Rechte der Frau
Verletzungen der Menschenrechte der Frau, etwa häusliche Gewalt, wurden erst spät als Menschenrechtsthema wahrgenommen. Menschenrechte sollten ursprünglich den einzelnen Bürger vor Eingriffen des Staates in seine privaten Freiräume schützen. Frauen waren dem traditionellen Rollenbild zufolge jedoch lange Zeit vorwiegend in den privaten Bereichen Haushalt und Familie tätig, die vom Menschenrechtsschutz nicht erfasst waren.
Mit der Ausrufung des Internationalen Jahres der Frauen im Jahr 1975 durch die UN-Generalversammlung begannen die UN eine intensive Beschäftigung mit der Situation der Frauen in aller Welt. Die große Errungenschaft dieser Zeit ist das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) von 1979, das zu den zentralen internationalen Menschenrechtsverträgen zählt. Ein im Rahmen von CEDAW eingerichtetes ExpertInnen-Komitee überprüft mittels Staatenberichten die Einhaltung des Übereinkommens und nimmt aufgrund eines unter österreichischem Vorsitz entwickeltem Fakultativprotokolls seit 2000 auch Beschwerden von Einzelpersonen entgegen. Österreich hat als einer der ersten Staaten einer Überprüfung von Einzelbeschwerden durch das CEDAW-Komitee zugestimmt. Die Überprüfung des 6. österreichischen Staatenberichts aus dem Jahr 2004 durch das CEDAW-Komitee fand am 23. Jänner 2007 in New York statt. Auf Einladung von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek und Außenminister Michael Spindelegger fand am 27. November 2009 im Bundeskanzleramt ein Festakt anlässlich 30 Jahre CEDAW statt.
Die Wiener Weltkonferenz für Menschenrechte im Jahr 1993 markierte durch die explizite Anerkennung der Rechte der Frau als „unveräußerlicher, integraler und unteilbarer Bestandteil der universellen Menschenrechte“ einen historischen Wendepunkt. Die Anerkennung und Forderung „Menschenrechte sind Frauenrechte“ gipfelte im ambitionierten Ergebnis der 4. Weltfrauenkonferenz in Peking 1995. Einen weiteren Meilenstein stellt die vom UN-Sicherheitsrat am 31. Oktober 2000 einstimmig angenommene Resolution 1325 zu Frauen, Frieden und Sicherheit dar. Diese UN-Resolution betont erstmals die wesentliche Rolle die Frauen in allen Phasen der Konfliktbewältigung und Friedensschaffung spielen.
Österreich ist derzeit nicht Mitglied der UN-Frauenstatuskommission (FSK), nimmt seinen Beobachterstatus aber aktiv wahr und entsendet regelmäßig eine hochrangige Delegation zur Jahrestagung. Der Frauenentwicklungsfonds UNIFEM sowie der Bevölkerungsfonds UNFPA sind weitere wichtige Partnerorganisationen Österreichs bei der Stärkung der Frauenrechte.
Gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt/Frauensektion veranstaltet das BMeiA regelmäßig Informationsveranstaltungen für Nichtregierungsorganisationen über Entwicklungen im internationalen Frauenrechtsbereich.
Österreichisches Engagement für die Rechte der Frau
Die Verbesserung der Menschenrechtssituation von Frauen ist ein zentrales Anliegen der österreichischen Außenpolitik. Österreich setzt sich auf allen Ebenen für dieses Thema ein: in den Vereinten Nationen (UN), in der EU, im Rahmen des Europarats und der OSZE, sowie in Beziehungen mit Drittstaaten und in der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA). Inhaltliche Schwerpunkte des österreichischen Engagements sind die Einbindung von Frauen in der Konfliktprävention und Konfliktbewältigung, Gewalt gegen Frauen, sowie Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen.
Der Begriff „Gewalt gegen Frauen“ bezeichnet Gewaltakte die entweder an Frauen aufgrund ihres Geschlechts verübt werden oder die vor allem Frauen treffen. So genannte „traditionsbedingte Gewalt“ wie weibliche Genitalverstümmelung (FGM) oder Zwangsverheiratung ist Teil des weltweiten Phänomens Gewalt gegen Frauen, das in jeder Kultur, Religion und sozialen Schicht vorkommt. Im Rahmen von OEZA-Projekten engagiert sich Österreich daher im Kampf gegen weibliche Genitalverstümmelung und andere traditionelle Praktiken durch die Finanzierung von Aufklärungsprojekten, etwa in Äthiopien. Darüber hinaus unterstützt Österreich das Gender-Büro der Afrikanischen Union (AU), das in Umsetzung des „Maputo Protokolls über die Rechte von Frauen in Afrika“ regional auch den Kampf gegen FGM führt. Zu den Aktivitäten von UNIFEM leistete Österreich u.a. in den vergangenen Jahren Beiträge zum UN-Fonds gegen Gewalt gegen Frauen.
Das BMeiA setzt weiters auf die Sensibilisierung der österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland, sodass betroffenen Österreicherinnen, z.B. im Fall einer Zwangsverheiratung, rasch konsularischer Rechtsschutz geboten wird. Im Kampf gegen den Frauen- und Mädchenhandel zwecks Prostitution oder sklavenähnlichen Arbeitsdiensten, fördert Österreich im Rahmen der OEZA Projekte in Südosteuropa inkl. Moldau. Unter der Leitung des BMeiA wurde ein Nationaler Aktionsplan gegen den Menschenhandel erarbeitet, der die Situation von Frauen und Mädchen besonders berücksichtigt.
Während und nach bewaffneten Konflikten nimmt Gewalt gegen Frauen erfahrungsgemäß besonders stark zu. Flucht und Entwurzelung zwingen Frauen dabei in unsichere Lebensumstände, sexuelle Gewalt gegen Frauen wird als grausame Kriegswaffe eingesetzt. Österreich engagiert sich deshalb aktiv für die Umsetzung der UN-Sicherheitsratsresolution 1325 (2000) und der UN-Sicherheitsratsresolution 1820 (2008) und deren Nachfolgeresolutionen 1888 (2009) und 1889 (2009).
Auch die unter österreichischem Vorsitz des Sicherheitsrates angenommene Resolution 1894 (2009) betreffend den Schutz der Zivilbevölkerung ist ein konkreter Beitrag, um Frauenanliegen systematisch im Rahmen von friedenserhaltenden Missionen zu berücksichtigen.
Ein österreichischer Nationaler Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen für die Umsetzung der Sicherheitsratsresolution 1325 (2000) in Friedenmissionen, der Entwicklungszusammenarbeit, und im Rahmen humanitärer Hilfe, wurde im August 2007 fertiggestellt. Ziele des Aktionsplanes sind die Förderung der Einbindung von Frauen in Friedensprozessen, die Stärkung von Präventionsmaßnahmen gegen Gewalt gegen Frauen, die vermehrte Teilnahme von Frauen an österreichischen Friedenseinsätzen, sowie das Eintreten für mehr Frauen in Führungspositionen internationaler Organisationen wie UN oder EU. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Außenministeriums überprüft jährlich die Umsetzung des Aktionsplanes. Der erste Umsetzungsbericht zum Nationalen Aktionsplan wurde im Oktober 2008 vom Ministerrat angenommen. Die Annahme des zweiten Umsetzungsberichtes erfolgte im Dezember 2009.
