Tätigkeiten und Rolle des Europarates
Das Arbeitsfeld des Europarates umfasst alle Aspekte der europäischen Gesellschaft mit Ausnahme der Verteidigung. Folgende Aktivitäten stehen auf seinem Arbeitsprogramm: Menschenrechte, Medien, juristische Zusammenarbeit, sozialer Zusammenhalt, Gesundheit, Bildung, Kultur, Wahrung historischer Bausubstanz, Sport, Jugend, lokale Demokratie und grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Umwelt und Raumordnung.
Besondere Schwerpunkte bilden derzeit die Durchsetzung der Achtung der Menschenrechte, die Förderung der Demokratisierung in den neuen Demokratien und die Hilfe bei der Erlangung der vollständigen Meinungs- und Informationsfreiheit. Der Europarat trägt zur Umsetzung dieser wichtigen Ziele durch die Präsenz vor Ort (Büros des Europarats, die von Repräsentanten des Generalsekretärs geleitet werden, Experten beim Büro des Menschenrechtsbeauftragten des Präsidenten der Russischen Förderation für Tschetschenien, Informationsbüros), durch die Überwachung (Monitoring) der Aufnahmeverpflichtungen durch die Parlamentarische Versammlung und durch das Ministerkomitee und durch Missionen von Mitgliedern der Parlamentarischen Versammlung sowie durch Expertenbesuche bei. Dazu kommen noch Besuche auf höchster Ebene durch den Generalsekretär und den Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung.
Das Fundament der Arbeit des Europarats ist aber nach wie vor, seinen grundlegenden Werten durch die Ausarbeitungen einer einheitlichen rechtlichen Basis zur allgemeinen Geltung zu verhelfen. Die vom Europarat ausgearbeiteten europäischen Übereinkommen bilden die Grundlage für die Änderung und Harmonisierung von Gesetzen in den verschiedenen Mitgliedstaaten. Der Europarat ist daher auch für die Europäische Union als Rechtsinstrument von größter Attraktivität. Seine zukünftige Rolle wird deshalb ganz besonders in der Normsetzung liegen. Einige der europäischen Übereinkommen stehen darüber hinaus auch Nichtmitgliedstaaten offen. Ferner werden die Ergebnisse der Studien und Arbeiten den Regierungen zur Verfügung gestellt und fördern dadurch vermehrt die Zusammenarbeit und den sozialen Fortschritt in Europa.
Die Teilabkommen des Europarats stellen eine Art der Zusammenarbeit "mit variabler Geometrie" dar und geben jeweils interessierten Mitgliedstaaten die Möglichkeit, mit Zustimmung der anderen Mitglieder in spezifischen Bereichen an der Arbeit des Europarats teilzunehmen.
Fachministerkonferenzen
Der Europarat organisiert regelmäßig Fachministerkonferenzen (für Justiz, Bildung, Familienangelegenheiten, Gesundheit, Umwelt, kommunale Verwaltung, Migration, Gleichstellung von Mann und Frau, Arbeit, Massenmedien, Kultur, Sport, Jugend usw.). Auf den Ministerkonferenzen werden die aktuellen Probleme in diesen Bereichen analysiert. Gleichzeitig kommt es bei diesen Anlässen zu einer Vielfalt von Kontakten zwischen den Ministerien, die sich in den einzelnen Mitgliedstaaten mit den gleichen Themen befassen. So werden Projekte zur gemeinsamen Umsetzung und Vorschläge für das Arbeitsprogramm des Europarates ausgearbeitet.
Meinungsforum für Nichtregierungsorganisationen
Der Europarat hat über 400 Nicht-Regierungsorganisationen (Non Governmental Organisations, NGOs) einen beratenden Status (Konsultativstatus) verliehen und entwickelt so eine echte Partnerschaft mit den Vertretern der Zivilgesellschaft Gesellschaft. Diese NGOs werden durch verschiedene Konsultationsverfahren (einschließlich Diskussionen und Kolloquien) in die zwischenstaatliche Arbeit eingebunden und es wird ein Dialog zwischen den Parlamentariern und den Vertretern privater Vereinigungen über wichtige gesellschaftspolitische Themen ermöglicht.
