Menschenrechte in den Vereinten Nationen (VN)
Die Charta der Vereinten Nationen nennt die Förderung der Menschenrechte, neben der Bewahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, als zentrales Ziel. Zur Verwirklichung dieses Ziels wurde 1946 die UN-Menschenrechtskommission gegründet, welcher im Jahr 2006 der UN-Menschenrechtsrat als Hauptinstrument der UN-Menschenrechtspolitik nachfolgte. Die erste große Aufgabe der Menschenrechtskommission war die Erarbeitung der von der UN-Generalversammlung angenommen Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Diese Erklärung wurde in weiterer Folge zur zentralen Grundlage für die Entwicklung des heute bestehenden internationalen Menschenrechtssystems.
Eine der Hauptaufgaben der Vereinten Nationen im Menschenrechtsbereich, und zugleich ihre herausragendste Leistung, ist die Entwicklung von internationalen Menschenrechtsstandards. Aufbauend auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte haben die Vereinten Nationen die wichtigsten internationalen Menschenrechtsübereinkommen geschaffen, welche die große Mehrheit der Staaten ratifiziert haben. Neben den beiden Weltpakten von 1966 zu bürgerlichen und politischen, sowie wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten, entstand ein umfassendes Netz an Übereinkommen zu speziellen Menschenrechtsthemen (v.a. Rassismus, Frauen, Kinder, Folter, Behinderung) sowie Menschenrechtsüberwachungsmechanismen.
Die Wiener Weltkonferenz für Menschenrechte gab 1993 den Anstoß für die Schaffung eines Hochkommissars der UN für Menschenrechte, sowie für die Stärkung des Stellenwerts des Menschenrechtsschutzes im UN-System insgesamt. Damit einher ging eine Aufstockung der personellen und finanziellen Ressourcen für den Menschenrechtsschutz. Mittels Länderbüros unterstützt das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte, gemäß den lokalen Bedürfnissen, Staaten bei der Umsetzung internationaler Menschenrechtsstandards und damit der Verbesserung des Menschenrechtsschutzes. Die Stärkung nationaler Menschenrechtsinstitutionen und der Zivilgesellschaft ist dabei ein wichtiges Anliegen. Menschenrechte werden auch zunehmend in der Arbeit von UN-Agenturen und Programmen berücksichtigt, genauso wie in Friedensmissionen der UN. Österreich widmet sich besonders dieser Integration von Menschenrechten in alle UN-Arbeitsbereiche, Programme und Aktivitäten (mainstreaming). Die auf der Wiener Weltkonferenz für Menschenrechte von der Staatengemeinschaft bekräftigten Prinzipien der Universalität, Unteilbarkeit und Interdependenz der Menschenrechte werden von Österreich aktiv unterstützt.
Österreich setzt sich gemeinsam mit den EU-Partnern im Rahmen der Vereinten Nationen dafür ein, Menschenrechtsstandards und Mechanismen zu deren Überwachung zu stärken und an neue Herausforderungen anzupassen. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit insbesondere mit dem Büro der Hochkommissarin für Menschenrechte und im Rahmen der regelmäßigen Sitzungen des Menschenrechtsrats (MRR) sowie des Dritten Ausschusses der UN-Generalversammlung. Beide Foren befassen sich mit der Lage der Menschenrechte in der Welt, sowie der Entwicklung zusätzlicher rechtlicher Instrumente und Programme zur Förderung des Menschenrechtsschutzes.
UN-Menschenrechtsrat (MRR)
Am 15. März 2006 nahm die UN-Generalversammlung die Resolution über die Errichtung des Menschenrechtsrates mit großer Mehrheit an. Bei den vorangegangenen Verhandlungen in New York hat Österreich in seiner Funktion als EU-Ratsvorsitz im Frühjahr 2006 eine Schlüsselrolle eingenommen. Am 9. Mai erfolgte die erste Wahl der 47 Mitglieder des MRR durch die GV. Mittlerweile gab es zwei weitere Wahlgänge (2007 und 2008). Da die Mitgliedschaften gestaffelt auf jeweils drei Jahre verteilt sind, werden jedes Jahr ein Drittel der Mitglieder aus allen regionalen Gruppen erneuert. Die restlichen UN Mitglieder, internationale Organisationen und NGOs nehmen als Beobachter an der Arbeit des MRR teil.
Der Menschenrechtsrat mit Sitz in Genf löste die Menschrechtskommission als koordinierende Kraft der UN-Menschenrechtsarbeit ab. Zentrales Anliegen Österreichs und der EU bei der Reform war, dass der neue Rat regelmäßig und jederzeit zusammen treten kann, um akuten Menschenrechtskrisen wirksam zu begegnen und damit einen echten menschenrechtlichen Mehrwert darstellt. Regelmäßig stattfindende Sitzungen und ein vereinfachter Mechanismus zur Einberufung von Sondersitzungen sollen dies gewährleisten.
