Wichtigste Etappen des Integrationsprozesses
9. Mai 1950: Der französische Außenminister Robert Schuman stellt den Plan vor, die Kohle- und Stahlproduktion Frankreichs und Deutschlands einer gemeinsamen Behörde zu unterstellen. Damit wird der Grundstein für den Europäischen Einigungsprozess gelegt. Der 9. Mai ist seitdem Europatag.
23. Juli 1952: Der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) tritt in Kraft. Die sechs Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Belgien, Luxemburg) geben Teile ihrer nationalen Souveränität zu Gunsten der Gemeinschaft auf. Der EGSKS Vertrag bleibt 50 Jahre in Kraft.
1. Juli 1958: Die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM). treten in Kraft. Mit diesen sogenannten „Römischen Verträgen“ wollen die Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Belgien, Luxemburg) ein wirtschaftlich vereinigtes Europa mit einer Zollunion und einem gemeinsamen Markt schaffen. Kernstück des EURATOM Vertrags ist die Entwicklung der friedlichen Nutzung der Kernenergie.
4. Jänner 1960: Unterzeichnung der Stockholmer Konvention über die Gründung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) durch Dänemark, Österreich, Liechtenstein, Norwegen, Portugal, Schweden, Großbritannien und die Schweiz
3. Mai 1960: Der EFTA-Vertrag tritt in Kraft.
15. Dezember 1961: EG-Assoziierungsanträge Österreichs, Schwedens und der Schweiz
22. Juli 1972: Unterzeichnung der EWG-EFTA-Freihandelsabkommen
1. Jänner 1973: Die EWG-Freihandelsabkommen mit Österreich, Portugal, Schweden und der Schweiz treten in Kraft.
1. Jänner 1974: Die EGKS-Freihandelsabkommen mit Österreich, Island, Schweden, Schweiz und Portugal treten in Kraft.
8. Juni 1989: In einer Entschließung des Nationalrates (E 125) wird die Bundesregierung aufgefordert, die Mitgliedschaft Österreichs bei den Europäischen Gemeinschaften zu beantragen.
17. Juli 1989: Der österreichische EG-Beitrittsantrag wird von Außenminister Mock dem Präsidenten des Ministerrates der Europäischen Gemeinschaften übergeben.
20. Juni 1990: EG und EFTA beginnen mit den Verhandlungen über die Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), in dem der freie Verkehr von Personen, Dienstleistungen, Waren und Kapital verwirklicht werden soll.
13.-15. Dezember 1990: Eröffnung der Regierungskonferenz über die politische Union und die Wirtschafts- und Währungsunion in Rom, die schließlich zum Vertrag von Maastricht führt.
31. Juli 1991: Die EG-Kommission verabschiedet eine grundsätzlich positive Stellungnahme ("AVIS") zu Österreichs EG-Beitrittsantrag.
Dezember 1991: In Brüssel wird der Transitvertrag zwischen der EG und Österreich paraphiert.
9. - 10. Dezember 1991: Beim EG-Gipfel in Maastricht einigen sich die Finanzminister der Mitgliedsländer über die Einführung einer Währungsunion spätestens 1999. Die Teilnahme daran ist für die Mitgliedstaaten an bestimmte Konvergenzbedingungen gebunden.
7. Februar 1992: Unterzeichnung des Vertrags über die Europäische Union in Maastricht.
2. Mai 1992: Unterzeichnung des EWR-Abkommens in Porto
1. Jänner 1993: Beginn des EG-Binnenmarktes. Der Transitvertrag zwischen Österreich und der EG tritt in Kraft.
1. Februar 1993: Beginn der EG-Beitrittsverhandlungen mit Österreich, Schweden und Finnland
1. November 1993: Der Vertrag von Maastricht zur Schaffung der Europäischen Union (EU) tritt in Kraft. Die zwölf Mitgliedstaaten der Union werden durch die sogenannten drei Säulen verbunden: die Europäische Gemeinschaft (EG), die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Zusammenarbeit im Bereich der Justiz- und Innenpolitik.
1. Jänner 1994: EU und EFTA (ausgenommen die Schweiz) schließen sich zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zusammen. Auch Österreich ist damit EWR-Mitglied. Der EWR-Vertrag legt zwischen beiden Organisationen grundsätzlich die Freiheit des Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehrs fest, doch bleiben die Zoll- und Handelspolitik gegenüber Drittstaaten weiterhin in eigener Verantwortung. Daher werden die Grenzkontrollen nicht beseitigt und die Ursprungsregeln bleiben bestehen. Auch die Agrarpolitik wird nicht in den Vertrag einbezogen und die EFTA-Staaten haben kein formales Mitspracherecht in der Gestaltung von EG-Vorschriften.
