Konsularstatistik
Im Jahr 2010 hat das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten insgesamt 302.867 konsularische Amtshandlungen an den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland registriert. Gegenüber dem Jahr 2009 bedeutet dies eine Steigerung von mehr als 5%.
Die Gründe für den Anstieg der konsularischen Hilfestellung waren sowohl politische Unruhen – z.B. in Thailand – als auch unterschiedlichste Naturkatastrophen wie
- wochenlange großflächige Wald- und Torfbrände in Russland
- starke Erdbeben in Haiti und Chile
- Überschwemmungen, Bergrutsche und Schlammlawinen im touristisch sehr beliebten Grenzgebiet zwischen Pakistan und Tibet
- ungewöhnlich starke Unwetter in Nordindien und Peru
In diesen Krisen- und Katastrophensituationen haben das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten und die jeweiligen Botschaften vor Ort den in Not geratenen österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern Schutz gewährt bzw. konsularische Hilfe geleistet.
Die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland haben 2010 43% mehr Staatsbürgerschaftsangelegenheiten bearbeitet und 61% mehr Personalausweise ausgestellt als im Jahr davor. Auch im Bereich der Beglaubigungen war ein Anstieg der Amtshandlungen von 19% gegenüber dem Jahr 2009 zu verzeichnen.
In der Konsularstatistik 2010 wurden zudem erstmals Themen wie "konsularische Auskunftserteilung" (145.348 Amtshandlungen), "Amts- und Rechtshilfeersuchen österreichischer Behörden" (9.361 Amtshandlungen) und "Anträge auf Aufenthaltstitel" (12.866 Amtshandlungen) abgefragt.
Im Jahr 2010 hat der "Fonds zur Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland (AÖF)" 845 bedürftige Personen in weltweit 71 Staaten mit insgesamt Euro 672.190,00 unterstützt. Die durchschnittlich je Unterstützungsfall ausgezahlte Zuwendung betrug Euro 795,49.
Im Rahmen der alljährlichen Weihnachtsaktion des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten wurden 569 Auslandsösterreicher und Auslandösterreicherinnen mit insgesamt rund Euro 67.800 bedacht.
Für neun AuslandsösterreicherInnen (und vier Familienangehörige) hat das BMeiA – in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz – die Übernahme in die heimatliche Fürsorge ermöglicht.
