WTO - Welthandelsorganisation
Die von den Vereinten Nationen unabhängige und 1995 gegründete Welthandelsorganisation (World Trade Organization - WTO) dient einerseits als ständiges handelspolitisches Forum zur Schaffung völkerrechtlich verbindlicher Regeln für den Welthandel und ist andererseits die Hüterin der Vertragstexte. Die WTO vereint unter ihrem Dach das bereits seit 1947 bestehende, nunmehr um zwölf Übereinkommen erweiterte Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen für Waren (GATT 1994) mit den neuen multilateralen Abkommen über Dienstleistungen (GATS), Investitionen (TRIMS) und geistiges Eigentum (TRIPs). Zudem verwaltet sie drei weitere Abkommen über öffentliches Beschaffungswesen (GPA), Zivilluftfahrzeuge (TCA) und informationstechnische Waren (ITA), die derzeit lediglich plurilateral gelten, d.h. nur für jene jeweils zwischen 20 und 40 WTO-Mitglieder, die ihnen bis jetzt beigetreten sind.
Ihre 153 Mitglieder, von denen rund drei Viertel Entwicklungsländer sind, wickeln mehr als 90% des Welthandels ab. Montenegro, Russland und Vanuatu werden voraussichtlich Mitte 2012 Mitglied der WTO werden. Es gibt 29 Regierungen mit Beobachterstatus, die (mit Ausnahme des Vatikan) über einen Beitritt verhandeln. Österreich gehört dem GATT seit 19.10.1951 an und ist so wie die Europäischen Gemeinschaften Gründingsmitglied der WTO.
Ziel des Abkommens sind die Bekämpfung des Protektionismus (Abschottung durch Schutzzölle und Maßnahmen gleicher Wirkung) sowie die Förderung des Freihandels ("Handelsliberalisierung") durch den schrittweisen Abbau von Zöllen und anderen Handelsbarrieren. Aus dem Gleichbehandlungsgebot (Grundsatz der Nichtdiskriminierung) ergeben sich die beiden Leitgedanken der WTO: Allgemeine Meistbegünstigung (die besten einem Handelspartner eingeräumten Bedingungen müssen auch allen anderen WTO-Mitgliedern gewährt werden) und Inländerbehandlung (ausländische Waren dürfen nach Überschreiten der Zollgrenze keinen anderen Vorschriften unterworfen werden als inländische). Ausnahmen gibt es u.a. für Freihandelsabkommen, zum Schutz der Zahlungsbilanz, bei Gefahr einer "Überschwemmung" des nationalen Marktes, zur Wahrung von Sittlichkeit und Gesundheit sowie aus Gründen der nationalen Sicherheit. Antidumpingmaßnahmen und Beihilfen werden unter gewissen Bedingungen geduldet.
Seit 1947 sind die Durchschnittszölle auf Waren in insgesamt 8 Verhandlungsrunden von 40% auf unter 4%, also ein Zehntel davon, im Jahre 1994 gesenkt worden. In der letzten und längsten, der nach dem Eröffnungsort benannten "Uruguay-Runde" (1986-1993), gelang die Einbeziehung der nichttarifären Handelshemmnisse (TBT), der grenzüberschreitenden Investitionen (TRIMs) und des weltumspannenden Dienstleistungshandels (GATS). Die seit Jahrzehnten de facto aus dem GATT ausgeklammerten hochregulierten Bereiche des Handels mit Textilien und landwirtschaftlichen Waren konnten wiedereingegliedert werden. Wesentlich erhöht wurde die Wirksamkeit des Streitschlichtungsverfahrens, welches nunmehr zwischen den Parteien verbindlich ist.
Oberstes Organ der in Genf angesiedelten WTO ist die in der Regel alle zwei Jahre tagende Ministerkonferenz, welcher die Letztentscheidung in allen die Abkommen betreffenden Fragen zukommt. Sie ist bis jetzt achtmal, 1996 in Singapur, 1998 in Genf, 1999 in Seattle, 2001 in Doha (Katar), 2003 in Cancún (Mexiko), 2005 in Hong Kongund in Genf (2009 sowie 2011) zusammengetreten. Die laufende Tätigkeit der WTO wird von einer Fülle untergeordneter Gremien wahrgenommen. Das höchste ist der gegenüber der Ministerkonferenz berichtspflichtige Allgemeine Rat, in dem alle Mitglieder Sitz und Stimme haben. Ihm unterstellt sind der Warenrat, der Dienstleistungsrat und der TRIPs-Rat. Jedem dieser Räte sind zahlreiche Ausschüsse, Arbeitsgruppen und Verhandlungsgruppen zugeordnet. Im Streitbeilegungsverfahren tritt der Allgemeine Rat als Streitbeilegungsorgan auf, gegen dessen Entscheidungen ein zweiter Rechtszug möglich ist. Die Verwaltungsarbeit obliegt dem aus 629 Mitarbeitern bestehenden WTO-Sekretariat unter einem für vier Jahre bestellten Generaldirektor. Nach dem Iren Peter Sutherland, dem Italiener Renato Ruggiero dem Neuseeländer Michael Moore, dem Thailänder Supachai Panitchpakdi übt nunmehr seit 1. Dezember 2005 der Franzose Pascal Lamy diese Tätigkeit aus.
Österreich hat durch den gleichzeitigen Beitritt zur WTO und zur EU zwei Liberalisierungsschritte in einem vollzogen. Sowohl die Europäischen Gemeinschaften (EG) als auch ihre Mitgliedsstaaten sind Mitglieder der WTO. Die Vertretung der Interessen der EU in den WTO-Gremien erfolgt durch die Europäische Kommission nach vorheriger Abstimmung mit den Mitgliedsstaaten im sog. Handelspolitischen Ausschuß nach Art. 207 AEUV. Innerstaatlich wird die Koordination der WTO-Belange vom federführend zuständigen BMWFJ wahrgenommen.
Weitere Informationen über die Welthandelsorganisation können der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit sowie jener der WTO entnommen werden (siehe Quicklinks).
