Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP)
Die Entwicklung der ESVP
Zentrale Aufgabe der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) ist die Stärkung der äußeren Handlungsfähigkeit der EU durch den Aufbau ziviler und militärischer Fähigkeiten zur Durchführung von Krisenmanagementmissionen. In diesem Zusammenhang kommt natürlich auch Aktivitäten zur Konfliktverhütung besondere Bedeutung zu.
Für die ESVP als Teil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gelten in ihren Entscheidungsprozessen die Grundregeln der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit: Alle grundlegenden Entscheidungen bedürfen der Einstimmigkeit, es besteht aber die Möglichkeit einer so genannten "konstruktiven Stimmenthaltung", durch die ein Mitgliedstaat, der sich der Stimme enthält, das Zustandekommen eines Beschlusses zwar nicht verhindert, aber auch nicht zur Mitwirkung an der Umsetzung des Beschlusses verpflichtet ist.
Die wichtigsten rechtlichen Voraussetzungen betreffend die ESVP wurden mit den Verträgen von Maastricht (1992) und Amsterdam (1997) geschaffen. Durch den Maastrichter Vertrag wurden erstmals eine Rolle der Union in allen Fragen der Sicherheit und eine verteidigungspolitische Perspektive für die EU vertraglich verankert. Mit dem Amsterdamer Vertrag wurden die so genannten Petersberg-Aufgaben der Westeuropäischen Union in den Rechtsbestand der EU übernommen: Humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung, einschließlich friedensschaffender Maßnahmen.
Insbesondere der blutige Zerfall Jugoslawiens in den 90-Jahren hat gezeigt, dass die EU nicht in der Lage war, in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft wirksam einzugreifen. Politische Erklärungen und Vermittlungsversuche haben sich als unzureichende Antwort auf militärische Aggression und ethnisch motivierte Gewalt erwiesen. Das zunehmende Bewusstsein, dass Fragen des Krisenmanagements inklusive möglicher Militäreinsätze nicht dauerhaft aus dem Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU ausgeklammert werden können, kam unter anderem während der ersten österreichischen EU-Präsidentschaft mit der Abhaltung des ersten informellen Treffens der EU-Verteidigungsminister in Wien zum Ausdruck.
Als der Kosovo-Konflikt erneut die Defizite der EU bei der Krisenbewältigung aufzeigte, entstand ein Handlungsdruck, der schließlich beim Europäischen Rat (ER) in Köln im Juni 1999 zur Verabschiedung einer Erklärung zur "Stärkung der Gemeinsamen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik" geführt hat. Der ER in Köln legte Richtlinien für die Entwicklung autonomer Fähigkeiten der EU zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung mit zivilen und militärischen Mitteln fest. Bereits sechs Monate später beschloss der ER in Helsinki im Dezember 1999 ein umfassendes ESVP-Konzept.
Die in Helsinki verabschiedeten Beschlüsse bilden die Basis für den seither im Rahmen der ESVP kontinuierlich betriebenen Ausbau der bis dahin sehr beschränkten sicherheitspolitischen Handlungsmöglichkeiten der EU.
Wesentliche Charakteristika der ESVP:
- Die ESVP soll in Einklang mit den Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen (UNO) zu internationalem Frieden und Sicherheit beitragen. Die EU erkennt die primäre Verantwortung des Sicherheitsrats der UNO in diesem Bereich an. - Ausgewogenheit und Gleichstellung von zivilem und militärischem Krisenmanagement.
- Starke Betonung der Konfliktprävention in Ergänzung zur Konfliktbewältigung
- Systematischer Aufbau von zivilen und militärischen Kapazitäten der EU zur Durchführung von Krisenmanagementmissionen im Rahmen von zivilen und militärischen "Planzielen" ("Headline Goals"), die in regelmäßigen Abständen revidiert und den jüngsten Erfahrungen und Entwicklungen angepasst werden.
- Schaffung von Strukturen in der EU, die den Aufbau dieser Kapazitäten steuern und die Entscheidungsabläufe bei Krisenmanagementoperationen der EU unterstützen: Das in Brüssel angesiedelte Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK), bestehend aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten im Botschafterrang, verfolgt laufend die internationale Lage und nimmt die politische und strategische Leitung von ESVP-Missionen wahr. Alle wichtigen Grundsatzentscheidungen wie zum Beispiel über die Durchführung einer Operation bleiben dabei freilich dem Rat der EU-Außenminister vorbehalten.
