Erkrankung und Unfall
Bei Erkrankung oder Unfall im Ausland stehen im allgemeinen die Sicherheits- und Sanitätsbehörden des Gastlandes hilfreich zur Seite. Es ist allerdings vor Reiseantritt zu empfehlen, diesbezüglich aus- reichend vorzusorgen, z.B. durch Mitnahme der "e-card", deren Rückseite die Europäische Krankenver- sicherungskarte darstellt, oder aber durch eine private Reiseversicherung, durch eine Kreditkarten- organisation, einen der Automobilclubs oder Flugrettungsdienste (siehe Quicklinks rechts).
In besonders schweren Fällen bzw. falls der erforderliche Beistand nicht anderweitig gesichert ist, z.B. durch österreichische Betreuungsorganisationen (Autofahrerklubs, Flugambulanzen etc.), hilft die örtlich zuständige Vertretungsbehörde (Vermittlung von Arzthilfe, Veranlassung der Einweisung in ein Kranken- haus, Verständigung der Angehörigen etc.).
Eine Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport nach Hause – vor allem aus Übersee – wird unbedingt empfohlen. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden. Die Kosten für einen solchen Transportflug belaufen sich in der Regel auf mehrere Tausende oder Zehntausende Euro !
In dringenden Fällen kann rund um die Uhr der Bereitschaftsdienst des Außenministeriums unter der Telefonnummer 050 11 50/DW 4411 (aus dem Ausland: +43 50 11 50/DW 4411 oder (+43-1) 90 115-0) kontaktiert werden.
In manchen Ländern sind allerdings Kostengarantien für die ärztliche oder klinische Behandlung not- wendig. In diesem Fall muss grundsätzlich eine finanzielle Sicherstellung von den Angehörigen oder der zuständigen Krankenversicherung beim Außenministerium geleistet werden (siehe auch Abschnitt "Soziales").
Bei Verkehrs- und sonstigen Unfällen helfen die Vertretungsbehörden auch bei der Wahrung von Rechtsansprüchen, wie z.B. bei der Beschaffung von Beweisunterlagen (Unfallprotokolle, Unfall- skizzen). Erforderlichenfalls wird auch ein lokaler Anwalt empfohlen. Bei Verkehrsunfällen sollte allgemein beachtet werden, dass die Polizei die Beweismittel sichern und eine Kopie des Protokolls den am Unfall Beteiligten aushändigen muss. Überdies sollten alle Daten des Unfallgegners notiert werden (der bei der Kraftfahrzeugversicherungsanstalt erhältliche "Europäische Unfallbericht" ist hiefür ein guter Behelf, ebenso die Grüne Versicherungskarte, auch in Ländern, in denen sie nicht vorge- schrieben ist). Empfehlenswert ist es auch, die Unfallstelle und die beteiligten Fahrzeuge zu fotogra- fieren. Vor Antritt der Auslandsreise sollte man sich auch nach dem jeweiligen Korrespondenzinstitut des Kraftfahrzeugversicherers erkundigen.
Der ÖAMTC-Schutzbrief oder der ARBÖ-Sicherheitspass sowie von Versicherungen angebotene "Sicherheitspässe" bieten Schutz und Hilfe in vielen Notsituationen in Europa und teilweise auch im außereuropäischen Mittelmeerraum (Krankenrücktransport, Rechtsschutz, Lotsen- und Rückholdienst). Zur Erreichbarkeit der Automobilklubs für solche Notfälle siehe Quicklinks rechts.
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