Längerer Auslandsaufenthalt
Vor Antritt des Auslandsaufenthaltes ist es ratsam, sich bei der zuständigen ausländischen Vertretungsbehörde in Österreich über erforderliche Bewilligungen für das Gastland zu informieren. Andernfalls besteht die Gefahr, nach Ankunft am Zielort wegen Fehlens dieser Bewilligungen die Heimreise antreten zu müssen, ohne die beabsichtigten Studien oder eine Beschäftigung aufnehmen zu können. Auch für Au-Pair-Aufenthalte gelten besondere Regelungen; ein entsprechender Sichtvermerk ist vor der Abreise aus Österreich zu beschaffen.
Eine rasche und effektive Unterstützung von sich längere Zeit im Ausland aufhaltenden Österreicher/innen setzt eine Kontaktaufnahme mit den zuständigen österreichischen Botschaften bzw. Generalkonsulaten voraus. Die Verständigung der jeweiligen Vertretungsbehörde kann per E-Mail oder auch per Fax erfolgen und sollte möglichst genaue Angaben enthalten, wie etwa den Aufenthaltsort im Ausland, die Aufenthaltsdauer, das An- und Rückreisedatum, sowie Kontaktadressen und Telefonnummern im Ausland bzw. Adressen von Angehörigen in Österreich.
Eine solchermaßen erfolgte "Registrierung" bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland ist keinesfalls verpflichtend, sie liegt aber im Interesse des einzelnen Bürgers und kann darüber hinaus in Krisen- und Katastrophenfällen effiziente Hilfsmaßnahmen gewährleisten.
In vielen Staaten haben die dort lebenden Auslandsösterreicher/innen Vereine gegründet, deren Adressen bei den österreichischen Vertretungsbehörden erfragt werden können.