- Das PSK wird in seiner Arbeit zum einen vom Generalsekretariat des Rates (zu dem auch der so genannte "EU Militärstab" gehört), zum anderen von Expertengremien, die aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehen, beraten und unterstützt. Bei den aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammen gesetzten Gremien handelt es sich vor allem um das Komitee für ziviles Krisenmanagement, das EU Militärkomitee sowie, für zivil-militärische Querschnittsmaterien, die Politisch-Militärische Gruppe (PMG).
- Zwischen EU und NATO ist in Fragen des Krisenmanagements im Rahmen einer strategischen Partnerschaft eine enge Kooperation und Koordination sowie größtmögliche Transparenz sicherzustellen.
Auf der Basis der Beschlüsse des Europäischen Rates von Helsinki wurden die oben beschriebenen Strukturen zügig aufgebaut. Im Jahr 2003 war die EU schließlich in der Lage, ihre ersten Krisenmanagementmissionen nach Bosnien-Herzegowina und in die Demokratische Republik Kongo zu entsenden.
Im Dezember 2008 nahm der Rat der EU eine „Erklärung über die Stärkung der Kapazitäten“ an, in der er unter anderem für die Kapazitätsentwicklung der kommenden Jahre das Ziel definiert, dass die EU im Rahmen der ESVP in der Lage sein soll, folgende Operationen gleichzeitig zu planen bzw. durchzuführen:
„– zwei umfangreiche Operationen zur Stabilisierung und zum Wiederaufbau mit einer entsprechenden zivilen Komponente, die mindestens zwei Jahre lang mit bis zu 10.000 Mann im Einsatz gehalten werden kann;
– zwei zeitlich befristete Krisenreaktionsoperationen insbesondere unter Einsatz der Ensatzverbände der EU;
– eine Operation zur Notevakuierung europäischer Staatsbürger (in weniger als zehn Tagen) unter Berücksichtigung der zentralen Rolle, die jedem Mitgliedstaat in Bezug auf seine Bürger zukommt, und unter Rückgriff auf das Konzept des federführenden Staates bei der konsularischen Zusammenarbeit;
– eine Mission zur Überwachung/Abriegelung des See- oder Luftraums;
– eine bis zu 90 Tage dauernde zivil-militärische Operation zur Leistung humanitärer Hilfe;
– ein Dutzend ziviler ESVP-Missionen unterschiedlichen Formats (insbesondere Polizeimissionen, Rechtsstaatlichkeitsmissionen, Zivilverwaltungsmissionen, Bevölkerungsschutzmissionen, Missionen zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors und Beobachtermissionen), auch im Rahmen der Krisenreaktion, einschließlich einer größeren Mission (mit eventuell bis zu 3000 Experten), die mehrere Jahre andauern könnte.“
Überblick über bisherige und laufende ESVP-Operationen
Abgeschlossene Operationen:
Militäroperation "Concordia" von März bis Dezember 2003 zur Stabilisierung der Lage in Mazedonien (unter Rückgriff auf NATO-Mittel und Fähigkeiten).
Militäroperation "Artemis" in der Demokratischen Republik Kongo von Juni bis September 2003: zur Stabilisierung der Sicherheitslage und zur Verbesserung der humanitären Lage im Distrikt Ituri.
Dezember 2003 bis Dezember 2005: Polizeimission „EUPOL Proxima“ zur Unterstützung der Reform des Polizeiwesens in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien. Nach dem Ende von EUPOL PROXIMA hat bis Mai 2006 die Übergangsmission „EU Police Advisory Team (EUPAT)“ in Mazedonien das Büro des EU-Sonderbeauftragten unterstützt. Anschließend übernahm die Europäische Kommission mit technischen Assistenz-Projekten die Aufgabe der Unterstützung der Polizeireform in Mazedonien.
Von Juli 2004 bis Juli 2005 zivile Mission "EUJUST Themis" in Georgien zur Stärkung der rechtsstaatlichen Strukturen.
