Der Europarat
1. Die Ziele
Der Europarat ist eine zwischenstaatliche Organisation mit den Zielen:
- Schutz der Menschenrechte, der pluralistischen Demokratie und des Rechtsstaats;
Förderung des Bewusstseins um die gemeinsame kulturelle Identität in ihrer ganzen Vielfalt, für deren ständige Weiterentwicklung der Europarat eintritt; - Suche nach Lösungen für die gesellschaftlichen Probleme Europas (Diskriminierung von Minderheiten, Fremdenhass, Intoleranz, Umweltverschmutzung, Klonen von Menschen, Aids, Drogen, organisiertes Verbrechen usw.);
- Konsolidierung der demokratischen Stabilität in Europa durch die Förderung politischer, gesetzgeberischer und verfassungsrechtlicher Reformen.
Dem Europarat gehören 47 Mitgliedsstaaten an.
2. Das Budget
Der Europarat wird von den Mitgliedstaaten finanziert. Ihre Beiträge richten sich nach der jeweiligen Bevölkerungszahl und Wirtschaftskraft der Länder. Für das Jahr 2010 beträgt der gewöhnliche Haushalt des Europarats 211 Millionen Euro. Der österreichische Beitrag beträgt für das Jahr 2010 3,7 Millionen Euro, das sind 1,74% des Gesamtbudgets der Organisation
Die Organe des Europarates sind:
- das Ministerkomitee
- die Parlamentarische Versammlung
- der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas
- der Generalsekretär
Weitere Einrichtungen sind der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Menschenrechtskommissar.
