Wachstum und Beschäftigung
Arbeitsplätze zu schaffen und Wirtschaftswachstum zu fördern ist eine der vordringlichsten Aufgaben der europäischen Politik, auf nationaler wie auf EU-Ebene. Angesichts der großen Herausforderungen, denen sich Europa stellen muss – der derzeitigen weltweiten Wirtschaftslage, Arbeitslosigkeit, Alterung der Bevölkerung, zunehmende globale Konkurrenz und rascherer technologischer Wandel - ist entschlossenes gemeinsames Handeln der Europäischen Union absolut notwendig.
Nach der im Jahr 2000 beschlossenen „Lissabon-Strategie“, die 2010 ihren Abschluss fand, hat der Europäische Rat am 17. Juni die neue EU-Wachstums- und Beschäftigungsstrategie „Europa 2020“ angenommen. Dabei wurden auf EU-Ebene Ziele zu Beschäftigung, Forschung und Entwicklung, Energie und Klimaschutz, Bildung sowie sozialer Eingliederung festgelegt:
- Erhöhung der Beschäftigungsquote in der Altersgruppe von 20 bis 64 Jahren auf 75%
- Erhöhung der Investitionen in Forschung und Entwicklung auf 3% des Bruttoinlandsproduktes
- Beibehaltung der EU-Klimaziele (Verringerung der Treibhausgasemissionen um 20%, Steigerung des Anteils erneuerbarer Energieträger auf 20% und Erhöhung der Energieeffizienz um 20%)
- Verbesserung des Bildungsniveaus durch Verringerung der Schulabbrecherquote auf unter 10% und Erhöhung des Anteils der 30-34-Jährigen mit Hochschulabschluss oder gleichwertigem Abschluss auf mindestens 40%
- Förderung der sozialen Eingliederung insbesondere durch Armutsverminderung, wobei angestrebt wird, mindestens 20 Millionen Menschen aus Armut und Ausgrenzung zu holen
Unter Berücksichtigung dieser EU-weiten Ziele werden die EU-Mitgliedstaaten im Dialog mit der Europäischen Kommission jeweils eigene nationale Ziele festlegen.
Der Europäische Rat wird jährlich die Fortschritte bei der Umsetzung der Strategie bewerten; außerdem sind regelmäßige Aussprachen des Europäischen Rates zu wichtigen Themen der Europa 2020-Strategie vorgesehen, so unter anderem zu Forschung und Entwicklung im Oktober 2010 und Energiepolitik Anfang 2011.
