Umsetzung internationaler Menschenrechtsverpflichtungen Österreichs
Umsetzung von internationalen Verpflichtungen
In periodisch vorgesehenen Abständen hat Österreich Staatenberichte über die getroffenen Maßnahmen zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus den ratifizierten Übereinkommen an Vertragsorgane und Monitoringmechanismen der Vereinten Nationen (VN) und des Europarates vorzulegen. Österreich kooperiert mit allen Monitoringmechanismen, deren Empfehlungen eine gute Grundlage für weitere Bemühungen Österreichs zur Verbesserung seines Menschenrechtsschutzes darstellen.
Unter folgenden VN-Übereinkommen hat Österreich regelmäßig Berichte zu erstellen:
· VN Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte (CCPR)
· VN Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte (CESR)
· VN Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CAT)
· VN Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen (CEDAW)
· VN Übereinkommen über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung (CERD)
· VN Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD)
· VN Konvention über die Rechte des Kindes (CRC)
· Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betr. Kinder in bewaffneten Konflikten (CRC-OP-AC)
· Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betr. Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornographie (CRC-OP-SC)
Auf Ebene des Europarats hat Österreich regelmäßig unter dem Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (CPT), der Europäische Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten, der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen sowie an die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) zu berichten bzw. regelmäßige Überprüfungsbesuchen der zuständigen Komitees in Österreich zu empfangen.
Die Koordination für die Erstellung aller Staatenberichte erfolgt über das Gremium der MenschenrechtskoordinatorInnen der Ressorts und der Bundesländer, dabei gibt es für jedes Übereinkommen ein federführendes Ressort.
Alle von Österreich übermittelten Staatenberichte an die Vereinten Nationen finden Sie hier. Eine sehr gute Übersicht über die österreichischen Staatenberichte, die Empfehlungen der VN-Vertragsorgane sowie weiterführende Informationen finden Sie auch auf der Website des VN-Hochkommissariats für Menschenrechte.
Weitere Informationen, einschließlich Übersetzungen finden sich auf der Website des jeweils für den Bericht federführenden Ressorts.
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz: CRPD (der 1. Bericht ist derzeit in Ausarbeitung)
- Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten: CAT, CPT, ECRI
- Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend: CRC
- Bundeskanzleramt-Frauensektion: CEDAW
- Bundeskanzleramt/Verfassungsdienst: CCPR, CESR, CERD
VN-Ausschuss gegen Folter (CAT)
Österreich ist seit 1987 Vertragsstaat des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984.
Art. 17 des Übereinkommens sieht die Errichtung eines Ausschusses bestehend aus zehn unabhängigen Experten vor, welchem die Vertragsstaaten des Übereinkommens alle vier Jahre Berichte über die Maßnahmen vorzulegen haben, welche sie zur Erfüllung ihrer
Verpflichtungen aus dem Übereinkommen getroffen haben.
Österreich hat seinen 5. periodischen Bericht dem UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) am 12. März 2009 übermittelt. Der Bericht beschreibt die Bemühungen zur Umsetzung des Übereinkommens unter Berücksichtigung der vom Ausschuss gegen Folter anlässlich der 3. Berichtsprüfung Österreichs (16. und 17. November 2005) beschlossenen Schlussfolgerungen und Empfehlungen. Auf Basis des Berichts erstelle der Ausschuss einen weiteren Fragenkatalog (sog. „list of issues“), welchen Österreich fristgerecht beantwortete.
Der österreichische Staatenbericht sowie die Beantwortung der „list of issues“ sind die Grundlage für die mündliche Überprüfung durch den Ausschuss gegen Folter (Österreichische Eröffnungsrede). Diese fand am 5./6. Mai 2010 in Genf statt. Eine Delegation unter der Leitung eines Vertreters des Außenministeriums sowie bestehend aus VertreterInnen des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Inneres sowie des Bundesministeriums für Justiz beantwortete die Fragen des Ausschusses und präsentierte das österreichische Engagement in der Umsetzung des Übereinkommens.
