Internationale Umweltpolitik
Umweltverschmutzung und Umweltzerstörung - Klimawandel, Wüstenbildung, Waldsterben und Artensterben, um nur ein paar Beispiele zu nennen - machen vor nationalen Grenzen nicht halt. Sie sind globale Herausforderungen, die globale Antworten erfordern. Sie gehen uns alle an.
Durch die internationale Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik werden weltweit Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung gefördert. Internationale Abkommen legen Standards und Ziele für die Erhaltung von Umwelt und natürlichen Ressourcen fest. Diese werden auf internationalen Konferenzen diskutiert, überprüft und weiterentwickelt.
Die Weltkonferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro (Brasilien) im Jahr 1992 war eine der bedeutendsten internationalen Umweltkonferenzen der letzten Jahrzehnte. Aus ihr gingen drei Abkommen hervor, die für die internationale Umweltpolitik von heute von zentraler Bedeutung sind.
Das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Klimarahmenkonvention) und das 1997 ausverhandelte und 2005 in Kraft getretenene Kioto-Protokoll widmen sich dem Thema Klimaschutz. Ihr vorrangiges Ziel ist eine Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre auf einem Niveau, auf dem eine gefährliche Störung des Klimasystems verhindert wird. Zu diesem Zweck verpflichtet das Kioto-Protokoll alle Industriestaaten (ausgenommen die USA, die das Protokoll nicht ratifiziert haben), ihre Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2008-2012 um mindestens 5 % gegenüber 1990 zu senken. Die EU hat sich im genannten Zeitraum zu Reduktionen von 8 % gegenüber 1990 verpflichtet, wobei Österreich aufgrund einer EU-internen Lastenaufteilung zu Reduktionen von 13 % gegenüber 1990 verpflichtet ist. Verhandlungen über die Verlängerung und Erweiterung der Verpflichtungen sowie die Ausdehnung auf weitere Staaten und Sektoren sind im Gange und sollen in ein ambitioniertes, globales und bindendes Abkommen münden. Im Rahmen des EU Klima- und Energiepaketes hat sich die EU bereits auf Reduktionen bis 2020 um 20% gegenüber 1990 festgelegt.
Das Übereinkommen über Biodiversität und das im Jahr 2000 angenommene Cartagena-Protokoll über biologische Sicherheit setzen sich drei Ziele: Die Erhaltung der biologischen Vielfalt - also der Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten auf unserer Erde; die nachhaltige Nutzung der Komponenten biologischer Vielfalt; und ein gerechter Vorteilsausgleich bei der Nutzung genetischer Ressourcen. Das Cartagena Protokoll über biologische Sicherheit erweitert diese Ziele durch den Schutz biologischer Vielfalt vor Risiken, die durch moderne Biotechnologie, insbesondere durch lebende modifizierte Organismen, entstehen.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika (Wüstenkonvention), arbeitet an einer grundsätzlichen Neuorientierung der Wirtschafts- und Umweltpolitik in besonders betroffenen Ländern. Das Augenmerk liegt auf einem ökologisch sinnvollen, nachhaltigen Einsatz von vorhandenen Mitteln, um die Degradation von Land in ariden, semi-ariden und trockenen subhumiden Gebieten zu bekämpfen.
Neben diesen drei Übereinkommen wurde auf der Konferenz von Rio auch die Agenda 21 beschlossen - ein entwicklungs- und umweltpolitisches Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert, in dem das Thema nachhaltige Entwicklung eine prominente Rolle spielt.
Nachhaltige Entwicklung - nach gängiger Definition "eine Entwicklung, die den Erfordernissen der Gegenwart genügt, ohne die Fähigkeit zukünftiger Generationen zu beeinträchtigen, die ihren zu erfüllen" - ist seither zu einem zentralen Politikbereich geworden, der regelmäßig überprüft wird. Zehn Jahre nach der Konferenz von Rio fand ein Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg (Südafrika) statt, eine Folgekonferenz („Rio + 20“) ist für das Jahr 2012 vorgesehen
Nachhaltigkeit ist eines der übergeordneten Ziele der Europäischen Union. Im Jahr 2006 wurde unter österreichischem EU-Ratsvorsitz die Erneuerte EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung verabschiedet.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten ist in alle aktuellen Entwicklungen im Bereich der internationalen Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik integriert und stellt durch sein Netz an Vertretungsbehörden im Ausland auch anderen Institutionen, wie dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (Lebensministerium) sowie der Austrian Development Agency eine wertvolle Infrastruktur in diesem Bereich zur Verfügung.
Über das Green Diplomacy Network, das sich für eine stärkere Berücksichtigung von Umweltanliegen in der Außenpolitik einsetzt, sind die Umwelt- und Nachhaltigkeitsexperten der Außenministerien der Europäischen Union untereinander in einem informellen Netzwerk verbunden.
Jährlich aktualisierte Informationen zu den Entwicklungen im europäischen und internationalen Umwelt- und Nachhaltigkeitsbereich können dem Außenpolitischen Bericht der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten entnommen werden.
