Belarus
Die Beziehungen zwischen der EU und Belarus wurden 1997 Einschränkungen unterworfen. Der autoritäre Führungsstil von Präsident Lukaschenko, die Parlamentswahlen im Oktober 2004 und die Präsidentenwahlen im März 2006, die beide von der OSZE/ODIHR Wahlbeobachtungsmission als nicht internationalen Standards und OSZE-Verpflichtungen entsprechend kritisiert wurden, haben zu einer weiteren Verschlechterung der Beziehungen geführt. Das ebenfalls im Oktober 2004 abgehaltene Referendum über eine Verfassungsänderung ermöglicht dem Präsidenten, für eine unbeschränkte Anzahl weiterer Amtsperioden zu kandidieren.
Die EU beschloss im Jahr 2004 restriktive Maßnahmen einerseits gegen Personen, die für das Verschwinden von Oppositionellen verantwortlich gemacht wurden, andererseits gegen jene Personen, die für die Unregelmäßigkeiten bei der Wahl und beim Referendum sowie das Vorgehen gegen friedliche DemonstrantInnen verantwortlich waren. Im Anschluss an die Präsidentenwahlen des Jahres 2006 wurden zusätzliche Vertreter der Staatsführung, darunter der wiedergewählte Präsident Lukaschenko, auf die Reisebeschränkungsliste gesetzt und ihr im Bereich der EU befindliches Vermögen eingefroren.
Der Wille der EU, ihre Beziehungen mit Belarus wieder zu intensivieren, sobald die belarussischen Behörden ihre Bereitschaft zur Respektierung demokratischer Werte und rechtsstaatlicher Grundsätze eindeutig unter Beweis stellen, blieb aufrecht. Durch Fortschritte bei der Vorbereitung der Parlamentswahlen (Ende September 2008) und mit der Entlassung aller politischen Gefangenen hat Belarus die Voraussetzungen zur Verbesserung der Beziehungen zur EU teilweise erfüllt. Die EU suspendierte ab Mitte Oktober 2008 die bestehenden Reisebeschränkungen für die Mehrheit der Betroffenen und beendete die seit 1997 bestehende Untersagung bilateraler Kontakte auf MinisterInnenebene und darüber. Nachdem aber nach den Präsidentschaftswahlen 2010, bei denen Präsident Lukaschenko wiedergewählt worden war, viele Personen (darunter auch die Oppositionskandidaten) festgenommen wurden, beschloss die EU die Reisebeschränkungen wieder einzuführen und auf weitere Personen auszuweiten. Des Weiteren wurde das in EU-Mitgliedstaaten befindliche Vermögen dieser Personen abermals eingefroren.
Inzwischen verschlechterte sich die Menschenrechtslage in Belarus weiter. Die EU reagierte auf diese Verschlechterung indem sie die Kriterien erweiterte, nach welchen Personen und Unternehmen auf die Reisebeschränkungs- und Vermögenssperrliste gesetzt werden. Außerdem wurde die Liste der Personen, die Reisebeschränkungen und Vermögenssperren unterliegen, immer wieder erweitert.
Trotz ständiger Apelle Österreichs, der Europäischen Union sowie anderer EU-Mitgliedstaaten, wurden bisher die politischen Gefangenen noch immer nicht freigelassen bzw. rehabilitiert. Auch die Todesstrafe wurde trotz wiederholter Aufforderung nicht abgeschafft bzw. auch kein Moratorium eingeführt.
Die EU war stets bestrebt, die belarussische Zivilgesellschaft möglichst umfassend zu unterstützen. Es war nie die Absicht der EU, das Land und seine Menschen zu isolieren; es sollte vielmehr alles getan werden, dass sich auch die Regierung an allgemein anerkannte europäische Werte und Standards hält. Zu diesem Zweck fanden und finden Kontakte auf höherer FunktionärInnenebene zwischen den EU-Institutionen und den Minsker Behörden statt. Zur Verbesserung der Zusammenarbeit hat die EU-Kommission Anfang März 2008 in Minsk eine Vertretung eröffnet. Diese wurde nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon in eine Vertretung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EU-Delegation) umgewandelt.