Als Ergebnis wurde am 20. Mai 2010 vom Ausschuss eine Liste von Empfehlungen, sog. „Concluding Observations" (dt. Arbeitsübersetzung) veröffentlicht, über deren Umsetzung Österreich im nächsten Staatenbericht in vier Jahren zu berichten hat. Über die Umsetzung von drei dieser Empfehlungen hat Österreich bereits innerhalb eines Jahres zu berichten.
Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (CPT)
Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) wurde durch die gleichnamige Europaratskonvention von 1987 eingesetzt. Gemäß Art. 1 der Konvention:
“[Es] wird ein Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe ... errichtet. Das Komitee prüft durch Besuche die Behandlung von Personen, denen die Freiheit entzogen ist, um erforderlichenfalls den Schutz dieser Personen vor Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe zu verstärken.”
Das CPT erfüllt seine im Wesentlichen präventive Funktion durch zwei verschiedene Arten von Besuchen – periodische Besuche und ad-hoc-Besuche. Periodische Besuche werden in allen Vertragsstaaten der Konvention regelmäßig durchgeführt. Ad-hoc-Besuche werden in diesen Staaten durchgeführt, wenn sie dem Komitee als “nach den Umständen erforderlich” erscheinen.
Nach jedem Besuch verfasst das CPT einen Bericht, der seine Erkenntnisse darlegt und Empfehlungen und andere Ratschläge enthält, auf deren Grundlage sich ein Dialog mit dem betroffenen Staat entwickelt.
Das CPT besuchte Österreich – im Rahmen eines periodischen Besuchs – zuletzt vom 15. bis 25. Feb. 2009. Nach Berichtserstellung durch das CPT übermittelte Österreich dem Komitee fristgemäß seine Stellungnahme. Der CPT-Bericht sowie die österreichische Stellungnahme wurden sodann Anfang März 2010 veröffentlicht.
Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI)
Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) ist ein Monitoringmechanismus des Europarates, dessen Aufgabe die Bekämpfung von Rassismus, Xenophobie, Antisemitismus und Intoleranz in Europa (d. h. den 47 Mitgliedsstaaten des Europarats) ist.
ECRI wurde 1993 im Rahmen des Gipfels der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten des Europarats in Wien geschaffen und nahm 1994 seine Arbeit auf. 2002 hat das Ministerkomitee des Europarats das Statut für ECRI neu gefasst und dessen Rolle als unabhängigen Menschenrechtsmonitoringmechanismus bekräftigt.
Das Mandat von ECRI beinhaltet länderspezifisches Monitoring, d. h. die Überprüfung von Gesetzgebung, politischen Strategien und sonstigen Mechanismen einzelner Staaten im Kampf gegen Rassismus, Xenophobie, Antisemitismus und Intoleranz sowie deren tatsächliche Wirksamkeit. ECRI kann außerdem Initiativen auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene vorschlagen sowie und generelle politische Empfehlungen an Mitgliedsstaaten formulieren. Die Anwendung internationaler Rechtsinstrumente sowie deren Durchsetzung an kann im Bedarfsfall ebenfalls Teils dieses Monitorings sein.
Das Mandat sieht außerdem vor, dass das Komitee im Rahmen seines länderspezifischen Monitorings Besuche in Kooperation mit dem zu überprüfenden Staat durchführt. Im Anschluss dieses Besuchs tritt das Komitee in vertraulichen Dialog mit den Behörden dieses Staates, der auch die Möglichkeit bekommt, die Stellungnahme von ECRI zu kommentieren.
In Österreich führte ECRI seinen letzten Besuch von 16. bis 20. März 2009 durch. Der auf Basis des Besuchs erstellte ECRI-Bericht sowie die österreichische Stellungnahme wurden Anfang März 2010 veröffentlicht.
