EU-Grundrechteagentur
Die Glaubwürdigkeit des EU-Engagements für den Menschenrechtsschutz in der Welt hängt maßgeblich von der Qualität des Menschenrechtsschutzes innerhalb Europas ab. Der Arbeitsbeginn der EU-Grundrechteagentur (GRA) am 1. März 2007 in Wien, welche sicherstellen soll, dass jegliche EU-Gesetzgebung, genauso wie die daraus resultierenden Bestimmungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten, in Einklang mit den in Europa garantierten Menschenrechten und Grundfreiheiten steht, unterstreicht das Engagement der EU in diesem Bereich.
Österreich hat bereits seit 1998 die Schaffung einer europäischen Agentur für Menschenrechte zur Stärkung des Grundrechtsschutzes innerhalb der EU gefordert. Im Dezember 2003 entschied der Europäische Rat schließlich die Umwandlung der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC) in die EU-Grundrechteagentur.
Österreich forderte stets eine starke Agentur mit breitem Mandat, welches Kompetenz im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (vor dem Vertrag von Lissabon die sog. 3. Säule) und eine breite geographische Zuständigkeit einschließt. Auch während des österreichischen EU-Ratsvorsitzes setzte sich Österreich für diese Ziele ein und bemühte sich intensiv um einen raschen Fortschritt der Verhandlungen. Am 15. Februar 2007 wurde die Verordnung über Schaffung und Mandat einer EU-Grundrechteagentur (GRA) mit Sitz in Wien beschlossen.
Am 16. Juni 2010 haben Außenminister Dr. Michael Spindelegger und der Direktor der Grundrechteagentur, Morten Kjaerum, das Amtssitzabkommen zwischen Österreich und der Grundrechteagentur unterzeichnet. Das Amtssitzabkommen ersetzt jenes mit der EU-Beobachtungsstelle EUMC als Vorläufereinrichtung der Grundrechteagentur.
Tätigkeitsberich der Grundrechteagentur
Hauptaufgabe der Agentur ist, als Kompetenzzentrum für Grundrechtsfragen das Europäische Parlament, die Kommission, und den Rat, sowie die EU-Mitgliedsstaaten bei der grundrechtskonformen Schaffung und Umsetzung von EU-Recht zu beraten. Zu diesem Zweck sammelt und analysiert die Agentur Daten zu bestimmten grundrechtlichen Herausforderungen. Auf dieser Basis stellt die Agentur den EU-Institutionen und Mitgliedsstaaten ihre Expertise mittels thematischer Berichte, sowie Stellungnahmen zu konkreten gesetzlichen oder politischen Maßnahmen, zur Verfügung. Dabei arbeitet die Agentur eng mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, aber auch internationalen Organisationen wie dem Europarat, zusammen. Da es ein stetes Anliegen der Europäischen Union ist, den Menschenrechtsschutz nicht nur innerhalb Europas, sondern auch außerhalb ihrer Grenzen zu fördern, kann die Grundrechteagentur auch in Bezug auf die Staaten in ihrer Nachbarschaft arbeiten (Kandidatenländer, Länder des Westbalkan).
Die GRA ist für das gesamte Spektrum der Grund- und Menschenrechte im Bereich des Gemeinschaftsrechts (ehem. 1. Säule) zuständig, wie sie u. a. in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der EU-Grundrechtecharta und den gemeinsamen Verfassungstraditionen der EU-Mitgliedsstaaten festgeschrieben sind. Dabei sind die Arbeitsschwerpunkte der Agentur durch ein vom Rat alle fünf Jahre beschlossenes Mehrjahresprogramm vorgegeben. Der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gilt weiterhin ein Hauptaugenmerk. Die Grundrechteagentur kann auch auf Ersuchen des Rates, der Kommission und des Parlaments tätig werden. Das Ende 2009 per Ratentscheid angenommene Stockholmprogramm bekräftigt die Rolle der GRA v. a. im EU-Rechtssetzungsprozess.
Die GRA ist dazu bestimmt, Qualität und Kohärenz des Grundrechtsschutzes in einer Weise zu fördern, dass Verbesserungen für die Menschen in Europa möglichst rasch und konkret spürbar sind. Die EU-Grundrechteagentur soll daher einerseits den Schutz der Grundrechte aller in Europa lebender Menschen bei den EU-Institutionen und Mitgliedsstaaten einfordern. Andererseits soll sie als Informationsstelle für die Bevölkerung deren Bewusstsein über Grund- und Menschenrechte erhöhen. Die Agentur behandelt jedoch keine Beschwerden einzelner Bürger über Menschenrechtsverletzungen. Dazu steht v. a. der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zur Verfügung.
Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hat auch Auswirkungen auf die Tätigkeit der Agentur (Rechtsverbindlichkeit der EU Grundrechtscharta und Vergemeinschaftung der 3. Säule). Auch die Schaffung eines Kommissars für Justiz, Menschenrechte und Bürgerschaft (seit 10. Februar 2010 Viviane Reding) brachte eine Aufwertung der Grundrechte im institutionellen Gefüge der EU. Mit Vertrag von Lissabon wurden auch die Weichen für einen Beitritt der EU zur EMRK gestellt. Details dieses Beitritts werden derzeit zwischen den Mitgliedsstaaten, der EU-Kommission und des Europarates verhandelt.
