Europäisches Jahr 2013 - „Jahr der Bürgerinnen und Bürger“
Was sind meine Rechte als UnionsbürgerIn?

- Logo: Jahr der BürgerInnenBild: Europäische Union
2013 wurde offiziell zum „Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger“ ausgerufen. Heuer soll die sogenannte Unionsbürgerschaft, welche alle BürgerInnen der EU haben, ihr Mehrwert und Nutzen sowie die damit verbundenen Rechte für jeden Einzelnen thematisiert werden.
Welche Rechte habe ich als BürgerIn der EU zusätzlich zu meinen Rechten als ÖsterreicherIn? Wie kann ich diese Rechte nützen? Was kann ich machen wenn ich bei der Inanspruchnahme meiner Rechte Probleme habe?
Diese Fragen sollen im Verlaufe des gesamten Jahres 2013 auf Unionsebene sowie in den Mitgliedstaaten, in den Regionen und in den Gemeinden thematisiert und mit den BürgerInnen diskutiert werden.
Das Europäische Jahr 2013 soll aber auch dazu beitragen, die aktive Beteiligung der BürgerInnen am politischen Entscheidungsprozess der EU zu fördern. Vor dem Hintergrund der aktuellen Krise in der Eurozone, der damit verbundenen Diskussion um den Mehrwert der EU und auch mit Blick auf die im Jahr 2014 stattfindenden Wahlen zum Europäischen Parlament (EP) ist der Themenkreis Unionsbürgerschaft von besonderer Aktualität. Unionsbürgerrechte können darüber hinaus besonders auch außerhalb des eigenen Landes in Anspruch genommen werden.
Was ist die Unionsbürgerschaft?
Der Begriff der Unionsbürgerschaft wurde 1992 durch den Vertrag von Maastricht eingeführt. BürgerInnen, die Staatsangehörige eines EU- Mitgliedstaaten sind, sind zugleich UnionsbürgerInnen. Die Unionsbürgerschaft ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft, ersetzt sie aber nicht. Aus der Unionsbürgerschaft ergeben sich umfassende Rechte, die BürgerInnen in allen übrigen EU-Mitgliedstaaten wahrnehmen können. Dazu gehören insbesondere
- das Recht, sich im Hoheitsgebiet aller EU- Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten
- das allgemeine Diskriminierungsverbot, d.h. das Recht, in allen EU-Ländern wie ein Inländer behandelt zu werden
- das aktive und passive Wahlrecht zum Europäischen Parlament und zu Kommunalwahlen im Wohnsitzmitgliedsstaat
- das Recht auf konsularischen Schutz in Drittstaaten durch die Konsulate
anderer EU-Mitgliedstaaten - das Petitionsrecht beim Europäischen Parlament und das Recht auf Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten
- das Recht auf Mitwirkung an Europäischen Bürgerinitiativen
- das Recht, sich an jedes Organ bzw. Einrichtung der EU zu wenden und in die Dokumente der Gemeinschaftsorgane Einsicht zu nehmen
Darüber hinaus können sich alle EU-BürgerInnen sowie alle in der EU lebenden Personen auf die in der EU-Grundrechtecharta verankerten allgemeinen Menschen- und Bürgerrechte sowie wirtschaftlichen und sozialen Rechte stützen, wenn es um die Anwendung von EU-Recht durch die EU-Organe oder dessen Umsetzung durch die nationalen Behörden geht.
Unter den Unionsbürgerschaftsrechten ist das Recht auf Freizügigkeit, d.h. das Recht jedes EU-Bürgers, sich im Hoheitsgebiet aller Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, einer der sichtbarsten Vorzüge der EU. Damit EU-BürgerInnen ihre durch die EU ermöglichten Rechte und Möglichkeiten besser nutzen ist es wichtig, Hindernisse zu erheben, die Informationstätigkeit über die Rechte und Möglichkeiten zu intensivieren, Dialog anzuregen und Vorschläge für die Beseitigung von Hindernissen zu erarbeiten. Im Mai 2013 wird die Europäische Kommission (EK) einen Bericht veröffentlichen, der als Aktionsplan für die Beseitigung solcher Hindernisse dienen soll.
Darüber hinaus soll das Europäische Jahr 2013 auch dazu beitragen, die aktive Beteiligung der UnionsbürgerInnen am politischen Entscheidungsprozess der EU zu fördern und Bewusstsein für die den UnionsbürgerInnen offen stehenden EU- Programme zu schaffen. Daher wird auch verstärkt etwa über länderübergreifende Bildungsangebote (Erasmus) oder die Anerkennung von länderspezifischen Qualifikationen informiert werden.
Wie wird das Europäische Jahr der BürgerInnen 2013 in Österreich gestaltet?
