Internationale Umweltpolitik
Umweltverschmutzung und Umweltzerstörung - Klimawandel, Wüstenbildung, Waldsterben und Artensterben, um nur ein paar Beispiele zu nennen - machen vor nationalen Grenzen nicht halt. Sie sind globale Herausforderungen, die globale Antworten erfordern. Sie gehen uns alle an.
Durch die internationale Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik werden weltweit Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung gefördert. Internationale Abkommen legen Standards und Ziele für die Erhaltung von Umwelt und natürlichen Ressourcen fest. Diese werden auf internationalen Konferenzen diskutiert, überprüft und weiterentwickelt.
Die Weltkonferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro (Brasilien) im Jahr 1992 war eine der bedeutendsten internationalen Umweltkonferenzen der letzten Jahrzehnte. Aus ihr gingen drei Abkommen hervor, die für die internationale Umweltpolitik von heute von zentraler Bedeutung sind.
Das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Klimarahmenkonvention) und das 1997 ausverhandelte und 2005 in Kraft getretenen Kyoto-Protokoll widmen sich dem Thema Klimaschutz. Ihr vorrangiges Ziel ist eine Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre auf einem Niveau, auf dem eine gefährliche Störung des Klimasystems verhindert wird. Zu diesem Zweck verpflichtet das Kyoto-Protokoll alle Industriestaaten (ausgenommen die USA, die das Protokoll nicht ratifiziert haben), ihre Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2008-2012 um mindestens 5 % gegenüber 1990 zu senken. Die EU hat sich im genannten Zeitraum zu Reduktionen von 8 % gegenüber 1990 verpflichtet, wobei Österreich aufgrund einer EU-internen Lastenaufteilung zu Reduktionen von 13 % verpflichtet ist. Verhandlungen über die Verlängerung und Erweiterung der Verpflichtungen sowie die Ausdehnung auf weitere Staaten und Sektoren sind im Gange und sollen in ein ambitioniertes, globales und bindendes Abkommen münden. So wurde am Weltklimagipfel in Durban 2011 ein Fahrplan („Durban Plattform“) erarbeitet, der die Erarbeitung eines umfassenden Klimaschutzabkommens bis 2015 und dessen Inkrafttreten mit 2020, die Verlängerung der Verpflichtungsperiode unter dem Kyoto-Protokoll und die Umsetzung des Green Climate Fund (GCF) vorsieht. Im Rahmen des EU Klima- und Energiepaketes hat sich die EU bereits auf Reduktionen bis 2020 um 20% gegenüber 1990 festgelegt.
Das Übereinkommen über Biodiversität setzt sich drei Ziele: Die Erhaltung der biologischen Vielfalt - also der Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten auf unserer Erde; die nachhaltige Nutzung der Komponenten biologischer Vielfalt; und ein gerechter Vorteilsausgleich bei der Nutzung genetischer Ressourcen. Das im Jahr 2000 angenommene Cartagena Protokoll über biologische Sicherheit erweitert diese Ziele durch den Schutz biologischer Vielfalt vor Risiken, die durch moderne Biotechnologie, insbesondere durch lebende modifizierte Organismen, entstehen. Bei der 2010 stattgefundenen 10. UN-Artenschutzkonferenz in Nagoya, Japan, einigten sich die Staatenvertreter, dass Artensterben bis 2020 zu stoppen und Schutzgebiete sowohl an Land als auch in den Ozeanen signifikant auszuweiten. Während der Konferenz 2012 in Hyderabad, Indien, sollen die Bemühungen um den Erhalt der biologischen Vielfalt fortgesetzt werden.
Das vorrangige Ziel des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika (Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung), ist es durch wirksame Maßnahmen auf allen Ebenen, die Wüstenbildung zu bekämpfen und die Dürrefolgen zu mildern, um so zur Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung in den betroffenen Gebieten beizutragen. Durch den Aufbau einer globalen Partnerschaft sollen gemeinsam Desertifikation, Landdegradation, als auch die Effekte von Trockenheit und Dürre in den betroffenen Gebieten verhindert bzw. abgemildert, aber auch zur Reduzierung von Armut als auch zu ökologischer Nachhaltigkeit beigetragen werden. Die vorrangigsten strategischen Ziele der Konvention sind: Verbesserung der Lebensbedingungen der betroffenen Bevölkerung; Verbesserung des Zustandes der betroffenen Ökosysteme und Erzeugung eines globalen Nutzen durch eine wirksame Konventionsumsetzung. Unter ‚Bekämpfung der Desertifikation‘ versteht die Konvention dabei Tätigkeiten, die zur integrierten Erschließung des Landes in ariden, semiariden und trockenen subhumiden Gebieten im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung gehören, die die Verhütung und/oder Verringerung der Landverödung, der Sanierung teilweise verödeten Landes bzw. die Wiedernutzbarmachung des durch Wüstenbildung geschädigten Landes als Ziele haben.
