Universal Periodic Review
Die Menschenrechtslage in Österreich ist Gegenstand zahlreicher Prüfungsverfahren im Rahmen der Vereinten Nationen und des Europarats. 2011 wurde Österreich zum ersten Mal im Rahmen der Universal Periodic Review (UPR) durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (VN) geprüft.
Was ist die Universal Periodic Review (UPR) Überprüfung? Wie läuft sie ab?
Die UPR wurde mit Errichtung des Menschenrechtsrates (Resolution der VN-Generalversammlung 60/251) geschaffen. Mit dieser relativ neuen Einrichtung wurden die Voraussetzungen für die periodische Überprüfung der menschenrechtlichen Lage in den einzelnen VN-Mitgliedstaaten durch den Menschenrechtsrat geschaffen. Die nähere Ausgestaltung dieses Mechanismus erfolgte durch die Resolution des Menschenrechtsrates 5/1 vom 18. Juni 2007. Ziel ist die effektive Verbesserung der Menschenrechtssituation in allen VN-Mitgliedstaaten durch periodische Überprüfung alle 4 Jahre. Seit 2008 wurden pro Jahr 48 Staaten (in drei Gruppen zu je 16 Staaten) dieser Überprüfung unterzogen.
Die Überprüfung erfolgt im Wesentlichen auf der Grundlage dreier Berichte: Einerseits erstellt der Staat selbst einen nationalen Bericht zur innerstaatlichen Menschenrechtssituation (Staatenbericht). Das VN-Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR) erstellt seinerseits eine Übersicht über alle relevanten Empfehlungen diverser VN-Menschenrechtsmechanismen. Als dritte Informationsquelle dienen Beiträge von Nichtregierungsorganisationen zu dem zu prüfenden Staat, die ebenfalls von OHCHR zusammengefasst werden.
Der österreichische Staatenbericht (D, EN) wurde auf Basis einer sog. „Roadmap“ unter Mitwirkung der zuständigen Ressorts und der Bundesländer im Gremium der MenschenrechtskoordinatoreInnen erstellt und am 18. Oktober 2010 an das OHCHR übermittelt. Die Vorstellung des Berichts durch Bundesminister Dr. Michael Spindelegger erfolgte im Rahmen der mündlichen Prüfung Österreichs am 26. Jänner 2011 in Genf.
Einbindung der Zivilgesellschaft
Das UPR-Verfahren sieht vor, auch die Zivilgesellschaft in den Erstellungsprozess des Staatenberichts einzubinden. Zu diesem Zweck fanden zwei Roundtables in Wien und in Graz statt, die gemeinsam mit dem Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte und dem European Training and Research Center for Human Rights and Democracy organisiert und durchgeführt wurden. Im Anschluss an die Roundtables wurde ein Berichtsentwurf erstellt, der in einem umfassenden Begutachtungsverfahren an alle TeilnehmerInnen an den Roundtables und sonstige interessierte Stellen zur Stellungnahme übermittelt wurde. Anschließend wurde der Bericht überarbeitet und finalisiert, der österreichischen Zivilgesellschaft präsentiert und nach Genehmigung durch den Ministerrat an das OHCHR übermittelt.
Die österreichische Zivilgesellschaft erstellte mehrere sog. Schattenberichte, die vom OHCHR zusammengefasst und gemeinsam mit der ebenfalls vom OHCHR erstellten Übersicht über alle relevanten Empfehlungen diverser VN- bzw. regionaler Menschenrechtsmechanismen an Österreich auf der Homepage des OHCHR veröffentlicht wurden.
Der Dialog mit der Zivilgesellschaft wurde auch nach der mündlichen Prüfung fortgeführt, in dem über das vorläufige Ergebnis der UPR-Prüfung und die noch offen gebliebenen Empfehlungen berichtet und Meinungen ausgetauscht wurden.
Mündliche Prüfung vor dem VN-Menschenrechtsrat in Genf
Die Vorstellung des Staatenberichts und mündliche Prüfung eines Staates vor dem Menschenrechtsrat selbst dauert drei Stunden, wobei der interaktive Dialog mit Fragen und Empfehlungen anderer Länder im Mittelpunkt steht. Die Sitzung wurde via „Webcast“ im Internet übertragen und aufgezeichnet. Alle angenommenen Berichte sowie vorhandenen Dokumente können auf der Website des OHCHR eingesehen werden. In einem abschließenden Bericht wird die stattgefundene Diskussion wiedergeben sowie die abgegebenen Empfehlungen an den jeweiligen Staat angeführt.
Die österreichische Delegation, die sich am 26. Jänner 2011 im VN-Menschenrechtsrat den Fragen der internationalen Staatengemeinschaft stellte, wurde von Bundesminister Dr. Michael Spindelegger geleitet. Begleitet wurde der Außenminister von VertreterInnen aller relevanten Ressorts und der Österreichischen Vertretung bei den Vereinten Nationen in Genf. Der Außenminister betonte in seinem Einleitungsstatement das österreichische Engagement für Menschenrechte und die Bereitschaft zu lernen, zuzuhören und sich zu informieren. In der interaktiven Diskussion meldeten sich 54 Staaten zu Wort.
Das Ergebnis dieser ersten Prüfung Österreichs durch den Menschenrechtsrat wurde im Ministerrat vom 3. Mai 2011 behandelt.
Der Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (D, EN) über die Prüfung Österreichs wurde am 7. Juni 2011 im Plenum des Menschenrechtsrates angenommen. In der knapp einstündigen Debatte haben vier Staaten sowie mehrere VertreterInnen der Zivilgesellschaft Erklärungen abgegeben. Von den insgesamt 161 Empfehlungen von VN-Mitgliedstaaten an Österreich wurden 131 angenommen, 30 wurden abgelehnt. Zu 54 nach der mündlichen Prüfung offen gebliebenen Empfehlungen hat Österreich Stellungnahmen (D, EN) abgegeben.