Von September 2005 bis Ende 2006 wurde die Beobachtermission der EU in Aceh durchgeführt ("Aceh Monitoring Mission"/AMM), im Rahmen derer die EU (unter Beteiligung auch einiger ASEAN-Staaten) auf Ersuchen beider Konfliktparteien die Umsetzung des Friedensabkommens zwischen der indonesischen Regierung und den Separatisten in der Provinz Aceh in Nordsumatra kontrollierte. Hier wurde vor allem Abgabe und Zerstörung der Waffen der Kämpfer der Bewegung Freies Aceh (GAM), die Freilassung inhaftierter GAM-Aktivisten, die Wiedereingliederung von GAM-Kämpfern in die Zivilgesellschaft und der Abzug indonesischer Sicherheitskräfte aus der Region kontrolliert sowie die allgemeine Menschenrechtssituation beobachtet.
Von 30. Juli bis 30. November 2006 unterstützte die EU durch die Militäroperation EUFOR RD Congo die Regierung der Demokratischen Republik Kongo (DRK) sowie die UNO Friedenstruppe MONUC dabei, während der Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in der DRK eine stabile Sicherheitslage zu gewährleisten und inneren Unruhen vorzubeugen.
Zur Unterstützung der „African Union Mission in Sudan“ (AMIS) in der Provinz Darfur im Sudan unternahm die EU von Juli 2005 bis Ende 2007 eine zivil-militärische Unterstützungsmission für AMIS, durch die der Afrikanischen Union (AU) sowohl im militärischen als auch im Polizeibereich praktische Unterstützung zuteil wurde, v.a. in den Bereichen Logistik, Planung und Transport der AU-Truppen in das Einsatzgebiet sowie durch Militärbeobachter. Im Frühjahr 2007 wurde der Arbeitsbereich einzelner Angehöriger dieser Mission auch auf die Unterstützung der AU bei deren Friedensoperation "AMISOM" in Somalia ausgedehnt.
Im Osten des Tschad und im Nordwesten der Zentralafrikanischen Republik führte die EU ab März 2008 die Militäroperation „EUFOR Tchad/RCA“ durch, die Flüchtlinge und intern Vertriebene in dieser Region ebenso wie Personal der UNO und von humanitären Hilfsorganisationen vor Übergriffen durch bewaffnete Banden und Rebellenbewegungen schützte. In den Auseinandersetzungen zwischen der tschadischen Regierung und den sie bekämpfenden Rebellenbewegungen bzw. in den Spannungen zwischen dem Tschad und dem Sudan bewahrte EUFOR erfolgreich strikte Unparteilichkeit. EUFOR Tchad/RCA war von Anfang an als Überbrückungsoperation konzipiert, die ihre Aufgaben mach einem Jahr an eine UNO-Truppe übergeben sollte. Mit der Verlängerung und Erweiterung des Mandats der UNO-Operation MINURCAT wurde eine solche Truppe (im Rahmen von „MINURCAT II“) geschaffen, die Übertragung der Aufgaben von EUFOR Tchad/RCA an MINURCAT II erfolgte am 15. März 2009.
Laufende Operationen:
Seit Jänner 2003: Polizeimission ("EUPM") in Bosnien-Herzegowina zur Unterstützung der lokalen Polizeikräfte beim Aufbau des Polizeiwesens sowie im Kampf gegen organisierte Kriminalität und Korruption.
Ende 2004 übernahm die ESVP-Militäroperation „EUFOR Althea“ die Aufgaben der NATO-geführten Friedenstruppe „SFOR“ bei der Stabilisierung von Bosnien-Herzegowina. Umfasste EUFOR Althea anfangs noch etwa 6.000 Soldatinnen und Soldaten, konnte diese Zahl 2007 auf mittlerweile ca. 2.000 reduziert werden. Die EU hat die Absicht, diese Operation, sobald die weitere Entwicklung des Landes es zulässt, in eine reine Beratungs- und Ausbildungsmission umzuwandeln, die die Modernisierung der bosnisch-herzegowinischen Streitkräfte unterstützen soll. Aller Voraussicht nach hätte eine solche Mission keinerlei exekutive Befugnisse mehr und würde wohl nur mehr ca. 200 Personen umfassen.
Seit April 2005 berieten europäische Polizeiexperten die Behörden der Demokratischen Republik Kongo (DRK) im Rahmen der Operation "EUPOL Kinshasa" beim Aufbau integrierter Polizeieinheiten in der Hauptstadt Kinshasa. Ab 1.7.07 wurde der Arbeitsbereich dieser Mission auf Unterstützung beim Aufbau des gesamten Polizeiapparats der DRK ausgedehnt und die Mission in "EUPOL RD Congo" umbenannt.