Neben diesen drei Übereinkommen wurde auf der Konferenz von Rio auch die Agenda 21 beschlossen - ein entwicklungs- und umweltpolitisches Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert, in dem das Thema nachhaltige Entwicklung eine prominente Rolle spielt.
Nachhaltige Entwicklung - nach gängiger Definition "eine Entwicklung, die den Erfordernissen der Gegenwart genügt, ohne die Fähigkeit zukünftiger Generationen zu beeinträchtigen, die ihren zu erfüllen" - ist seither zu einem zentralen Politikbereich geworden, der regelmäßig überprüft wird. Zehn Jahre nach der Konferenz von Rio fand 2002 ein Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg (Südafrika) statt. Dabei wurde der Johannesburg Plan of Implemetation verabschiedet, welcher weiter zur Deckung der Grundbedürfnisse im Rahmen einer so genannten Green Economy (Zugang zu sauberem Wasser, genügend Nahrung, Abwasserentsorgung, angemessenem Wohnraum, Energie, Gesundheitsversorgung) beitragen sowie den Schutz der biologischen Vielfalt ausweiten soll. Zwanzig Jahre nach der ersten Konferenz in Rio de Janeiro, fand 2012 die Nachfolgekonferenz für nachhaltige Entwicklung „Rio+20“ statt. Dabei einigte man sich darauf die Initiative „Sustainable Energy for all“ von Generalsekretär der Vereinten Nationen, Ban Ki-moon, zu unterstützen und in den nächsten Jahren in Ergänzung zu den Millenium Development Goals (MDGs), Sustainable Development Goals (SDGs) auszuarbeiten.Die Verhandlungsergebnisse der Konferenz wurden in der Abschlusserklärung „The Future we want“ zusammengefasst.
Nachhaltigkeit ist eines der übergeordneten Ziele der Europäischen Union. Im Jahr 2006 wurde unter österreichischem EU-Ratsvorsitz die Erneuerte EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Die strategischen Handlungsfelder der Strategie sind der Klimawandel und erneuerbare Energien, nachhaltiger Verkehr, nachhaltiger Verbrauch und Produktion, natürliche Ressourcen, öffentliches Gesundheitswesen, soziale Integration, Bevölkerungsentwicklung und Migration, globale Herausforderungen in Bezug auf Armut und nachhaltige Entwicklung und bereichsübergreifende Maßnahmen als Beitrag zur Wissensgesellschaft. Auf der Grundlage von festgelegten Indikatoren erstellt Eurostat, das statistische Amt der EU, alle zwei Jahre einen Fortschrittsbericht, zuletzt 2011.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten ist in alle aktuellen Entwicklungen im Bereich der internationalen Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik integriert und stellt durch sein Netz an Vertretungsbehörden im Ausland auch anderen Institutionen, wie dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (Lebensministerium) sowie der Austrian Development Agency eine wertvolle Infrastruktur in diesem Bereich zur Verfügung.
Über das Green Diplomacy Network, das sich für eine stärkere Berücksichtigung von Umweltanliegen in der Außenpolitik einsetzt, sind die Umwelt- und Nachhaltigkeitsexperten der Außenministerien der Europäischen Union untereinander in einem informellen Netzwerk verbunden.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von multilateralen Umweltübereinkommen denen Österreich als Vertragsstaat angehört. Dies sind unter anderem:
Das Aarhus Übereinkommen regelt den Zugang zu Informationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.
Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung.
Die Espoo-Konvention ist ein Instrument zur Beteiligung betroffener Staaten und deren Öffentlichkeit an UVP-Verfahren in anderen Staaten für Vorhaben, die erhebliche grenzüberschreitende Auswirkungen haben können.
Im Göteborg Protokoll werden Grenzen für die jährlichen Emissionen von Ozon-Vorläufersubstanzen festgelegt um die Belastung durch bodennahes Ozon bzw. die Versauerung zu reduzieren.
Helsinki Übereinkommen zur Reduktion der Schwefelemissionen.
Internationale Kommission zum Schutz der Donau (IKSD) mit Wien als Sekretariatssitz.
Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR).
Internationale Walfangkommission (IWC).
Montreal Protokoll über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (1987) und das Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht von 1985.
Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung (Ramsar-Konvention).
Das Rotterdam Übereinkommen verpflichtet die Vertragsparteien, andere Vertragsstaaten über den Erlass von Verboten und strengen Beschränkungen der Anwendung von Chemikalien zu informieren und Exporte derart geregelter Stoffe dem Empfängerland zu melden.
Die Stockholm Übereinkommen ist eine international verbindliche Regelung zur weltweiten Beseitigung von extrem gefährlichen Dauergiften.
Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (Genfer Übereinkommen).
Jährlich aktualisierte Informationen zu den Entwicklungen im europäischen und internationalen Umwelt- und Nachhaltigkeitsbereich können dem Außenpolitischen Bericht des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten entnommen werden.
