Minderheitenrechte
Österreich bekennt sich in der Bundesverfassung zur Achtung und Förderung der in Östereich ansässigen Volksgruppen. Besondere Rechte der kroatischen,slowenischen, ungarischen, tschechischen, und slowakischen Volksgruppe sowie der Volksgruppe der Roma sind im Volksgruppengesetz von 1976 und einer Reihe weiterer Gesetze und Verordnungen verankert. Die Rechte der kroatischen und der slowenischen Volksgruppe sind zudem im Staatsvertrag von Wien (1955) festgelegt.
Ausgehend von dieser innerstaatlichen Volksgruppenpolitik, und von seiner langjährigen Schutzfunktion für die deutschsprachige Volksgruppe in Südtirol setzt sich Österreich seit langem für die Stärkung des Minderheitenschutzes auf internationaler Ebene, insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen und des Europarates, ein.
Auf internationaler Ebene erhält der Minderheitenschutz insbesondere seit dem Beginn der 1990er Jahre erhöhte Aufmerksamkeit. Im Lichte des Zerfalls zahlreicher Staaten aufgrund von Konflikten zwischen verschiedenen Volksgruppen, wie beispielsweise dem ehemaligen Jugoslawien, wurde zunehmend erkannt, dass der Minderheitenschutz ein wichtiger Garant für politische und soziale Stabilität, sowie den territorialen Zusammenhalt von Staaten ist.
Im Jahr 1992 nahm die Generalversammlung der Vereinten Nationen die von Österreich eingebrachte Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten angehören an. Die Erklärung legt erstmals detailliert die Rechte von Minderheitenangehörigen fest und spezifiziert damit Artikel 27 des Internationale Pakts über Bürgerliche und Politische Rechte, welcher das Recht von Personen, die nationalen Minderheiten angehören, ihre Sprache, Kultur, und Religion auszuüben, garantiert.
Auf österreichische Initiative richteten die UN 2005 das Amt einer Unabhängigen Expertin zu Minderheitenfragen ein, die sich laufend mit den Anliegen von Minderheiten in allen Teilen der Welt beschäftigt und auch Länderbesuche durchführt. Im Zuge der UN-Reform wurde im September 2007, ebenfalls auf Basis einer österreichischen Initiative, die seit 1995 bestehende UN-Arbeitsgruppe zu Minderheiten in ein UN-Minderheitenforum umgewandelt. Eine wichtige Neuerung des Forums ist, dass Vertreter der Zivilgesellschaft und von Minderheiten teilnehmen und auch an der Entwicklung von Strategien und Maßnahmen zum weltweiten Schutz von nationalen, ethnischen, religiösen, und sprachlichen Minderheiten mitarbeiten können. Außerdem kann die Unabhängige Expertin für Minderheitenfragen thematische Empfehlungen des Forums in ihren Bericht an den Menschenrechtsrat aufnehmen. Seit Gründung des Minderheitenforums fanden Konferenzen zu den Themen „Minderheiten und Bildung“ (2008) und „Minderheiten und politische Partizipation“ (2009) statt. Das dritte Forum thematisiert „Minderheiten und wirtschaftliche Partizipation“ (Dezember 2010).
Im Rahmen der OSZE setzt sich neben dem Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte in Warschau, vor allem der Hohe Kommissar zu Nationalen Minderheiten, Knut Vollebaek, für den Schutz von Minderheitenrechten ein. Hauptaufgabe des Hohen Kommissars ist es, entstehende Konflikte zwischen Volksgruppen früh zu erkennen und aufzuzeigen, sowie Lösungsstrategien und Unterstützung zur Streitbeilegung anzubieten. Durch diese Form der stillen Diplomatie leistet der Hohe Kommissar einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von ethnischen Konflikten.
Die im Bereich des Schutzes nationaler Minderheiten in Europa führende Organisation ist der Europarat. 1998 trat die Rahmenkonvention zum Schutz Nationaler Minderheiten in Kraft, bei der Österreich Vertragspartei ist. Ein aus ExpertInnen bestehendes Beratungskomitee überprüft auf Basis regelmäßiger Länderberichte die Umsetzung der Verpflichtungen der Rahmenkonvention durch die Vertragsstaaten, und führt dazu auch Länderbesuche durch. Österreich wurde zuletzt im März 2007 besucht. Der letzte österreichische Staatenbericht zur Rahmenkonvention zum Schutz Nationaler Minderheiten wurde im August 2010 veröffentlicht. Auch die Einhaltung der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen, bei der Österreich ebenfalls Vertragspartei ist, wird durch ein unabhängiges Expertenkomitee überwacht, das bei Bedarf Besuche durchführen kann.
Der letzte österreichische Staatenbericht zur Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen wurde 2007, die darauf bezogenen Empfehlungen des Ministerkomitees wurden am 11.3.2009 veröffentlicht, der nächste Staatenbericht ist im Dezember 2010 fällig.