Ebenfalls in der Demokratischen Republik Kongo unterstützen europäische Militärexperten seit Mai 2005 den Prozess der Reform der Streitkräfte im Rahmen der Beratungsmission "EUSEC Congo".
Seit Juli 2005 Mission "EUJUST Lex", zur Unterweisung hochrangiger irakischer Polizei- und Justizfunktionäre im Aufbau eines modernen, rechtsstaatlich orientierten Strafrechtswesens. In Hinblick auf die Sicherheitslage im Irak fanden die Ausbildungskurse für die irakischen Experten bis Mitte 2009 ausschließlich außerhalb des Irak, überwiegend in EU Mitgliedstaaten, statt. In einer Pilotphase werden seither auch einzelne Seminare im Irak selbst abgehalten.
Im Rahmen der Ende 2005 in die Wege geleiteten Mission "EUBAM Rafah" beobachten Grenzkontrollexperten aus der EU auf Basis eines entsprechenden Abkommens zwischen Israel und der palästinensischen Autonomiebehörde den geordneten Betrieb des Grenzübergangs Rafah zwischen dem Gazastreifen und Ägypten durch die palästinensischen Zollorgane. Nach der weitgehenden Schließung des Grenzübergangs in Folge der de facto Machtübernahme durch die Hamas im Gazastreifen im Juni 2007 konzentriert sich die Tätigkeit von EUBAM Rafah auf Ausbildungsmaßnahmen für palästinensische Zollbeamte, eine Öffnung des Grenzübergangs konnte seither nur an einzelnen Tagen bzw. in meist humanitär begründeten Einzelfällen erreicht werden. Die Präsenz von EUBAM vor Ort wird freilich weiter mit reduziertem Personalstand aufrechterhalten, um im Falle einer politischen Einigung über die neuerliche Inbetriebnahme des Übergangs unverzüglich auch die Arbeit der EU Beobachter wiederaufnehmen zu können.
Seit 1. Jänner 2006 besteht die EU-Polizeimission in den Palästinensischen Gebieten ("EUPOL COPPS") mit dem Ziel, durch Unterstützung und Beratung der "Palestinian Civil Police" zum Aufbau einer effektiven, rechtsstaatlichen Standards entsprechenden Polizeistruktur unter palästinensischer Eigenverantwortung beizutragen. Die Mission verfügt seit Sommer 2008 über eine eigene „Rukle-of-Law“-Abteilung, die sich mit dem Strafrechtsbereich befasst.
Im Juni 2007 wurde die Mission EUPOL Afghanistan ins Leben gerufen, die durch die Ausbildung afghanischer Polizeibeamter zur Erhöhung von Stabilität und Sicherheit in Afghanistan beitragen soll.
Am 16. Februar 2008 beschloss die EU, im Kosovo eine zivile Rechtsstaatlichkeitsmission (EULEX Kosovo) zu unternehmen, deren Hauptzweck es ist, die kosovarischen Behörden in den Bereichen Polizei, Justiz und Zollwesen beim Aufbau eines modernen, rechtsstaatlichen Exekutivapparates in einem multiethnischen Kosovo zu unterstützen. Diese Aufgaben wurden Ende 2008 von der UNO-Verwaltung des Kosovo, UNMIK, übernommen, die selbst stark reduziert wurde, Neben Beratungsaufgaben üben die EU-Experten vor allem auf den Gebieten der Bekämpfung des organisierten Verbrechens und der Verfolgung ethnisch motivierter Straftaten auch unmittelbare Vollzugsgewalt aus. Mit über 2.000 internationalen Experten ist EULEX Kosovo die bislang bei weitem größte zivile Mission im Rahmen der ESVP und stellt somit einen Meilenstein in der Entwicklung des sicherheitspolitischen Instrumentariums der Union dar. Schon seit dem Frühjahr 2006 waren durch das Vorbereitungsteam „EUPT“ im Kosovo Vorarbeiten für den Start von EULEX Kosovo durchgeführt worden.
Seit Juni 2008 unterstützt die EU mit einer gemischt zivil-militärischen Beratungsmission („EU SSR Guinea-Bissau“) die lokalen Behörden in Guinea-Bissau bei der Reform des Sicherheitssektors, vorwiegend in den Bereichen Militär, Polizeiwesen und Strafjustiz.