30. März 1994: Abschluss der EU-Beitrittsverhandlungen mit Österreich, Schweden, Finnland und Norwegen
5. Mai 1994: Der Nationalrat nimmt das Bundesverfassungsgesetz über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union mit 140 zu 35 Stimmen an.
Am 7. Mai folgt die Abstimmung im Bundesrat.
12. Juni 1994: Die österreichische Bevölkerung ist aufgerufen, in einer Volksabstimmung über einen Beitritt Österreichs zur Europäischen Union zu entscheiden. Insgesamt sind 5,789.610 ÖsterreicherInnen wahlberechtigt. Unter Einbeziehung der aus dem Ausland eingelangten 64.390 Wahlkarten votieren bei der EU-Volksabstimmung 3,145.981 Wähler mit "Ja" (66,58 %) und 1,578.850 mit "Nein" (33,42 %). Von den Wahlkartenwählern im Ausland stimmen 80,25 % mit "Ja" und 19,75 % mit "Nein".
24. Juni 1994: Unterzeichnung der EU-Beitrittsverträge Österreichs, Schwedens, Finnlands und Norwegens in Korfu
1. Jänner 1995: Beitritt Österreichs, Schwedens und Finnlands zur Europäischen Union
28. April 1995: Beitritt Österreichs zum Schengener Abkommen
29. März 1996: Eröffnung der Regierungskonferenz 1996 zur Überprüfung des Vertrags von Maastricht, die schließlich zum Vertrag von Amsterdam führt.
13. Oktober 1996: In Österreich werden erstmals die 21 Abgeordneten zum Europäischen Parlament gewählt. Aufgrund des Wahlergebnisses verteilen sich die Mandate wie folgt: ÖVP 7, SPÖ 6, FPÖ 6, Grüne, LIF 1.
13. - 14. Dezember 1996: Die Regierungschefs der EU-Staaten einigen sich in Dublin auf den Inhalt des "Stabilitäts- und Wachstumspaktes". Danach dürfen die Mitgliedstaaten auch in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion kein höheres Budgetdefizit ausweisen als 3% des BIP, außer in Fällen eines schweren wirtschaftlichen Rückschlags. Um die Budgetentwicklung der Mitgliedstaaten überwachen zu können, sind diese verpflichtet, der Kommission in Brüssel zweimal jährlich über die Budgetlage zu berichten. Besteht die Gefahr, dass das Defizit 3 % des BIP überschreitet, wird der Ministerrat dem betreffenden Land Maßnahmen zur Budgetsanierung empfehlen.
16. -17. Juni 1997: Europäischer Rat in Amsterdam. Der Vertrag von Amsterdam, über dessen Inhalte sich der Europäische Rat einigt, ist das Ergebnis eines 14-monatigen Verhandlungsprozesses. Die Regierungskonferenz wurde anberaumt, um einige im Maastricht-Vertrag nicht ausreichend geregelte Bereiche, wie insbesondere die Innen- und Justizpolitik sowie die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik vor dem Hintergrund der ersten praktischen Erfahrungen weiterzuentwickeln. Zudem erschien es erforderlich, auf die für die Unionsbürger zentralen Herausforderungen auf den Gebieten Beschäftigung, Soziales, Umwelt, Gesundheit, Verbraucherschutz auf europäischer Ebene zu reagieren. Schließlich sollte die Regierungskonferenz institutionelle Reformen für den Fall einer Erweiterung der Union beschließen.
1. Dezember 1997: Das Schengen Abkommen tritt in Kraft. Damit fallen auf Flughäfen die Passkontrollen für Passagiere aus dem Schengen-Raum (Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Spanien, Portugal, Italien, Österreich) weg, die Kontrollen an den Landesgrenzen werden in Österreich und Italien stufenweise bis 31. März 1998 abgebaut.
31. März 1998: Nachdem am 30. März der Beitrittsprozess mit allen 11 Beitrittskandidaten in Gang gesetzt wurde, werden die formellen Beitrittsverhandlungen der EU mit 5 mittel- und osteuropäischen Ländern (Estland, Polen, Slowenien, Tschechien, Ungarn) und Zypern feierlich eröffnet.
