Weltraumrecht
Der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen eingesetzte Ausschuss für die friedliche Nutzung des Weltraums (Committee on the Peaceful Uses of Outer Space – COPUOS) ist ein zentrales Forum für die Koordination der internationalen Zusammenarbeit in Weltraumangelegenheiten. Der Ausschuss beschäftigt sich unter anderem auch mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Erforschung und Nutzung des Weltraums und hat dazu einen eigenen Rechtsunterausschuss (Legal Subcommittee) eingerichtet.
Im Rechtsunterausschuss wurden wesentliche Elemente des für Weltraumaktivitäten relevanten Völkerrechts entwickelt. Dazu zählen insbesondere die fünf Weltraumverträge, die auch von Österreich ratifiziert wurden:
- Vertrag über die Grundsätze, welche die Tätigkeiten der Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraumes, einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper, regeln (BGBl. Nr. 103/1968)
- Übereinkommen über die Rettung und die Rückführung von Raumfahrern sowie die Rückgabe von in den Weltraum gestarteten Gegenständen (BGBl. Nr. 110/1970)
- Übereinkommen über die völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände (BGBl. Nr. 162/1980)
- Übereinkommen über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen (BGBl. Nr. 163/1980)
- Übereinkommen zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten auf dem Mond und anderen Himmelskörpern (BGBl. Nr. 286/1984)
Weiters hat der Rechtsunterausschuss einige Prinzipienerklärungen und Resolutionen vorbereitet, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen wurden.
Heute beschäftigt sich der Rechtsunterausschuss mit verschiedenen Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit der Auslegung und Anwendung der Weltraumverträge ergeben, u.a. mit der Frage der Abgrenzung zwischen Luftraum und Weltraum. In den letzten Jahren konzentrierte sich der Rechtsunterausschuss auf jene Fragen, die sich im Zusammenhang mit der zunehmenden Privatisierung und Kommerzialisierung von Weltraumaktivitäten ergeben. Dazu zählt die Frage der Definition des „Startstaates“ ebenso wie die Frage der Registrierungspraxis. Aspekte der Genehmigung und Aufsicht werden insbesondere im Rahmen des Informationsaustauschs über nationale Weltraumgesetzgebung behandelt. Darüber hinaus befasst sich der Rechtsunterausschuss mit nationalen Mechanismen zur Vermeidung von Weltraummüll und berät Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau im Bereich Weltraumrecht.
Österreich hat sich stets aktiv in die Arbeit des Rechtsunterausschusses eingebracht und damit das einschlägige Völkerrecht mitgestaltet. Derzeit führt Österreich den Vorsitz der Arbeitsgruppe zur nationalen Weltraumgesetzgebung.
Die rechtswissenschaftlichen Fakultäten der österreichischen Universitäten werden bei der Vorbereitung der Tagungen des Rechtsunterausschusses stets eingebunden und stellen auch Mitglieder in der österreichischen Delegation. In diesem Zusammenhang wird auch Studierenden die Möglichkeit geboten, an den Sitzungen teilzunehmen.
Bei der letzten Tagung des Rechtsunterausschusses hat Österreich folgende Erklärungen abgegeben:
