Bilaterale Staatsverträge
Nachfolgende Verträge
Abkommen zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergieorganisation, der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergieorganisation und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung über die Errichtung und Verwaltung eines Gemeinsamen Fonds zur Finanzierung größerer Reparaturen und Erneuerungen in deren Amtssitzen im Internationalen Zentrum Wien
- Land
- CTBTO (Organisation des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen)
- Ort d. Unterzeichnung
- Wien Wien
- Datum d. Unterzeichnung
- 24.01.2002 14.02.2002
- In-Kraft
- 01.01.2002
- BGBl. Nr.
- III 131/2003
- siehe auch BGBl. Nr.
Protokoll über die vorläufige Liste der wesentlichen Bestandteile gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Abkommens zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen und der Internationalen Atomenergie-Organisation über die Errichtung und Verwaltung eines gemeinsamen Fonds zur Finanzierung größerer Reparaturen und Erneuerungen in deren Amtssitzen im Internationalen Zentrum Wien
- Land
- IAEO (Internationale Atomenergie-Organisation)
- Ort d. Unterzeichnung
- Wien (vermutlich - hinsichtlich Datum und Ort)
- Datum d. Unterzeichnung
- 19.01.1981
- In-Kraft
- 01.01.1981
- BGBl. Nr.
- nicht kundgem.
- siehe auch BGBl. Nr.
Abkommen zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergie-Organisation und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergie-Organisation und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung über die Errichtung und Verwaltung eines gemeinsamen Fonds zur Finanzierung größerer Reparaturen und Erneuerungen in deren Amtssitzen im Internationalen Zentrum Wien
- Land
- IAEO (Internationale Atomenergie-Organisation)
- Ort d. Unterzeichnung
- Wien
- Datum d. Unterzeichnung
- 15.10.1996
- In-Kraft
- 13.08.1997
- BGBl. Nr.
- III 74/1998
- siehe auch BGBl. Nr.
Abkommen zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergieorganisation, der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergieorganisation und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung über die Errichtung und Verwaltung eines Gemeinsamen Fonds zur Finanzierung größerer Reparaturen und Erneuerungen in deren Amtssitzen im Internationalen Zentrum Wien
- Land
- IAEO (Internationale Atomenergie-Organisation)
- Ort d. Unterzeichnung
- Wien Wien
- Datum d. Unterzeichnung
- 24.01.2002 14.02.2002
- In-Kraft
- 01.01.2002
- BGBl. Nr.
- III 131/2003
- siehe auch BGBl. Nr.
Abkommen zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergieorganisation, der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergieorganisation und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung über die Errichtung und Verwaltung eines Gemeinsamen Fonds zur Finanzierung größerer Reparaturen und Erneuerungen in deren Amtssitzen im Internationalen Zentrum Wien
- Land
- UNIDO (Organisation der VN für industrielle Entwicklung)
- Ort d. Unterzeichnung
- Wien Wien
- Datum d. Unterzeichnung
- 24.01.2002 14.02.2002
- In-Kraft
- 01.01.2002
- BGBl. Nr.
- III 131/2003
- siehe auch BGBl. Nr.
Protokoll über die vorläufige Liste der wesentlichen Bestandteile gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Abkommens zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen und der Internationalen Atomenergie-Organisation über die Errichtung und Verwaltung eines gemeinsamen Fonds zur Finanzierung größerer Reparaturen und Erneuerungen in deren Amtssitzen im Internationalen Zentrum Wien
- Land
- Vereinte Nationen
- Ort d. Unterzeichnung
- Wien
- Datum d. Unterzeichnung
- 19.01.1981
- In-Kraft
- 01.01.1981
- BGBl. Nr.
- nicht kundgem.
- siehe auch BGBl. Nr.
Abkommen zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergie-Organisation und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergie-Organisation und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung über die Errichtung und Verwaltung eines gemeinsamen Fonds zur Finanzierung größerer Reparaturen und Erneuerungen in deren Amtssitzen im Internationalen Zentrum Wien
- Land
- Vereinte Nationen
- Ort d. Unterzeichnung
- Wien
- Datum d. Unterzeichnung
- 15.10.1996
- In-Kraft
- 13.08.1997
- BGBl. Nr.
- III 74/1998
- siehe auch BGBl. Nr.
Abkommen zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergieorganisation, der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergieorganisation und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung über die Errichtung und Verwaltung eines Gemeinsamen Fonds zur Finanzierung größerer Reparaturen und Erneuerungen in deren Amtssitzen im Internationalen Zentrum Wien
- Land
- Vereinte Nationen
- Ort d. Unterzeichnung
- Wien Wien
- Datum d. Unterzeichnung
- 24.01.2002 14.02.2002
- In-Kraft
- 01.01.2002
- BGBl. Nr.
- III 131/2003
- siehe auch BGBl. Nr.
