Positionsanzeige: Sie sind
Inhalt:
Grundsätze der österreichischen Menschenrechtspolitik
- Eine glaubwürdige Menschenrechtspolitik beginnt zu Hause. Daher hat sich Österreich durch den Beitritt zu allen wichtigen internationalen Menschenrechtsübereinkommen verpflichtet, für die Achtung, den Schutz, und die Verwirklichung der Menschenrechte in Österreich Sorge zu tragen. Diese Menschenrechtsverpflichtungen sind auch durch die Bundesverfassung und österreichische Gesetze garantiert. Internationale Kontrollmechanismen haben die Möglichkeit, die Einhaltung der Menschenrechte in Österreich zu überprüfen und eventuell notwendige Verbesserungen einzufordern. Auf Basis dieser Offenheit Österreichs führen wir auch mit anderen Staaten einen Dialog über die Achtung und den Schutz der Menschenrechte.
- Menschenrechte werden in allen Bereichen der österreichischen Außenpolitik berücksichtigt. Menschenrechtsaspekte werden in alle Themenbereiche eingebunden, und in allen bilateralen Kontakten sowie geeigneten multilateralen Foren angesprochen.
- Menschenrechtsthemen, zu denen sich Österreich besonders engagiert sind: Rechte von Frauen, Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten, Minderheitenschutz, Unterstützung von MenschenrechtsverteidigerInnen, Abschaffung der Todesstrafe, Kampf gegen Rassismus, Kampf gegen Menschenhandel, Menschenrechtsbildung.
- Zur Erreichung der Ziele der Menschenrechtspolitik kooperiert Österreich eng mit ihren Partnern in der EU, sowie anderen, gleichgesinnten Staaten. Auch Kontakte mit der Zivilgesellschaft sind für Österreich sehr wichtig. Österreichische BürgerInnen und Nichregierungsorganisationen (NGOs) machen das Außenministerium etwa auf menschenrechtliche Krisensituationen und Einzelfälle aufmerksam. Zur Stärkung der Zivilgesellschaft unterstützt das Außenministerium auch NGOs, die im Menschenrechtsbereich tätig sind.
- Das multilaterale Forum der Vereinten Nationen ist für die österreichische Menschenrechtspolitik von besonderer Bedeutung. Österreich unterstützt die Arbeit des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte, und setzt sich im Rahmen des UN-Menschenrechtsrates und des 3. Komitees der UN-Generalversammlung aktiv für weltweite Verbesserungen der Menschenrechte ein.
- Auf regionaler Ebene arbeitet Österreich mit den PartnerInnen in der Europäischen Union, dem Europarat, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie der OSZE aktiv für eine fortgesetzte Einhaltung und weitere Verbesserung des Menschenrechtsschutzes in Europa zusammen.
- Die Instrumente der österreichischen Menschenrechtspolitik sind vielfältig. Grundsätzlich steht ein kooperativer, konstruktiver, auf Dialog ausgerichteter Ansatz im Vordergrund. So versucht Österreich den Menschenrechtsschutz weltweit und nachhaltig durch den Austausch von Erfahrungen, sowie die konkrete Unterstützung von MenschenrechtsverteidigerInnen und Projekten im Menschenrechts- und Demokratisierungsbereich, zu fördern. Oft ist jedoch auch internationaler Druck und öffentliche Kritik vonnöten, um Staaten zu Verbesserungen im Menschenrechtsschutz zu bewegen.
- Österreich bekennt sich nachdrücklich zur Universalität der Menschenrechte, wie sie von allen Staaten zuletzt bei der Wiener Weltkonferenz über Menschenrechte 1993 bekräftigt wurde. Die Würde und Rechte des Menschen sind in allen Staaten und Kulturen verankert. Die Menschenwürde, und daraus resultierende Rechte und Freiheiten, ist ein unverhandelbares Gut, welches allen Menschen weltweit zusteht.