Sicherheit von Journalisten
Hintergrund
Gemäß den Aufzeichnungen unabhängiger Beobachter, wie des Internationalen Presseinstituts (IPI), sind seit dem Jahr 2000 über 900 Journalisten weltweit aufgrund ihres Berufs ums Leben gekommen. Die Zahl von gewaltsamen Übergriffen auf Journalisten ist insgesamt im Steigen begriffen. Besonders alarmierend ist die Häufung gezielter Tötungen von Mitarbeitern kritischer Medien. Die Aufklärungsquote von Übergriffen auf Journalisten ist dabei erschreckend gering – rund 94% aller bekannt gewordenen Fälle bleiben unaufgeklärt und die Täter werden nie zur Verantwortung gezogen.
Die Sicherheit von Journalisten ist eine tragende Säule des universalen, unveräußerlichen Rechts auf Pressefreiheit, das in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie in Artikel 19 Absatz 2 des Internationalen Pakts für Bürgerliche und Politische Rechte verankert ist. Staaten trifft damit eine klare Schutzpflicht um sichere Rahmenbedingungen für Journalisten zu gewährleisten. Von internationalen Menschenrechtsbeobachtern wird jedoch oft auf die große Kluft zwischen dem bestehenden Völkerrecht und dessen tatsächlicher Umsetzung hingewiesen.
Nur durch eine umfassende Herangehensweise, die Medienorganisationen, Vertreter der Zivilgesellschaft, Staaten und internationale Organisationen einbezieht, kann die Sicherheit von Journalisten effektiv verbessert werden. Dabei gilt es auch, die politische und rechtliche Verantwortung von Regierungen aufzuzeigen, damit Übergriffe wirkungsvoll vermieden werden, und die Täter sich nicht mehr ihrer Verantwortung entziehen können.
Was tut Österreich und welche Rolle spielt der VN-Menschenrechtsrat?
Dem Menschenrechtsrat, als wichtigstem Organ der Vereinten Nationen zum Schutz der Menschenrechte, kommt eine zentrale Rolle im Hinblick auf die Sicherheit von Journalisten zu, der er bislang jedoch nur unzureichend gerecht geworden ist. Österreich hat daher dieses Thema zu einem Hauptanliegen seiner Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat gemacht und wird sich dafür einsetzen, zur Verbesserung der Sicherheit von Journalisten auf internationaler Ebene beizutragen.
Die Instrumente des Menschenrechtsrates könnten einen wirkungsvollen Mechanismus bieten, in dem die verschiedenen Akteure auf Ebene von Regierungen, Internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft vernetzt werden. Österreich wird Initiativen verfolgen, die insbesondere dem Kampf gegen die Straflosigkeit und der Prävention von zukünftigen Übergriffen gewidmet sein sollen.
Als Startschuss dieses österreichischen Engagements fand am 23. November in Wien ein hochrangiges Expertentreffen von Staatenvertretern sowie Vertretern internationaler Organisationen und der Zivilgesellschaft zum Thema "Safety of Journalists: Towards a more effective international protection framework" statt. Die Ergebnisse des Expertentreffens wurden in einer „Chair’s Summary“ zusammengefasst.
Die Initiative zur Sicherheit von Journalisten wird von Österreich schrittweise weiterentwickelt. So konnte anlässlich des 20. MRR (18.6-6.7.2012) eine Erklärung zu diesem Thema von Österreich gemeinsam mit einer Gruppe von 56 anderen Staaten aus allen Regionen abgegeben werden. Die Erklärung betont die besondere Rolle von Journalisten in der Gesellschaft, verurteilt Menschenrechtsverletzungen gegenüber Journalisten, wiederholt die Verpflichtung von Staaten ein sicheres Umfeld für Journalisten zu schaffen, verurteilt die Straflosigkeit bei Übergriffen auf Journalisten und betont den Austausch von guter Praxis, sowie die Notwendigkeit einer besseren Kooperation und Koordination auf der internationalen Ebene.
Am 27. September 2012 konnte schließlich im Rahmen der 21. Sitzung des MRR (10.-28.9.2012) eine von Österreich in Zusammenarbeit mit einer Kerngruppe von Staaten aus verschiedenen Weltregionen (Brasilien, Marokko, Tunesien und Schweiz) eingebrachte Resolution zur Sicherheit von JournalistInnen im Konsens vom MRR angenommen werden. Die von insgesamt 67 Staaten miteingebrachte Resolution enthält u.a. eine klare Verurteilung jeglicher Form von Übergriffen, einen Aufruf zur Beendigung der Straflosigkeit durch unabhängige Untersuchungen und Strafverfolgung der Täter sowie einen Aufruf zur Prävention durch konkrete Maßnahmen zur Schaffung eines sicheren Umfelds einschließlich der Entwicklung spezieller Schutzprogramme für JournalistInnen. Das Büro der Hochkommissarin für Menschenrechte wird beauftragt, eine Sammlung von guter Staatenpraxis im Bereich des Schutzes von JournalistInnen, einschließlich Maßnahmen zur Prävention sowie zur Beendigung der Straflosigkeit, zu erstellen und bei der 24. Sitzung des MRR im September 2013 zu präsentieren.
