Rechte des Kindes
Mit dem 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommenen Übereinkommen über die Rechte des Kindes (KRK) wurde der Grundstein für den internationalen Schutz der Menschenrechte von Kindern gelegt. Beinahe alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sind Vertragspartei der KRK. In Österreich trat die KRK am 5. September 1992 in Kraft.
Das UN-Kinderrechtskomitee überwacht die Einhaltung der KRK-Verpflichtungen in den Vertragsstaaten. Dazu muss jede Regierung alle fünf Jahre einen Staatenbericht über die Umsetzung der Konvention vorlegen, welcher von unabhängigen Experten begutachtet wird. Anschließend werden Empfehlungen für eine bessere Umsetzung der KRK ausgesprochen.
Österreich übermittelte seinen zweiten Staatenbericht an das Kinderrechtskomitee im Oktober 2002, die Prüfung durch das Komitee erfolgte im Jänner 2005. Der dritte österreichische Staatenbericht ist im Herbst 2009 fällig.
In Umsetzung der Ergebnisse einer Sondersitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu den Rechten des Kindes 2002 wurde von Österreich ein Nationaler Aktionsplan für die Rechte von Kindern und Jugendlichen (NAP Kinderrechte) erarbeitet. Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten war aktiv an der Ausarbeitung des NAP beteiligt. Im Herbst 2007 wird ein erster Bericht über die im Rahmen des NAP erfolgten Maßnahmen, welche auch den Empfehlungen des Kinderrechtskomitees Rechnung tragen, vorgelegt.
Der Schutz von Kindern in Konfliktsituationen ist seit Jahren ein Schwerpunkt der österreichischen Menschenrechtspolitik. Am 1. Februar 2002 ratifizierte Österreich das UN-Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten („Kindersoldaten“). Kern des Protokolls ist die Anhebung des Mindestalters für die Teilnahme an bewaffneten Konflikten auf 18 Jahre. Österreichs Hauptziele sind die Verankerung eines weltweiten Verbots der Rekrutierung von Kindersoldaten und ein kompromissloses Vorgehen und Bestrafung jener, die Kinder zur Teilnahme an Kriegen drängen. Anlässlich der Pariser Konferenz „Befreien wir die Kinder vom Krieg!“ im Februar 2007 unterstützte Österreich neben 58 anderen Staaten die „Pariser Prinzipien und Verpflichtungen“. Österreich unterstützt darüber hinaus im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zahlreiche Projekte zur Reintegration von Kindersoldaten und vom Krieg betroffene Kinder. Österreich bietet dabei psycho-soziale Unterstützung sowie Schul- und Berufsausbildung. Im Rahmen des österreichischen EU-Ratsvorsitzes hat sich Österreich erfolgreich für die bessere Berücksichtung der Kinderrechte in allen EU-Friedensmissionen und durch die EU-Sonderbeauftragten zu Konfliktsituationen eingesetzt. Eine von Österreich ausgearbeitete „Checklist“ für den Kinderschutz in EU-Friedensmissionen wurde angenommen. Auch alle österreichischen Militärs und Polizisten, die an Friedensmissionen der EU oder der UN teilnehmen, erhalten Trainings zu den Bereichen Kinderrechte und Kinderschutz.
Das UN-Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie wurde am 6. Mai 2004 von Österreich ratifiziert. Der unter Leitung des Außenministeriums erarbeitete österreichische Aktionsplan gegen Menschenhandel, welcher im März 2007 von der Bundesregierung angenommen wurde, berücksichtigt das Ziel des Abkommens, die Rechte und spezifischen Bedürfnisse von Kindern im Kampf gegen Kinderhandel, -prostitution und –pornographie, zu schützen.
Der systematische Schutz von Kinderrechten in der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit ist im EZA-Gesetz ausdrücklich verankert. So widmen sich zahlreiche EZA-Projekte dem Schutz und der Förderung von Kinderrechten oder binden Kinder als Akteure in der Entwicklungszusammenarbeit ein: z.B. „Ruanda: Schulkinder – die Landwirte der Zukunft“; „Albanien: Kampf gegen Mädchenhandel“; „Nord-Uganda: Reintegration von Kindersoldaten“; „Moldau: Kinder- und Jugendschutzprogramm“.
