Allgemeines
Ausländische Urkunden benötigen im Rechtsverkehr mit Österreich oft eine Beglaubigung oder Legalisation, damit sie von österreichischen Behörden anerkannt werden können.
Eine Beglaubigung ist grundsätzlich ein Formalakt, welcher die Echtheit einer Unterschrift und der Eigenschaft, in der der Unterzeichnende gehandelt hat, und allenfalls eines Siegels (oder Stempels) bestätigt. Damit wird letztlich auch der Aussteller der Urkunde bestätigt.
Mit vielen Ländern hat Österreich Abkommen geschlossen, welche je nach Art und Umfang dieses Abkommens zahlreiche Erleichterungen bis hin zu einer völligen Beglaubigungsfreiheit bewirken.