1. Juni 1998: Die Europäische Zentralbank (EZB) nimmt als Nachfolgerin des Europäischen Währungsinstituts ihre Arbeit auf. Die EZB hat zur Aufgabe, die Preisstabilität in der EG zu verteidigen und muss von politischen Einflüssen unabhängig sein. Ihre Verantwortung für die Geldpolitik ist unteilbar, und sie darf staatliche Defizite nicht über eine Ausweitung der Geldmenge finanzieren.
1. Juli 1998: Beginn der ersten EU-Ratspräsidentschaft Österreichs (bis 31.12.1998)
24.- 25.Oktober 1998: Bei einem Sondertreffen der Staats- und Regierungschefs in Pörtschach bestimmt die EU ihren Kurs neu. Die Interessen der Menschen sollen künftig im Mittelpunkt europäischer Politik stehen. Um dies zu erreichen, sollen folgende Prinzipien die künftige Unionspolitik bestimmen: Beschäftigung als neue Priorität der Wirtschaftspolitik, neue Qualität in der Zusammenarbeit im Bereich innere Sicherheit, Stärkung der Stellung Europas als "global player", Verbesserung der Instrumente im Dienste des Bürgers und Weiterentwicklung der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
11.- 12. Dezember 1998: Zum Abschluss der österreichischen Präsidentschaft findet in der Hofburg der Europäische Rat von Wien statt. Die Staats- und Regierungschefs legen in der "Wiener Strategie für Europa" eine Liste der prioritären Aufgaben der Union bis zum Jahr 2000 fest und versehen diese Aufgaben mit konkreten Zeitplänen. Die Hauptkomponenten und Schlüsselfragen für eine Einigung über die Agenda 2000 werden ermittelt und damit die Voraussetzung für einen erfolgreichen Verhandlungsabschluss unter deutschem Vorsitz geschaffen.
31. Dezember 1998: Ende der EU- Ratspräsidentschaft Österreichs
1. Januar 1999: In-Kraft-Treten der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion in 11 EU- Ländern: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Österreich, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal und Spanien. Damit verbunden ist die Einführung des Euro als Buchgeld.
16. März 1999: Nach der Vorlage eines Untersuchungsberichts des vom Europäischen Parlament eingesetzten Weisenrats, in dem der Europäischen Kommission Missmanagement und Versäumnisse bei ihrer Kontrollpflicht vorgeworfen werden, kommt es zum kollektiven Rücktritt aller 20 Mitglieder der Europäischen Kommission.
24. - 25.März 1999: Beim außerordentlichen Treffen in Berlin einigen sich die Staats- und Regierungschefs auf das Reformpaket der Agenda 2000. Die Agenda 2000 beinhaltet die Reformen der Gemeinsamen Agrar- und Strukturpolitik sowie den neuen Finanzrahmen der EU für die Jahre 2000 bis 2006.
1. Mai 1999: Der Vertrag von Amsterdam tritt in Kraft.
13. Juni 1999: In Österreich werden die 21 Abgeordneten zum Europäischen Parlament gewählt. Aufgrund des Wahlergebnisses verteilen sich die Mandate wie folgt: ÖVP 7, SPÖ 7, FPÖ 5 und Grüne 2.
10.-11. Dezember 1999: Bei seiner Tagung in Helsinki beschließt der Europäische Rat, im Februar 2000 mit Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien und der Slowakei Beitrittsverhandlungen aufzunehmen. Der Türkei wird der Kandidatenstatus verliehen und die Entwicklung einer Heranführungsstrategie beschlossen. Ferner beschließt der Europäische Rat, eine Regierungskonferenz zur institutionellen Vorbereitung der Union auf die Erweiterung einzuberufen, die im Dezember 2000 zum Abschluss gebracht werden soll.
14. Februar 2000: Eröffnung der Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien und der Slowakei sowie der Regierungskonferenz zur institutionellen Vorbereitung der Union auf die Erweiterung.
23.- 24. März 2000: In Lissabon findet eine außerordentliche Tagung des Europäischen Rates zum Thema "Beschäftigung, Wirtschaftsreform und sozialer Zusammenhalt - hin zu einem Europa der Innovation und des Wissens" statt. Die EU- Staats- und Regierungschefs einigen sich für das kommende Jahrzehnt auf das strategische Ziel, die EU zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Eine globale Strategie wird festgelegt, die die Union in die Lage versetzen soll, die Voraussetzungen für Vollbeschäftigung zu schaffen und gleichzeitig den regionalen Zusammenhalt in der EU zu stärken.
