Bilaterale Staatsverträge
Nachfolgende Verträge
Zusatzvertrag zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen
- Land
- Heiliger Stuhl
- Ort d. Unterzeichnung
- Wien
- Datum d. Unterzeichnung
- 29.09.1969
- In-Kraft
- 23.02.1970
- BGBl. Nr.
- 107/1970
- siehe auch BGBl. Nr.
Zweiter Zusatzvertrag zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen
- Land
- Heiliger Stuhl
- Ort d. Unterzeichnung
- Wien
- Datum d. Unterzeichnung
- 09.01.1976
- In-Kraft
- 26.05.1976
- BGBl. Nr.
- 220/1976
- siehe auch BGBl. Nr.
Dritter Zusatzvertrag zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen
- Land
- Heiliger Stuhl
- Ort d. Unterzeichnung
- Wien
- Datum d. Unterzeichnung
- 24.07.1981
- In-Kraft
- 21.01.1982
- BGBl. Nr.
- 49/1982
- siehe auch BGBl. Nr.
Vierter Zusatzvertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen vom 23. Juni 1960
- Land
- Heiliger Stuhl
- Ort d. Unterzeichnung
- Wien
- Datum d. Unterzeichnung
- 10.10.1989
- In-Kraft
- 24.01.1990
- BGBl. Nr.
- 86/1990
- siehe auch BGBl. Nr.
Fünfter Zusatzvertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen vom 23. Juni 1960
- Land
- Heiliger Stuhl
- Ort d. Unterzeichnung
- Wien
- Datum d. Unterzeichnung
- 21.12.1995
- In-Kraft
- 14.10.1996
- BGBl. Nr.
- 609/1996
- siehe auch BGBl. Nr.
Sechster Zusatzvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen vom 23. Juni 1960
- Land
- Heiliger Stuhl
- Ort d. Unterzeichnung
- Wien
- Datum d. Unterzeichnung
- 05.03.2009
- In-Kraft
- 01.12.2009
- BGBl. Nr.
- III 120/2009
- siehe auch BGBl. Nr.
