Kampf gegen Menschenhandel
Menschenhandel stellt eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte und der Menschenwürde dar und ist eines der schlimmsten Verbrechen. Menschenhandel wird zunehmend zu einem weltweiten Problem, welches nur auf globaler Ebene und im internationalen Kontext bekämpft werden kann. Laut Informationen der „International Labour Organisation“ (ILO) werden jährlich 2,4 Millionen Menschen Opfer von Menschenhandel. Menschenhandel entwickelt sich verstärkt zu einer der gewinnbringendsten Formen des organisierten Verbrechens. Gemäß ILO machen kriminelle Netzwerke mit der „Ware Mensch“ einen Gewinn von 32 Milliarden Dollar pro Jahr. Neben dem illegalen Drogen- und Waffenhandel steht Menschenhandel an dritter Stelle hinsichtlich der erzielten Gewinne. Mehrheitlich sind Frauen und Kinder von Menschenhandel betroffen.
In der Regel stammen die Opfer von Menschenhandel aus ärmeren Drittstaaten. Hier können u.a. Probleme und Gewalt in der Herkunftsfamilie, ein niedriges Bildungsniveau, Arbeitslosigkeit sowie eine schwierige Wohnsituation eine Rolle spielen.
Österreich ist durch seine Lage im Zentrum Europas von Menschenhandel als Transit- und Zielland betroffen. Schätzungen zufolge sind in Österreich insbesondere die sexuelle Ausbeutung sowie sklavereiähnliche Zustände bei Hausangestellten und Kinderhandel verbreitet.
Im November 2004 wurde per Ministerratsbeschluss die Task Force Menschenhandel (TF-MH) unter Leitung des Ministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten eingerichtet, um die österreichischen Maßnahmen gegen dieses Verbrechen zu koordinieren und zu intensivieren. Ein wesentliches Ergebnis der Arbeit der TF war der erste Nationale Aktionsplan gegen den Menschenhandel, der im März 2007 vom MinisterInnen-Rat angenommen wurde. Der zweite Nationale Aktionsplan, der für die Jahre 2009-2011 gilt, wurde am 26. Mai 2009 vom MinisterInnen-Rat angenommen. Ebenso wie der erste Aktionsplan verfolgt der zweite Aktionsplan einen umfassenden Ansatz in der Bekämpfung des Menschenhandels und schließt Maßnahmen zur nationalen Koordination, Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und internationalen Zusammenarbeit ein.
Der 1. Österreichische Bericht zur Bekämpfung des Menschenhandels wurde gemäß Punkt 7.1 des ersten Nationalen Aktionsplans gegen den Menschenhandel unter Federführung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) in Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen österreichischen Ministerien und weiteren Mitgliedern der TF-MH erstellt und am 10. März dem MinisterInnen-Rat vorgelegt. Der Berichtszeitraum erstreckt sich von der Annahme des „Nationalen Aktionsplanes gegen den Menschenhandel“ im März 2007 bis Ende Februar 2009. Der Bericht bietet einen aktuellen Überblick über die getroffenen und geplanten österreichischen Aktivitäten und Maßnahmen im Bereich des Menschenhandels. Der MinisterInnen-Rat ernannte am 10. März 2009 die österreichische Diplomatin, Sektionsleiterin Botschafterin Dr. Elisabeth Tichy-Fisslberger, zur ersten österreichischen Koordinatorin zur Bekämpfung des Menschenhandels. Die österreichische Bundesregierung veranstaltet anlässlich des EU-Tages zur Bekämpfung des Menschenhandels (18. Oktober) am 17. Oktober 2011 eine öffentliche Veranstaltung zum Thema Menschenhandel. Die unter der Leitung des Aussenministeriums konzipierte Ausstellung "Menschenhandel-Sklaverei des 21. Jahrhunderts" für österreichische Schulen und Universitäten wird im Rahmen der Veranstaltung auch gezeigt. Schulen und Universitäten, welche die Ausstellung im Rahmen des Unterrichts verwenden möchten, können sich direkt an das "Zentrum polis - Politik Lernen in der Schule" wenden.