Der Menschenrechtsrat ist beauftragt, neben thematischen Menschenrechtsfragen auch spezifische Ländersituationen zu behandeln, insbesondere im Falle von gravierenden und systematischen Menschenrechtsverletzungen. Eine wichtige Verbesserung gegenüber der bisherigen Menschenrechtskommission ist die Möglichkeit bei gravierenden und systematischen Menschenrechtsverletzungen Sondersitzungen einzuberufen, die Situation zu verurteilen und Untersuchungsmissionen einzurichten. In besonders schwerwiegenden Fällen kann ein Mitglied des Menschenrechtsrates auch suspendiert werden. Die wichtigste Neuerung ist das sogenannte UPR Verfahren (Universal Periodic Review), mit dem alle UN-Mitgliedsstaaten in regelmäßigen Abständen einer umfassenden Überprüfung ihrer Menschenrechtssituation unterzogen werden. Damit wird dem Vorwurf der Selektivität der Behandlung einzelner Länder entgegengewirkt. Im Jahr 2007 wurden bereits die ersten 48 Staaten (erste Mitglieder im MRR) einer Überprüfung unterzogen. Österreich steht diese umfassende Menschenrechtsprüfung im Jahr 2011 bevor.
Thematische oder länderbezogene Resolutionen des Menschenrechtsrates können nicht unwesentlich zu einem Bewusstseinsbildungsprozess, einer Thematisierung sensibler Fragen und einer Stärkung der internationalen Menschenrechtsstandards beitragen. Nicht zu unterschätzen ist die Wirkung, die die Thematisierung konkreter Situationen auf die angesprochenen Regierungen haben kann. Eine bedeutende Rolle kommt dabei auch den NGOs zu, welche die Arbeit des Menschenrechtsrates wesentlich beeinflussen, seine Ergebnisse bekannt machen, über die öffentliche Meinung Druck auf die Politik ausüben, und somit Veränderungen bewirken können.
Das 2. Jahr des Bestehens des Menschenrechtsrates stand im Zeichen des Abschlusses des Reformprozesses, wobei in den drei erfolgten Tagungen "left overs" vom Vorjahr beendet wurden, wie z. B. die Erarbeitung von Kriterien für Kandidaten des neuen Expertenberatungskomitees, sowie die zukünftigen Mandatsinhaber der SonderberichterstatterInnen, die Richtlinien für die Staatenberichte für UPR oder die Zukunft der Arbeitsgruppen der ehemaligen Unterkommission.
Eine Bilanz der ersten beiden Jahre muss gemischt gesehen werden, da der als Nachfolgerin der UN-Menschenrechtskommission gegründete MRR die in ihn hohen gesetzten Erwartungen nicht immer erfüllen konnte. Unter anderem sollte durch mehrmals jährlich stattfindende Tagungen und durch die regelmäßige, umfassende UPR der neuen Institution Instrumente zur raschen, glaubwürdigen und effektiven Reaktion auf Menschenrechtskrisensituationen in allen Teilen der Welt gegeben werden. Die bis Ende 2008 stattgefundenen Sitzungen (insgesamt 9) waren jedoch meist von einer Blockbildung zwischen Norden und Süden (v.a. Mitglieder der Organisation Islamischer Länder/OIC sowie der Afrikanischen gruppe), sowie der Politisierung des Diskurses zu zahlreichen Menschenrechtsthemen ("Diffamierung von Religionen", Meinungsfreiheit, Rassismus) und Ländersituationen (Israel/OPT bzw. Ablehnung von Ländermandaten von Mehrheit der MRR Mitglieder) geprägt.
Aufgrund der Aufteilung der regionalen Sitze im MRR (insgesamt nur acht von 47 für WEOG) befinden sich die Staaten des Westens, einschließlich EU in der Minderheit, was sich auch in der Verhandlungsposition/-stärke der EU niederschlägt. Österreich und die EU engagieren sich nichtsdestotrotz von Beginn an für substantielle und effektive Ergebnisse, um dem MRR - als das wichtigste UN-Menschenrechtsorgan - eine zentrale Rolle um UN-System zu ermöglichen. Der weiteren Politisierung und Schwächung durch einige Delegationen bzw. regionale Gruppen muss daher vehement entgegnet werden.
Österreich kann auf eine lange Geschichte aktiver Mitarbeit in der Menschenrechtskommission zurückblicken. Österreich ist derzeit Beobachter im MRR. Thematische österreichische Schwerpunkte liegen v.a. in den Bereichen Menschenrechte von Binnenvertriebenen (Internally Displaced Persons); Minderheitenrechte; sowie Menschenrechte in der Justizverwaltung, insbesondere der Jugendgerichtsbarkeit. Zu diesen Themen bringt Österreich regelmäßig Resolutionen ein und ist aufgrund seines bekannt traditionellen Engagements in Menschenrechtsfragen als ehrlicher und neutraler Vermittler in Verhandlungen anerkannt. Neben dem Menschenrechtsrat kommt dem 3. Komitee der UN-Generalversammlung weiterhin eine wichtige Rolle bei der Behandlung von Menschenrechtsfragen und -situationen zu.