In Österreich sind alle Bundesministerien, Bundesländer, Städte und Gemeinden aufgerufen, im Rahmen von Veranstaltungen und Informationsinitiativen, die auch einen inhaltlichen Bezug zum Jahr der BürgerInnen haben, auf den Themenkomplex verstärkt hinzuweisen. Auch österreichische Nicht-Regierungsorganisationen und universitäre wie auch Forschungseinrichtungen beteiligen sich mit diversen Veranstaltungen am Europäischen Jahr 2013.
Besonders auch dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) ist die Mitwirkung am Europajahr insbesondere vor dem Hintergrund seiner EU-Informationstätigkeit ein Kernanliegen. Zahlreiche Informationsinitiativen wie die von Vizekanzler Dr. Spindelegger initiierte EU-Dialogtour sowie die gemeinsam mit Vertretern der EK veranstalteten EU-Townhall-Meetings haben die Förderung des Dialoges mit den BürgerInnen gerade im Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger zum Ziel. Auch die Einbindung der regionalen und kommunalen Ebene ist wichtig, wie die 2010 vom BMeiA und der Vertretung der EK in Österreich ins Leben gerufene EU-Gemeinderäteinitiative zeigt. Mittlerweile stehen in den Gemeinden rund 500 EU-Gemeinderäte als Ansprechpartner für alle EU-Fragen zur Verfügung. Ein Schwerpunkt ist auch, besonders AuslandsösterreicherInnen über ihre Unionsbürgerschaftsrechte besser zu informieren.
Wichtige Informationen und Veranstaltungshinweise zum Europäischen Jahr der BürgerInnen können der offiziellen Website entnommen werden. Die mehrsprachigen Internetportale „Europe Direct“ und „Ihr Europa“ sind feste Bestandteile des Informationssystems zu den Rechten der UnionsbürgerInnen. Es gibt auch Einzelthemen gewidmete Instrumente wie das Online-Netzwerk SOLVIT zur Lösung von Problemen durch fehlerhafte Anwendung von Binnenmarktvorschriften durch Behörden. Auchdiese Instrumente helfen UnionsbürgerInnen, sich ihrer Rechte besser bewusst zu werden und sie zunutzen.
Wussten Sie, dass …
- …die EU seit 1983 „Europäische Jahre“ ausruft mit dem Ziel, im Rahmen von Sensibilisierungs- und Informationsaktivitäten für die BürgerInnen der EU bedeutende Themen einer breiteren Öffentlichkeit näher bringen und mit den BürgerInnen zu diskutieren. So waren die vergangen Jahre zwei sehr wichtigen sozialen Themen gewidmet: der Freiwilligentätigkeit (2011) und dem aktiven Altern und der generationenübergreifenden Solidarität (2012).
- …das Diskriminierungsverbot bewirkt, dass Sie als Staatsangehörige(r) eines EU-Landes überall in der EU geschäftlich tätig werden oder ohne Arbeitsgenehmigung in einem anderen EU-Land arbeiten können oder etwa medizinische Behandlung in Anspruch nehmen können?
- …Sie als EU-BürgerIn das Recht haben, in einem EU-Land unter denselben Bedingungen zu studieren wie Staatsangehörige dieses Landes?
- …die Unionsbürgerschaft zwar Rechte aber keine Pflichten beinhaltet? Im Unterschied zur Staatsbürgschaft der Mitgliedsstaaten, die neben Staatsbürgerrechten auch Staatsbürgerpflichten (z.B. Wehrpflicht, Zeugenpflicht, etc.) vorsieht, sind solche Unionsbürgerpflichten bislang nicht vorgesehen. Selbstverständlich sind alle UnionsbürgerInnen verpflichtet, die für sie geltenden EU-Normen aus den EU-Verträgen, EU-Verordnungen und EU-Richtlinien einzuhalten.
- …die UnionsbürgerInnen in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Wohnsitz haben, das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunal‑ und Europawahlen besitzen? Dabei gelten für sie dieselben Bedingungen wie für die Angehörigen des betreffenden Mitgliedstaats (Einschränkungen durch eine Mindestwohnsitzdauer sind möglich).
- … im 1. Halbjahr 2014 Wahlen zum Europäischen Parlament stattfinden werden und Sie als AuslandsösterreicherIn mittels Wahlkarteweltweitmitwählen können?
- …es Ihnen als AuslandsösterreicherIn in einem anderen EU-Staat frei steht, bei Wahlen zum EP entweder die Mitglieder des EP Ihres Wohnsitz-Mitgliedstaates oder die österreichischen Mitglieder des EP zu wählen?
- …jeder EU‑Bürger, der sich in einem Nicht-EU‑Mitgliedstaat befindet, in dem sein Herkunftsmitgliedstaat nicht durch eine Botschaft oder ein Konsulat vertreten ist, das Recht auf Schutz durch die diplomatischen oder konsularischen Vertretungen jedes anderen EU‑Mitgliedstaats hat? EU‑Bürgerinnen und ‑Bürger können diese Hilfe unter denselben Bedingungen in Anspruch nehmen wie die Staatsangehörigen dieser Länder.
