Menschenrechte in der EU
Die Förderung der Menschenrechte ist der Europäischen Union ein stetes Anliegen, sowohl was die Achtung und den Schutz der Menschenrechte innerhalb der Union betrifft, als auch in den EU-Außenbeziehungen.
In Art. 6 des EU-Vertrages bekennen sich die Mitgliedsstaaten zu den Grundsätzen der Menschenrechte und Grundfreiheiten, wie sie in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten des Europarats gewährleistet sind und in den Verfassungstraditionen der Mitgliedsstaaten verankert sind. So bekennt sich die EU zu den wichtigsten völkerrechtlichen Menschenrechts-Übereinkommen, die von allen EU-Partnern ratifiziert wurden. Eine weitere Quelle bildet die Grundrechtecharta der EU, welche bei einem Inkrafttreten des EU-Reformvertrages rechtlich bindend wird.
Die Maßnahmen zur Förderung des Menschenrechtsschutzes in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU werden von den MenschenrechtsdirektorInnen und den für die jeweilige geographische Region zuständigen Vertretern der Mitgliedsstaaten konzipiert und laufend weiterentwickelt. So wurde beschlossen, Menschenrechtsthemen systematisch in allen bilateralen Kontakten und auf allen Ebenen anzusprechen. Außerdem versucht die EU mittels Interventionen bei Regierungen anderer Staaten in über 200 Fällen pro Jahr bedrohte Einzelpersonen, die etwa aufgrund ihres politischen Engagements inhaftiert sind, gefoltert werden oder zu Tode verurteilt wurden, zu schützen. Die EU hat auch zu einer Reihe von menschenrechtlichen Schwerpunktthemen (Todesstrafe, Folter, MenschenrechtsverteidigerInnen, Kinder in bewaffneten Konflikten) Leitlinien entwickelt, damit die EU-Institutionen und die Mitgliedsstaaten ihre Positionen weltweit in strukturierter und kohärenter Weise vertreten können. Leitlinien zum Schutz der Rechte von Kindern, insb. zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder wurden realisiert. Jene zum Schutz der Frauenrechte befinden sich in Ausarbeitung. Ein weiteres wichtiges Instrument der EU-Menschenrechtspolitik bilden die Menschenrechtsdialog mit Drittstaaten, in denen regelmäßig ein intensiver Austausch über menschenrechtliche Herausforderungen mit einzelnen Staaten stattfindet. Die EU versucht mittels konkreter Forderungen und Nachfragen, sowie Vorbringen von Einzelfällen, eine Verbesserung der Menschenrechtssituation im jeweiligen Land zu erreichen. Der Integration von Menschenrechtsaspekten in alle Politikbereiche der EU, insbesondere in EU-Friedensmissionen, gilt ein weiteres Augenmerk. Außerdem verfassen und aktualisieren EU-Botschaften regelmäßig detaillierte Lageberichte über die Menschenrechtssituation im jeweiligen Gastland, welche der EU und ihren Mitgliedsstaaten bei der Einschätzung der Lage und der Ausarbeitung von Strategien zur Förderung des Menschenrechtsschutzes dienen. Schließlich bietet die EU im Rahmen der Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) finanzielle Unterstützung für Projekte zur weltweiten Förderung des Menschenrechtsschutzes.
Dem jeweiligen EU-Ratsvorsitz kommt eine wichtige Rolle im Engagement der EU für den weltweiten Menschenrechtsschutz zu. Erstmalig verankerte Österreich für seines EU-Ratsvorsitzes im ersten Halbjahr 2006 Menschenrechte als eigenes Kapitel im Vorsitzprogramm. Diesem Programm zufolge setzte sich Österreich für eine bessere Integration der Menschenrechte in alle EU-Politikbereiche ein; führte eine Evaluierung der EU-Leitlinien zu MenschenrechtsverteidigerInnen sowie eine Kampagne zum Schutz von Frauen als Menschenrechtsverteidigerinnen durch; engagierte sich für die Umsetzung der Resolution 1325 (2000) des UN-Sicherheitsrat zur Rolle der Frauen in Post-Konfliktsituationen; und setzte sich in mehr als 100 Demarchen und öffentlichen Erklärungen für die Menschenrechte von Einzelpersonen auf der ganzen Welt ein. Eine wichtige Priorität des österreichischen EU-Ratsvorsitzes war auch der rasche Abschluss der Verhandlungen zur Errichtung einer starken EU-Grundrechteagentur.