7. - 9. Dezember 2000: Europäischer Rat in Nizza, Frankreich. Die Regierungskonferenz endet mit der politischen Einigung über den Vertrag von Nizza. Am Rande des Europäischen Rates von Nizza proklamieren die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Europäischen Rates und der Kommission feierlich die Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
26. Februar 2001: Nach dem im Dezember 2000 in Nizza, Frankreich, abgehaltenen Europäischen Rat wird ein neuer Vertrag (Vertrag von Nizza) unterzeichnet. Dieser Vertrag ändert den Vertrag über die Europäische Union und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ab.
14. - 15. Dezember 2001: Die Debatte zur Zukunft der Europäischen Union wird beim Europäischen Rat von Laeken (14./15. Dezember) mit der sogenannten "Erklärung von Laeken" eingeleitet: Die Staats- und Regierungschefs kommen überein, zur Fortführung der Zukunftsdebatte einen Konvent einzuberufen, dessen Aufgabe es ist, die wesentlichen Herausforderungen und Fragen der künftigen Entwicklung der Union zu prüfen und die Regierungskonferenz 2004 möglichst umfassend und transparent vorzubereiten.
1. Januar 2002: Die Euromünzen und -scheine werden in den zwölf teilnehmenden Mitgliedstaaten in Umlauf gebracht: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien.
19. Oktober 2002: In Irland wird ein zweites Referendum über die Ratifikation des Vertrages von Nizza durchgeführt, das eine Zustimmung der irischen Bevölkerung von rund 63% ergibt. Somit kann auch Irland als letztes Mitgliedsland seine Ratifikationsurkunde hinterlegen und der Vertrag von Nizza wie vorgesehen in Kraft treten.
28. Oktober 2002: Ein schematischer Entwurf eines zukünftigen europäischen Verfassungsvertrages wird den Mitgliedern des Europäischen Konvents von seinem Präsidenten Valérie Giscard d’Estaing präsentiert und im Plenum debattiert.
12.-13. Dezember 2002: Europäischer Rat von Kopenhagen die Beitrittsverhandlungen mit zehn Kandidatenstaaten werden abgeschlossen. In das Abschlussabkommen wird auch eine Erklärung Österreichs und der Tschechischen Republik zum Kernkraftwerk Temelín aufgenommen, in der die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Melker Abkommen gefordert wird. Kopenhagen setzt damit den Schlusspunkt unter einen in Umfang und Komplexität beispiellosen Verhandlungsprozess, der 1998 unter österreichischer Präsidentschaft substantiell in Gang gesetzt worden ist. So sollen Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern am 16. April 2003 in Athen den Beitrittsvertrag unterzeichnen und - nach Durchführung des innerstaatlichen Genehmigungsprozess - am 1. Mai 2004 als vollwertige Mitglieder der Europäischen Union beitreten.
1. Februar 2003: Der Vertrag von Nizza tritt in Kraft. Seine Bestimmungen sollen das gute Funktionieren der europäischen Institutionen auch nach der Erweiterung sicherstellen.
16.-17. April 2003: Informeller Europäischer Rat in Athen, bei dem der Beitrittsvertrag mit den zehn neuen Mitgliedsstaaten unterzeichnet wird.
18. Juli 2003: Die Endversion eines Entwurfs eines europäischen Verfassungsvertrages wird vom Präsidenten des Europäischen Konvents, Valéry Giscard d’Estaing, der italienischen Ratspräsidentschaft zur weiteren Behandlung übergeben.
1. Mai 2004: Der Beitrittsvertrag mit zehn neuen Mitgliedstaaten - Zypern, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei und Slowenien - tritt in Kraft. Damit wird die im Hinblick auf Ausmaß und Vielfalt bisher umfangreichste Erweiterung Wirklichkeit.
10. und 13. Juni 2004: Sechste Direktwahlen zum Europäischen Parlament. Die Gesamtzahl der Europaparlamentarier steigt aufgrund des Beitritts der zehn neuen Mitgliedstaaten von 626 auf 732. Österreich ist mit 18 Abgeordneten vertreten.
7. - 18. Juni 2004: Politische Einigung der Staats- und Regierungschefs über den Vertrag über eine Verfassung für Europa (EU-Verfassungsvertrag) beim abschließenden Treffen der Regierungskonferenz am 18. Juni 2004 in Brüssel. Der Europäische Rat beschließt zudem, Kroatien den Status eines Beitrittsbewerbers zu verleihen.
