Südtirol
Österreich übt auf Grundlage des Pariser Abkommens von 1946 (auch Gruber - Degasperi Abkommen genannt) und des Südtirol - Pakets aus 1969 gegenüber Italien die Schutzfunktion für die österreichische und ladinische Minderheit in Südtirol aus. Ziel ist es, die deutsch- und ladinischsprachige Bevölkerung Südtirols in ihrem ethnischen, kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Bestand zu sichern. Weiters kommt dem friedlichen Zusammenleben der verschiedenen Sprachgruppen in der Provinz Bozen große Bedeutung zu.
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde durch den Staatsvertrag von Saint-Germain (1919) Südtirol, welches seit Jahrhunderten als integrierender Teil Tirols zu Österreich gehört hatte, Italien zugesprochen. Die Zwischenkriegszeit war durch Entrechtung und Unterdrückung der deutschsprachigen Bevölkerung durch den Faschismus gekennzeichnet.
Nachdem alle Bemühungen um eine Rückgliederung dieses Gebietes erfolglos blieben, bemühte sich Österreich nach dem Zweiten Weltkrieg, in direkten Verhandlungen im Rahmen der Pariser Friedenskonferenz mit Italien eine weitgehende Autonomie für Südtirol zu erwirken. Diese Verhandlungen führten schließlich zum Pariser Abkommen vom Jahre 1946, welches einen Bestandteil des Friedensvertrages mit Italien darstellt. Die Verwirklichung der darin zugesagten Autonomie ließ indessen auf sich warten. Entgegen dem Geist des Abkommens gewährte Italien Autonomierechte nicht Südtirol allein, sondern einer um das Trentino erweiterten Region, in der sich die deutschsprachige Bevölkerung in der Minderheit fand.
Nach erfolglosen diplomatischen Bemühungen befasste Österreich 1960 die UN-Generalversammlung mit dem Südtirolproblem, welche daraufhin in zwei Resolutionen Österreich und Italien zu entsprechenden Verhandlungen aufforderte. Diese führten schließlich 1969 zu einem umfassenden Lösungsmodell, welches die Zustimmung der Südtiroler und Österreichs fand. Es bestand aus dem sogenannten „Paket“, welches die Summe von Maßnahmen Italiens zugunsten der deutschsprachigen Volksgruppe in Südtirol enthielt, und einem „Operationskalender“, nämlich einem Zeitplan für die Durchführung der Paketmaßnahmen sowie in weiterer Folge für die Streitbeilegung mit Österreich. Ziel des Pakets war es vor allem auch, eine substantielle Autonomie für die Provinz Bozen unter Zurückdrängung des Rahmens der Region sicherzustellen.
Die Verwirklichung der Maßnahmen des Pakets zog sich länger hin als vorgesehen: Erst 1992 wurden die letzten Durchführungsakte gesetzt. Nach Prüfung der Paketdurchführung durch die Südtiroler Seite und die österreichische Bundesregierung, stimmten sowohl die SVP als Mehrheitsvertretung der deutschsprachigen Volksgruppe in Südtirol als auch das österreichische Parlament 1992 der Streitbeilegung mit Italien zu. Mit der Überreichung gleichlautender Erklärungen Österreichs und Italiens an den UNO-Generalsekretär im Juni 1992 wurde der Streit über die Durchführung des Pariser Abkommens offiziell beigelegt. Österreich übt weiterhin die Schutzmachtfunktion aus und wacht über die Durchführung der Autonomie, wobei stets enger Kontakt mit der deutschsprachigen Volksgruppe in Südtirol gepflogen wird.
Neben der Autonomie selbst, deren Funktionieren mit Genugtuung festgestellt werden kann, ist der deutschsprachigen Volksgruppe in Italien vor allem die Dynamik des europäischen Integrationsprozesses sehr zugute gekommen: der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union zu Beginn des Jahres 1995 verbesserte die politischen Rahmenbedingungen Südtirols entscheidend, das Schengener Abkommen ließ in weiterer Folge die trennenden Aspekte der Staatgrenze weitestgehend in den Hintergrund treten und schließlich hat die Einführung der gemeinsamen Europäischen Währung wesentlich zum Abbau wirtschaftlicher sowie finanzieller Barrieren beigetragen
