EU-Menschenrechtsleitlinien (EU-LL)
Die EU-Außenminister haben zu mehreren Menschenrechtsthemen, für die sich die EU besonders engagiert, sogenannte Leitlinien entwickelt, die als Anleitung für spezifische Aktivitäten der EU im jeweiligen Themenbereich dienen.
Die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ist für Österreich und seine EU-Partner eine Priorität. Anhand seit 1998 bestehender Leitlinien interveniert die EU gegenüber Drittländern und in multilateralen Foren wie der UN zugunsten eines Moratoriums bzw. einer generellen Abschaffung der Todesstrafe, sowie gegen die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe in Einzelfällen. Dies bildete auch einen Schwerpunkt des österreichischen EU-Ratsvorsitzes im ersten Halbjahr 2006.
Zum zehnjährigen Bestehen wurden die EU-Leitlinien zur Abschaffung der Todesstrafe unter slowenischem EU-Vorsitz im Juni 2008 aktualisiert.
Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
Entsprechend den seit dem Jahr 2001 bestehen EU-Leitlinien zur Folter setzt sich die EU gegenüber Drittstaaten sowie in multilateralen Foren wie der UN für Maßnahmen zur weltweiten Bekämpfung von Folter ein und interveniert zugunsten von Einzelpersonen, die Opfer von Folter wurden oder in Gefahr sind, gefoltert zu werden. Die EU unterstützt internationale und regionale Instrumente wie das UN-Antifolterkomitee und das Europaratskomittee zur Vermeidung von Folter. Die Arbeit des UN-Sonderberichterstatters zur Folter, Prof. Manfred Nowak, wird von Österreich auch finanziell unterstützt.
MenschenrechtsverteidigerInnen
Mittels der 2004 beschlossenen EU-Leitlinien zu MenschenrechtsverteidigerInnen unterstützt die EU weltweit die Arbeit von AktivistInnen, die sich in ihren Ländern für den Menschenrechtsschutz einsetzen. Die EU-LL sehen enge Kontakte der EU zu MenschenrechtsverteidigerInnen in den jeweiligen Ländern und Regionen vor, genauso wie vermehrte Sichtbarmachung ihrer Arbeit in der Öffentlichkeit. Diese Solidarität der EU trägt genauso zum Schutz der in vielen Ländern gefährdeten MenschenrechtsverteidigerInnen bei, wie EU-Interventionen und öffentliche Erklärungen zugunsten von einzelnen Personen.
Der Schutz und die Förderung von MenschenrechtsverteidigerInnen bildete einen Schwerpunkt des österreichischen EU-Ratsvorsitzes im ersten Halbjahr 2006. So wurden die Leitlinien umfassend evaluiert und Maßnahmen zur Steigerung ihrer Effektivität erarbeitet. Außerdem betrieb der österreichische Ratsvorsitz eine Kampagne zugunsten von Frauen als Menschenrechtsverteidigerinnen. Interventionen zugunsten akut bedrohter Menschenrechtsverteidigerinnen führten unter anderem zu Freilassungen in Kambodscha, Nepal und Usbekistan.
Kinder in bewaffneten Konflikten
Im Dezember 2003 nahm die EU Leitlinien zu Kindern in bewaffneten Konflikten an, um den Schutz von Kindern, die von Krieg und Gewalt betroffen sind, zu fördern. So setzt sich die EU gegenüber Staaten und Konfliktparteien für die Achtung internationaler Menschenrechtsstandards betreffend Kindern und für Maßnahmen zum Schutz von Kindern in Kriegssituationen ein. Zur umfassenden Stärkung dieser EU-Bemühungen wurde unter österreischischem EU- Ratsvorsitz eine Implementierungsstrategie und eine Prüfliste zur Intergration der Leitlinien in ESVP-Operationen erstellt. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei auch dem Kampf gegen die Rekrutierung bzw. für die gesellschaftliche Wiedereingliederung von Kindersoldaten.
Die EU finanziert durch das Büro für humanitäre Hilfe sowie die Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte zahlreiche Programme in Drittstaaten, die den Schutz von Kindern in und nach bewaffneten Konflikten zum Ziel haben, wie beispielsweise Projekte zur Wiedereingliederung von Kindersoldaten sowie zu Klein- und Leichtwaffen und Antipersonenminen.
Am 19. Juni 2008 hat die EU die Leitlinien aktualisiert, um auch die Pariser Prinzipien und Verpflichtungen in den EU Aktivitäten voll zu integrieren.
Förderung und Schutz der Rechte des Kindes
Die EU nahm im Dezember 2007 die EU-Leitlinien zur Förderung und zum Schutz der Rechte des Kindes an. Darin setzt sich die EU dafür ein, dass internationale Kinderrechtsstandards weltweit respektiert und umgesetzt werden. Die EU bemüht sich auf Basis dieser Leitlinien insbesondere darum alle Formen der Gewalt gegen Kinder zu bekämpfen.
