Unterstützung in Notfällen

- Notfallkarte des AußenministeriumsBild: BMeiA
In dringenden Fällen ist der Bereitschaftsdienst des Außenministeriums unter folgender Rufnummer rund um die Uhr erreichbar: 050 11 50-4411 (vom Ausland: +43 50 11 50-4411 bzw. +431 90115-4411). Für generelle Anfragen steht das Bürgerservice an Werktagen in der Zeit von 8.30 - 18.30 unter derselben Rufnummer zur Verfügung.
Hunderttausende Österreicherinnen und Österreicher verbringen Ihren Urlaub vom Nordkap bis Tasmanien oder leben überhaupt fern der Heimat. Für sie alle stehen hunderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Außenministeriums in Wien und in aller Welt bereit, um bei kleineren oder größeren Problemen ihre Unterstützung anzubieten. Oberste Maxime bei der Erfüllung dieser Aufgabe ist die rasche, effiziente und unmittelbare Hilfestellung bzw. das Aufzeigen von geeigneten Problemlösungsmöglichkeiten. Die auch dem Außenministerium auferlegten Sparmaßnahmen erlauben leider nicht mehr, alle Leistungen selbst zu erbringen, vielfach muss Unterstützung "von außen" - etwa ein Rechtsanwalt oder eine Auskunft - beigezogen werden. Aber auch dann sind wir bemüht, die Kosten für die/den Hilfesuchenden so gering wie möglich zu halten. Bei einer Notlage, zu der es trotz gründlichster Reiseplanung und Vorbereitung kommen kann, wird die nächstgelegene österreichische Vertretungsbehörde versuchen, rasch und wirksam zu helfen, wobei jedoch die Gesetze des Aufenthalts- oder Gaststaates respektiert werden müssen. Die Vertretungsbehörden im Ausland haben keine Polizeigewalt und können den Behörden des Gastlandes keine Anweisungen geben.
Nicht alle Wünsche können von den Vertretungsbehörden erfüllt werden; sie können insbesondere nicht als Reisebüro, Arbeitsamt, Detektivbüro, Postamt für postlagernde Briefe und Pakete und auch nicht als Kreditinstitut fungieren.
Schließlich muss darauf hingewiesen werden, dass die Vertretungsbehörden gesetzlich verpflichtet sind, für bestimmte Amtshandlungen Konsulargebühren einzuheben und den Ersatz der angefallenen Barauslagen zu verlangen.
Konsularischer Schutz für EU-Bürger/innen:
Wo eine österreichische Vertretungsbehörde nicht vorhanden ist, können sich österreichische Staatsbürger/innen gem. Artikel 23 AEUV an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union vor Ort wenden.
In nachstehenden Staaten und Gebieten können sich österreichische Staatsbürger/innen auch an die Schweizerische Vertretungsbehörde zur konsularischen Unterstützung bei Notfällen im Ausland wenden:
Gabun: Schweizerische Konsularagentur Libreville
Indonesien/Bali: Schweizerisches Konsulat Kuta
Niger: Schweizerisches Koordinationsbüro DEZA Niamey
Tschad: Schweizerisches Koordinationsbüro DEZA N’Djaména
Französisch Polynesien/Tahiti: Schweizerisches Honorarkonsulat Papeete
Versicherungsfälle im Ausland
Bei der konsularischen Betreuung von im Ausland zu Schaden gekommenen österreichischen Staatsbürger/innen, die über eine entsprechende Versicherung (Reise-, Kranken-, Rückholversicherung, Schutzbrief und dergleichen) verfügen, nehmen das Außenministerium sowie die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland nur eine Vermittlerrolle ein. Dies bezieht sich vor allem auf Herstellung von Behördenkontakten und Unterstützung bei der Beschaffung von Dokumenten. Jegliche Form von Betreuung, die von anderen Einrichtungen als denen des BMeiA geleistet wird, sowie insbesondere auch die Abgeltung von Ansprüchen Dritter an die/den Versicherungsnehmer/in ist jedoch eine Angelegenheit zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer/in.
Im Hinblick auf die rein privatrechtliche Basis von Versicherungsverträgen können grundsätzlich keine finanziellen Vorleistungen seitens des BMeiA erfolgen.