Der globalen und internationalen Zusammenarbeit kommt im Kampf gegen den Menschenhandel eine besondere Bedeutung zu. Die Vereinten Nationen, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), die Internationale Organisation für Migration (IOM), der Europarat und die Europäische Union leisten wichtige Beiträge.Österreich versucht als Sitzstaat wichtiger internationaler Organisationen Synergien bestmöglich zu nützen. Österreich unterstützt die Aktivitäten von UNODC (United Nations Office on Drugs and Crime) und UN.GIFT - United Nations Global Initiative to Fight Human Trafficking im Rahmen der Bemühungen zur Bekämpfung des Menschenhandels.
Ein wichtiger Teil der österreichischen Maßnahmen zielt darauf ab, zur Verbesserung der Situation in den Herkunftsländern beizutragen. In diesem Zusammenhang stellt insbesondere Osteuropa eine Schwerpunkt-Region der österreichischen Bemühungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit (ADA-Austrian Development Agency) dar.
Das BMeiA – als Vorsitz der TF Menschenhandel – setzt auch im Wege der österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland Bewusstseinsbildungs-Maßnahmen, um auf diese Weise einen Beitrag zur Bekämpfung dieses Verbrechens bereits im Ursprungsland zu leisten
Österreich ist Vertragsstaat sämtlicher relevanter internationaler Rechtsinstrumente gegen den Menschenhandel, einschließlich dem VN-Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels(2000) zum UN-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität dem Europarats-Übereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels (2005), VN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes (1989) und dem Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie (2000).
Der Europäische Rat nahm im Dezember 2009 das Stockholm Programm für die Jahre 2010-2014 an, welches dazu beiträgt, die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten im Bereich Justiz und Inneres zu vertiefen. Die Bekämpfung des Menschenhandels nimmt eine wichtige Priorität im Rahmen des Stockholm Programms ein. Der schwedische EU-Vorsitz organisierte im Oktober 2009 eine MinisterInnen-Konferenz zum Thema Menschenhandel. Weiters wurde unter schwedischer EU-Präsidentschaft ein "EU-Aktionspapier zur Bekämpfung des Menschenhandels" verabschiedet.
Kinderhandel
Nach Schätzungen des VN-Kinderhilfswerks UNICEF werden weltweit jedes Jahr 1,2 Millionen Kinder Opfer von Kinderhandel. Österreich ist davon sowohl als Transit- als auch als Zielland betroffen. Da Kinderhandel im Verborgenen stattfindet, ist es schwierig, konkrete Zahlen zu ermitteln. Auch kann oftmals zwischen unbegleiteten minderjährigen Fremden/Flüchtlingen (UMF), illegal (mit Schleppern) eingereisten Minderjährigen und Opfern von Kinderhandel nicht ausreichend differenziert werden.
Als wichtigste Ursache für Kinderhandel gilt Armut. Kinder sind dann besonders gefährdet verkauft und ausgebeutet zu werden, wenn ein niedriger Bildungsgrad, Gewalt und Suchtverhalten in der Familie fehlende Perspektiven im sozialen Umfeld ergänzen.
Um sich der komplexen Thematik Kinderhandel eingehend widmen zu können, hat die Task Force Menschenhandel (TF-MH) vorgeschlagen, eine eigene Arbeitsgruppe dafür einzurichten. Im „Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel“ (Pkt. 1.5) wurde in der Folge die Einrichtung von bedarfsorientierten Arbeitsgruppen, wie z.B. die AG zum Thema Kinderhandel, beschlossen. Die AG Kinderhandel erstellte einen eigenen Bericht zum Thema Kinderhandel und eine eigene Informationsbroschüre , die sich mit der Problematik auseinandersetzt.
