EU-Menschenrechtsdialoge mit Drittstaaten
Im Dezember 2001 verabschiedete die EU Leitlinien für Dialoge im Bereich der Menschenrechte, in denen Kriterien für die Aufnahme, Durchführung und Evaluierung von Dialogen mit Drittstaaten im Menschenrechtsbereich verankert sind. Auf dieser Basis betreibt die EU mit zahlreichen Staaten Menschenrechtsdialoge und Konsultationen in vielfältigen Formaten: als zweimal jährlich stattfindende strukturierte Menschenrechtsdialoge, als ad-hoc Dialoge, als Konsultationen im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik, im Rahmen von Abkommen mit Drittstaaten, wie z.B. das Cotonou-Abkommen mit den sog. AKP-Staaten aus Afrika, der Karibik und dem Pazifik. Die Anzahl dieser Dialoge nimmt seit einigen Jahren stark zu; neben den bereits länger etablierten Dialogen mit China und Russland wurde kürzlich ein Dialog mit Usbekistan aufgenommen, weitere zentralasiatische und andere Staaten sollen folgen.
China
Der strukturierte Menschenrechtsdialog zwischen der EU und China besteht seit 1997. Ergänzend zu den Treffen der EU-Troika mit chinesischen Regierungsvertretern finden Expertenseminare mit TeilnehmerInnen aus dem akademischen Bereich, NGOs und offiziellen VertreterInnen der EU und Chinas statt. Im Rahmen des Dialogs besonders angesprochene Fragen betreffen: chinesische Ratifikation des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, Kooperation mit UN-Menschenrechtsmechanismen, Meinungsfreiheit, Reform des Umerziehung durch Arbeit Systems, Rechtsstaatlichkeit (Reform des Justizssytems), Folterverbot, Todesstrafe, Religionsfreiheit, die Situation in Tibet und Xinjiang, sowie die Verfolgung von MenschenrechtsverteidigerInnen und der Falun Gong-Bewegung. Die EU spricht dabei jeweils menschenrechtliche Einzelfälle, insbesondere Fälle inhaftierter Personen an.
Iran
Der im Dezember 2002 etablierte EU-Iran Menschenrechtsdialog kam nach der vierten Runde im Juni 2004 zum Erliegen. Nachdem der Iran im Frühjahr 2006 Interesse an der Wiederaufnahme des Dialoges gezeigt hatte, bemühte sich Österreich während seines EU-Ratsvorsitzes im ersten Halbjahr 2006 besonders um eine Fortsetzung. Es konnte Einigung zu den Modalitäten des Dialogs erzielt werden, die daraufhin für Dezember 2006 angesetzte fünfte Gesprächsrunde wurde jedoch von iranischer Seite wieder abgesagt. Zur Menschenrechtssituation im Iran führen Österreich und die EU regelmäßig Interventionen bei der iranischen Regierung durch und sprechen die kritische Menschenrechtslage in öffentlichen Erklärungen an.
Menschenrechtskonsultationen mit der Russischen Föderation
Die Menschenrechtskonsultationen zwischen der EU und der Russischen Föderation finden seit 2005 zweimal jährlich statt. Von der EU regelmäßig angesprochene Themen betreffen v.a. die Situation in Tschetschenien, die Frage der Umsetzung von EGMR-Urteilen, Menschenrechtsverletzungen im Militär und durch die Polizei, sowie die restriktive NGO-Gesetzgebung. Die EU legt großen Wert darauf, im Rahmen der Konsultationen regelmäßig mit VertreterInnen der russischen Zivilgesellschaft zusammen zu treffen.
Uzbekistan
Am 9. Mai 2007 fand in Taschkent die erste Runde des EU-Usbekistan Menschenrechtsdialogs statt. Das Treffen erfolgte im Rahmen des Unterausschusses für Justiz und Inneres gemäß dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen EU-Usbekistan. Die EU-Seite brachte unter anderem Fragen der Meinungs-, Medien- und Vereinsfreiheit und der Haftbedingungen in Usbekistan vor. Auch Einzelfälle in Usbekistan inhaftierter MenschenrechtsverteidigerInnen wurden von der EU angesprochen. Die zweite Runde des Dialogs fand am 5. Juni 2008 in Brüssel statt.
Turkmenistan
Am 18. September 2007 fand die letzte Runde des im Jahr 2004 eingeleiteten Ad-hoc-Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Turkmenistan statt. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Strategie für Zentralasien haben die EU und Turkmenistan den alten Dialog in einen regelmäßigen Menschenrechtsdialogs umgewandelt. Die erste Runde fand am 24. Juni 2008 in Aschgabad statt. Themen dabei waren insbesondere Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, Unabhängigkeit der Justiz, die Rechte von Minderheiten sowie Kinderrechte.
Afrikanische Union (AU)
Die EU möchte die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der AU verstärken. Im September 2007 führte die EU-Troika erste Sondierungsgespräche mit der AU bei dem die Modalitäten für einen Menschenrechtsdialog erörtert wurden. Die erste Runde des Menschenrechtsdialogs fand am 26. Mai 2008 in Brüssel statt. Die Gesprächsparteien einigten sich über die Modalitäten und vereinbarten eine regelmäßige Bewertung der wichtigsten Problemfelder in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit. Weiters soll die Zusammenarbeit in internationalen Gremien verbessert werden. Die zweite Runde des Dialogs fand am 27. Oktober 2008 in Addis Abeba statt.
