Aussetzung der Beglaubigung
Die Beglaubigung von Urkunden bestimmter Staaten kann vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten ausgesetzt werden, wenn keine zuverlässige Überprüfung der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit dieser Urkunden gewährleistet werden kann. In diesem Fall darf die jeweils zuständige Österreichische Vertretungsbehörde Urkunden eines solchen Staates nicht beglaubigen.
Liste der Staaten, für welche derzeit die Beglaubigung ausgesetzt wurde:
Afghanistan
Äquatorialguinea
Burundi
Irak
Komoren
Kongo (Brazzaville)
Kongo - Demokratische Republik (Kinshasa)
Korea - Demokratische Volksrepublik
Myanmar
Somalia
Sudan (Khartum)
Südsudan
Tschad