22. Juli 2004: Das Europäische Parlament stimmt der Ernennung José Manuel Barrosos zum Kommissionspräsidenten zu.
29. Oktober 2004: Die Staats- und Regierungschefs und die Außenminister der 25 EU-Mitgliedstaaten unterzeichnen den Vertrag über eine Verfassung für Europa.
25. April 2005: Unterzeichnung des EU-Beitrittsvertrags mit Bulgarien und Rumänien (Der Vertrag sieht einen Beitritt beider Länder zur Union am 1.1.2007 vor).
29. Mai 2005: Im ersten bindenden Referendum zum EU-Verfassungsvertrag lehnen die französischen Wähler den Verfassungsvertrag ab. Ergebnis: 54,87% Nein, 45,13% Ja, Wahlbeteiligung: 69,74%
1. Juni 2005: 61,6% der Niederländer stimmen in einem Referendum gegen den EU-Verfassungsvertrag (38,4% dafür, Wahlbeteiligung: 62,8%)
17. Juni 2005: Die österreichische Ratifikationsurkunde wird in Rom hinterlegt. Der österreichische Ratifikationsprozess zum EU-Verfassungsvertrag ist damit abgeschlossen.
17. Juni 2005: Erklärung der Staats- und Regierungschefs zur Ratifizierung des Vertrags über eine Verfassung für Europa: Der Ratifikationsprozess sei zwar weiterzuführen, der Zeitplan müsse jedoch angepasst werden. Die "Zeit der Reflexion" solle für eine "ausführliche Diskussion" in allen EU-Mitgliedstaaten genützt werden. Der Europäische Rat werde unter österreichischer Präsidentschaft im 1. Halbjahr 2006 eine Bewertung aller einzelstaatlichen Diskussionen vornehmen und über die weitere Vorgangsweise entscheiden.
3. Oktober 2005: Der Rat Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen beschließt die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und Kroatien
15./16. Dezember 2005: Nach zähen Verhandlungen einigen die EU-Staats- und Regierungschefs sich unter dem britischen Ratsvorsitz auf den EU-Finanzrahmen 2007-2013. Die Einigung sieht vor, dass der siebenjährige EU-Finanzrahmen auf 862,3 Milliarden Euro (1,045 % des BNE) angehoben wird.
1. Januar 2006: Beginn der zweiten EU-Ratspräsidentschaft Österreichs (bis 30.6.2006)
23./24. März 2006: Der Frühjahrsgipfel 2006 bekräftigt die Neuausrichtung der Lissabon-Strategie auf Wachstum und Beschäftigung und legt vier Haupthandlungsfelder fest: Wissen und Innovation, Erschließung des Unternehmenspotentials, Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für bestimmte Gruppen (Ältere, Frauen, Jugend) sowie europäische Energiepolitik.
12./13. Mai 2006: Beim IV. EU-Lateinamerika/Karibik (EU-LAK) - Gipfeltreffen wird über eine engere Zusammenarbeit im Rahmen des 1999 in Rio de Janeiro ins Leben gerufenen EU-LAK-Prozesses auf dem Gebiet des Freihandels sowie in Menschenrechts- und Umweltfragen vereinbart. Zum Abschluss des Treffens verabschieden die Staats- und Regierungschefs die "Wiener Erklärung".
16./17. Juni 2006: Der Europäische Rat einigt sich in der Frage des Verfassungsvertrages auf einen zweigleisigen Ansatz. Zum einen sollen die Möglichkeiten der bestehenden Verträge bestmöglich ausgeschöpft werden, um die von den Bürgern erwarteten konkreten Ergebnisse zu erzielen. Zum anderen soll der Vorsitz dem Europäischen Rat in der ersten Jahreshälfte 2007 einen Bericht vorlegen, der eine Bewertung des Stands der Beratungen über den Verfassungsvertrag enthalten und mögliche künftige Entwicklungen aufzeigen soll.
1. Januar 2007: Mit dem Beitritt von Rumänien und Bulgarien am 1. Januar 2007 wird die fünfte Erweiterung der Europäischen Union vollendet, die im Mai 2004 ihren Anfang nahm. Dadurch steigt die Zahl der Mitgliedstaaten der Union auf 27 und ihre Einwohnerzahl auf 492,8 Millionen.
