Ausländische Urkunden
Ausländische Urkunden benötigen im Rechtsverkehr mit Österreich oft eine Beglaubigung (auch Legalisation oder Legalisierung), damit sie von österreichischen Behörden anerkannt werden können.
Ausländische Urkunden benötigen im Rechtsverkehr mit Österreich oft eine Beglaubigung (auch Legalisation oder Legalisierung), damit sie von österreichischen Behörden anerkannt werden können.
Impressum | © Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
