Allgemeines
Im Rechtsverkehr mit anderen Ländern benötigen in Österreich errichtete Urkunden oft eine besondere Form der Bestätigung, damit sie dort verwendet werden können. Diese Form der Bestätigung wird Beglaubigung genannt (auch Legalisation oder Legalisierung).
Eine Beglaubigung ist grundsätzlich ein Formalakt, welcher die Echtheit einer Unterschrift und der Eigenschaft, in der der Unterzeichnende gehandelt hat, und allenfalls eines Siegels (oder Stempels), bestätigt. Damit wird letztlich auch der Aussteller der Urkunde bestätigt.
Das Legalisierungsbüro des Außenministeriums kann erst nach Abschluss des österreichischen Beglaubigungsweges einen Beglaubigungsvermerk auf einer Urkunde anbringen. Danach muss die in Österreich akkreditierte ausländische Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat) den Beglaubigungsvermerk des Legalisierungsbüros bestätigen. Diese Form der Beglaubigung nennt sich "diplomatische Beglaubigung".
Mit vielen Ländern hat Österreich bilaterale Abkommen geschlossen, welche je nach Art und Umfang zahlreiche Erleichterungen bis hin zu einer völligen Beglaubigungsfreiheit bewirken. Eine weitere Erleichterung im Beglaubigungswesen nennt sich "Apostille".