24./25. März 2007: In Berlin findet ein informelles Treffen der Staats- und Regierungschefs statt, im Rahmen dessen eine Erklärung anlässlich des 50. Jahrestages der Unterzeichnung der Römischen Verträge ("Berliner Erklärung") verabschiedet wird.
18./19. Juni 2007: Beim Treffen des Europäischen Rates wird eine politische Einigung in der Frage der Vertragsreform erzielt. Die Staats- und Regierungschefs einigen sich auf die Grundzüge eines neuen "Reformvertrags", der im Rahmen einer Regierungskonferenz ausgearbeitet werden soll.
23. Juli 2007: Die Regierungskonferenz nimmt ihre Arbeit auf, das Mandat in einen definitiven Vertragsentwurf umzusetzen. Aufgrund des präzisen Mandates können die Rechtsexperten den Vertragsentwurf so weit vorbereiten, sodass nur wenige Punkte offen bleiben.
13. Dezember 2007: Der neue Vertrag wird in Lissabon (Vertrag von Lissabon) unterzeichnet. Für Österreich setzten Bundesministerin Ursula Plassnik und Bundeskanzler Alfred Gusenbauer ihre Unterschrift unter den Vertrag. Nach der politischen Einigung muss der Vertrag noch in den einzelnen Mitgliedstaaten ratifiziert werden.
21. Dezember 2007: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn treten dem Schengen-Raum bei. Dadurch werden die Binnengrenzkontrollen zwischen diesen Ländern und zu den bisherigen 15 Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens aufgehoben.
April/Mai 2008: In Österreich stimmt der Nationalrat nach mehrmonatigen Debatten und Expertenanhörungen am 9. April 2008 mit 151 Ja-Stimmen bei 27 Gegenstimmen für den Vertrag von Lissabon, am 24. April wird der Vertrag vom Bundesrat genehmigt. Die österreichische Ratifikationsurkunde wird am 28. April von Bundespräsident Dr. Fischer unterzeichnet und am 13. Mai in Rom hinterlegt.
12. Juni 2008: In einem Referendum in Irland stimmen 53,4 % der Wähler gegen den Vertrag von Lissabon.
18./19. Juni 2008: Beim Europäischen Rat wird unter anderem über die Zukunft des Vertrags von Lissabon beraten und beschlossen, den Ratifizierungsprozess fortzusetzen und parallel dazu die Lage gemeinsam zu analysieren.
13. Juli 2008: Auf einem Gipfeltreffen in Paris wird, aufbauend auf dem Barcelona Prozess, die Union für den Mittelmeerraum ins Leben gerufen. Durch gemeinsame Projekte sollen die Beziehungen zwischen der EU und ihren Nachbarn im Süden ausgebaut werden.
15. Oktober 2008: Die Finanzkrise steht im Vordergrund des Europäischen Gipfels. Die Staats- und Regierungschefs der EU drängen auf eine Reform des Finanzsystems und fordern ein globales Krisenfrühwarnsystem.
14. November 2008: Die Europäische Kommission legt ein Energiepaket vor. Sie schlägt einen neuen EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -solidarität sowie Energieeffizienz vor.
11./12. Dezember 2008: Beim Europäischen Rat in Brüssel werden Irland rechtliche Garantien zugesagt, um den beim Referendum geäußerten Bedenken Rechnung zu tragen. Zugesagt wird auch, dass die Europäische Kommission bei Inkrafttreten des Vertrages auch nach 2014 nicht verkleinert wird. Eine Einigung erfolgt auch über die bei Inkrafttreten des Vertrages nötigen Übergangsmaßnahmen. Außerdem einigen sich die EU-Spitzen auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Belebung der europäischen Wirtschaft.
7. Juni 2009: Das Wahlergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament in Österreich lautet: ÖVP: 29,98% und 6 Mandate, SPÖ: 23,74% und 4 Mandate, Liste Martin: 17,67% und 3 Mandate, FPÖ: 12,71% und 2 Mandate, Grüne: 9,93 % und 2 Mandate, mit 46% fällt die Wahlbeteiligung in Österreich 2009 höher aus als bei den vorangehenden Wahlen 2004 (42%).
2. Oktober 2009: Bei einem neuerlichen Referendum in Irland stimmen 67,13% der Wähler für den Vertrag von Lissabon.
1. Dezember 2009: Der Vertrag von Lissabon tritt in Kraft.
