Kampf gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung
Eines der grundlegendsten menschenrechtlichen Prinzipien ist die Gleichheit aller Menschen an Würde und Rechten. Diese Gleichheit ist in Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ebenso festgeschrieben wie in Artikel 7 der österreichischen Bundesverfassung. Auch Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention enthält ein Diskriminierungsverbot. Demgemäß dürfen Menschen nicht aufgrund persönlicher Merkmale wie beispielsweise dem Geschlecht, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der Religion, der Sprache, oder der Weltanschauung ungleich oder schlechter behandelt werden.
Basierend auf diesem Gleichheitsprinzip aller Menschen verpflichtet das UN Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) von 1965, bei dem Österreich Vertragspartei ist, alle Staaten, die Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe oder ethnischen Herkunft mit konkreten Maßnahmen zu bekämpfen. Ein Komitee für die Beseitigung der rassischen Diskriminierung wurde geschaffen, um die staatlichen Aktivitäten gegen Rassendiskriminierung zu überprüfen. Die Prüfung des 14. österreichischen Staatenberichts fand 2002 statt; der 15. österreichische Staatenbericht wurde im Mai 2007 an das CERD-Komitee übermittelt.
Die Vereinten Nationen riefen den 21. März zum Internationalen Tag zur Beseitigung der Rassendiskriminierung aus und haben bisher drei Weltkonferenzen gegen Rassismus (1978, 1983, 2001) durchgeführt. Zuletzt fand im Jahr 2001 eine UN Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz in Durban, Südafrika, statt. Ergebnis der Konferenz war eine Erklärung und ein Aktionsprogramm zur weltweiten Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung und Intoleranz.
Österreich setzt sich im Rahmen der Vereinten Nationen und anderer Organisationen aktiv für die Bekämpfung des Rassismus ein. Zur Umsetzung des Aktionsprogramms von Durban arbeitet die österreichische Bundesregierung unter Leitung des Außenministeriums an der Erstellung eines österreichischen Aktionsplans gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Der Aktionsplan soll als Plattform zur Koordinierung der vielfältigen, bereits laufenden Maßnahmen zur Rassismusbekämpfung auf nationaler, regionaler, und lokaler Ebene dienen.
Der Europarat hat im Jahr 2002 die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (EKRI) errichtet. Die Kommission hat die Aufgabe, Gesetzgebung und andere Maßnahmen der Mitgliedsstaaten im Bereich Rassismus und Intoleranz zu überprüfen und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Dazu führen die unabhängigen ExpertInnen der Kommission auch Länderbesuche durch. Österreich wurde von EKRI zuletzt 2004 besucht, der Besuchsbericht wurde im Februar 2005 veröffentlicht.
Im Rahmen der Menschlichen Dimension setzt sich auch die OSZE für die Bekämpfung aller Formen des Rassismus, der Fremdenfeindlichkeit, des Antisemitimus und der Diskriminierung ein. Hauptverantwortlich für die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ist das OSZE-Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) in Warschau, dem der Österreicher Christian Strohal als Direktor vorsteht. Hier werden mittels des «Tolerance and non-Discrimination Information System» Daten und Informationen über Rassismus und Diskriminierung gesammelt. Daneben engagieren sich im Rahmen der OSZE drei Sonderbeauftragte für Toleranzfragen (Sonderbeauftragte zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, und Diskriminierung, Anastasia Crickley; Sonderbeauftragter zur Bekämpfung des Antisemitismus, Gert Weisskirchen ; Sonderbeauftragter zur Bekämpfung von Intoleranz und Diskriminierung gegen Muslime, Ömür Orhun), der Hohe Kommissar für Nationale Minderheiten, Knut Vollebaek, und der Beauftragte für Medienfreiheit, Miklos Haraszti, gegen Rassismus und Intoleranz.
Im Rahmen der EU hat Österreich die Arbeit der seit 1998 in Wien angesiedelten Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC) stets unterstützt. Das EUMC hat für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Daten über rassistische, fremdenfeindliche, oder aufgrund der Religion diskriminierende Vorfälle und Einstellungen der Menschen gesammelt, verglichen, und analysiert. Basierend auf diesen Daten wurden thematische Berichte und Analysen erstellt, die sowohl den EU-Institutionen als auch den Mitgliedsstaaten als Informationsquelle und Handlungsanstoß dienen sollten. Am 1. März 2007 ging das EUMC in die EU Agentur für Grundrechte, welche ebenfalls in Wien ansässig ist, über. Die Agentur ist für das gesamte Spektrum des Grundrechtsschutzes in Europa zuständig. Der Themenbereich Rassismus und Fremdenfeindlichkeit wird jedoch weiterhin einen besonderen Schwerpunkt der Arbeit der Agentur bilden.