Prostitution
Die Task Force Menschenhandel (TF-MH) vertritt die Ansicht, dass eine klare Unterscheidung der Bedürfnisse von Personen notwendig ist, die freiwillig sexuelle Dienstleistungen zu Erwerbszwecken anbieten und von Personen, die Opfer von Menschenhandel, Zwang und Gewalt sind. Grundbedingung dafür ist ein klares Konzept für den Umgang mit freiwilliger Prostitution – nur auf diese Weise kann die notwendige Trennlinie zu Menschenhandel und anderen Formen der sexuellen Ausbeutung und Gewalt gezogen werden.
Im Mai 2007 richtete die TF-MH einen interdisziplinären ExpertInnenkreis, d.h. eine
Arbeitsgruppe (AG), zum Thema „Prostitution“ unter der Leitung der BKA-Frauensektion ein. An dem Arbeitskreis nahmen ExpertInnen aus den fachlich zuständigen Ministerien
(Bundesministerium für Justiz (BMJ), Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
(BMWA), Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jungend (BMGFJ),
Bundesministerium für Inneres (BM.I), Bundesministerium für Finanzen (BMF),
Bundesministerium für Soziales und Konsumentschutz (BMSK) und Bundesministerium für
europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA)) sowie aus den Bundesländern (v.a. aus den Bereichen Frauen- und Rechtsangelegenheiten, polizeilicher und amtsärztlicher Dienst und Jugendwohlfahrt) teil. Weiters waren alle in Österreich existierenden spezifischen Nichtregierungsorganisationen (LENA, MAIZ, LEFÖ, LEFÖ-IBF und SOPHIE) sowie ExpertInnen aus der Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer vertreten.
Erste Aufgabe der AG „Prostitution“ war es, erforderliche Präzisierungen hinsichtlich des
Arbeitsauftrages vorzunehmen. Fest steht, dass der Arbeitsauftrag den Bereich der
freiwilligen Prostitution umfasst. Hingegen ist der Begriff „Prostituierte“ nicht gesetzlich oder sprachlich klar definiert. Die AG „Prostitution“ hat die vom Bericht zu erfassende Zielgruppe daher wie folgt eingeschränkt: „Personen, die gegen Entgelt und gewerbsmäßig sexuelle Dienstleistungen direkt am Kunden erbringen“. Diese Definition umfasst nicht notwendiger Weise Geschlechtsverkehr. Ausschlaggebend sind der direkte körperliche Kontakt zum Kunden und die Absicht, sexuell zu erregen. Dienstleistungen ohne direkten (körperlichen) Kontakt zum Kunden, wie etwa bei Pornographie, Cyber- und Telefonsex, sind von dieser Definition nicht umfasst.
Hinsichtlich der Ziele, die mit den zu erarbeiteten Maßnahmen verfolgt werden sollen, waren ebenfalls Klarstellungen erforderlich. Neben dem übergeordneten Ziel einer klaren
Unterscheidung zwischen freiwilliger Prostitution und Formen der sexuellen Ausbeutung und Gewalt, wurden vor allem folgende - an der Zielgruppe orientierte - Unterziele festgelegt:
• die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der sozialen Absicherung und des
Gesundheitsschutzes,
• verstärkter Schutz vor Ausbeutung
• die Förderung der Selbstbestimmtheit und
• die Gewährleistung der Nachhaltigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen.
Einigkeit bestand darin, dass aufgrund der empfohlenen Maßnahmen der Marktzugang weder erleichtert noch ausgedehnt werden soll. Der Sexmarkt wird insbesondere für Frauen als besonders prekär erachtet.
Die Arbeit der AG „Prostitution“ ist abgeschlossen. Ein Bericht vom Juni 2008 liegt vor und stellt die bestehende Rechtslage – gegliedert nach Rechtsgebieten – sehr umfassend dar. Im Bericht werden auch die Auswirkungen auf die Zielgruppe und die jeweils empfohlenen
Gesetzesänderungen und begleitenden Maßnahmen erörtert. In einer zusammenfassenden Auflistung werden die Maßnahmen zusätzlich zielorientiert dargestellt.
