie lokale Pflichten von deren Erfüllung eine Ausreise abhängen kann (z.B. Begleichung allfälliger Schulden oder Steuern, Registrierung, etc.)
Bei individuellen Problemen
Die österreichischen Vertretungsbehörden sind auch für Sie da wenn:
- Sie den Pass verloren haben
- Sie finanzielle Hilfe in einer unverschuldeten Notlage benötigen. Hier wird geklärt, ob bzw. wie Ihnen vor allem bei der Beschaffung von Eigenmitteln geholfen werden kann.
- Sie schwer erkrankt sind oder einen schweren Unfall hatten. Die Vertretung kann Angehörige in Österreich benachrichtigen und einen lokalen Arzt oder Anwalt empfehlen.
- Sie verhaftet oder in Ihrer Freiheit beschränkt wurden. Verlangen Sie sofort, dass die zuständige Vertretungsbehörde verständigt wird.
Evakuierung
Die Teilnahme an Evakuierungsmaßnahmen oder die sonstige Inanspruchnahme der Dienste einer Vertretungsbehörde erfolgt freiwillig und nur auf ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen.
Die Kosten einer Evakuierung müssen selbst getragen werden. Personen, die zur sofortigen Finanzierung Ihrer Evakuierung nicht in der Lage sind oder bei Bedürftigkeit, können diese Kosten (nicht jedoch jene für den Transport von Übersiedlungsgut) gegen Verpflichtung zur Rückzahlung als Darlehen erhalten.
Die Republik Österreich übernimmt nicht das Evakuierungsrisiko bzw. den Ausgleich von Gesundheits- und Vermögensschäden als Folge einer Krise oder der damit verbundenen Evakuierung.
Die Vertretungsbehörde hält Schutzbriefe und Österreich-Vignetten für Häuser und Kraftfahrzeuge bereit, um sich im Krisenfall leichter als Österreicher/in ausweisen zu können. Die rechtzeitige Beschaffung dieser Schutzpapiere wird empfohlen.
Die Österreicher/innen werden ersucht,
- sich für Gemeinschaftsaufgaben der österreichischen Kolonie (z.B. Wach- und Ordnungsdienst, Telefondienst, Transportdienst, etc.) zur Verfügung zu stellen,
- die Einhaltung der vorgeschriebenen Impftermine zu beachten und für die Eintragung der Impfungen im Internationalen Impfpass zu sorgen,
- die im Gastland vorgeschriebenen Pflichten (z.B. Steuerentrichtung, Begleichung allfälliger Schulden, Registrierung, etc.), von deren Erfüllung eine Ausreise abhängen kann, zu erfüllen und
- sich im Falle von Unruhen auf den Straßen möglichst in der eigenen Wohnung oder im Hotel aufzuhalten und sich nicht in gefährdete Stadtteile oder Gebiete zu begeben.