Seit September 2008 sind im Rahmen der Monitoring-Mission „EUMM Georgia“ rund 250 zivile EU-Experten in Georgien im Einsatz, um v.a. die Einhaltung der Abmachungen zu überwachen, die zur Einstellung der Feindseligkeiten zwischen Russland und Georgien im August 2008 führten. Auch die Beobachtung der Rückkehr von Flüchtlingen in die im August umkämpften Gebiete gehört zum Aufgabenbereich von EUMM. Momentan kommen diese Beobachter nur in den „Pufferzonen“ zwischen dem georgischen Kernterritorium und Südossetien bzw. Abchasien zum Einsatz, die EU ist aber bestrebt, die Zustimmung aller Konfliktparteien dazu zu erlangen, das Tätigkeitsgebiet der Mission auch auf Südossetien und Abchasien zu erstrecken.
Im November 2008 fassten die EU Außenminister den Entschluss, durch eine ESVP Flottenoperation zur Umsetzung von UN Sicherheitsratsresolution 1816 über die Bekämpfung der Piraterie vor den Küsten Somalias beizutragen. Die Operation trägt den Namen „EUNAVFOR Atalanta“ und umfasst bis zu 8 Kriegsschiffe (davon ein Versorgungsschiff) sowie bis zu 3 in Dschibuti stationierte Überwachungsflugzeuge. Hauptaufgabe der Operation ist es, Somalia anlaufende Schiffe des „World Food Programme“ sowie andere wegen ihrer Ladung besonders gefährdete Schiffe zu eskortieren und durch Patrouillenfahrten und –flüge die Sicherheit dieser Gewässer für die Handelsschifffahrt zu erhöhen. Dies wird in enger Abstimmung mit anderen in der Region aktiven Flotteneinheiten, den Staaten der Region sowie Schiffseignerorganisationen erfolgen.
(Zur österreichischen Beteiligung an ESVP Operationen s. unten, "Österreich und die ESVP").
Ziviles Krisenmanagement
In den letzten Jahren haben Krisenprävention und ziviles Krisenmanagement auch im Rahmen der ESVP stark an Bedeutung gewonnen. Zwar können militärische Interventionen einen Konflikt eindämmen oder beenden, doch zur Beseitigung der eigentlichen Ursachen solcher Gewaltausbrüche und zum Wiederaufbau von staatlichen und demokratischen Strukturen nach einem Konflikt bedarf es anderer Mittel. Die Instrumente des zivilen Krisenmanagements haben daher vor allem die Funktion, krisenanfällige Staaten sowie Staaten, deren Strukturen nach Kriegen und Konflikten geschwächt sind, beim Aufbau bzw. Wiederaufbau einer leistungsfähigen, auf rechtsstaatlichen Grundsätzen basierenden Verwaltung zu unterstützen, insbesondere in den Bereichen Polizei, Justiz und Grenzüberwachung.
Im 2004 angenommenen Aktionsplan zu den zivilen Aspekten der ESVP sind die grundlegenden Maßnahmen festgelegt, um die zivilen Fähigkeiten der Union weiterzuentwickeln und ihre Einsatzfähigkeit zu erhöhen. Zu diesen Maßnahmen zählen vor allem die qualitative und quantitative Verbesserung der Fähigkeiten und die Entwicklung integrierter "Krisenmanagement-Pakete" (z.B. Verbindung polizeilicher, rechtstaatlicher und weiterer Elemente). Der Aktionsplan sieht des Weiteren Verbesserungen vor, um die Vorbereitungszeit für Einsätze zu verkürzen und rasche Beschaffungsabläufe für die Ausrüstung ziviler Krisenmanagement-Operationen sicherzustellen. Das „Zivile Planziel 2008“ gab anhand von Bedarfskatalog und Einmeldungsfristen einen Prozess sowie einen konkreten Zeitrahmen für die Verbesserung der zivilen Fähigkeiten bis Ende 2008 vor und konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Das neu formulierte Zivile Planziel 2010 baut auf den bisherigen Erfahrungen auf und legt einen besonderen Schwerpunkt auf Synergien durch die Zusammenarbeit mit anderen internationalen Akteuren des Zivilen Krisenmanagements.
Militärisches Krisenmanagement
Die EU setzte sich in Helsinki 1999 das Ziel, bis zu 60.000 Soldaten bereitzustellen, um innerhalb von 60 Tagen militärische Operationen im Rahmen der "Petersberg-Aufgaben" durchführen zu können ("Helsinki Headline Goal"). Durch Einmeldungen der Mitgliedstaaten konnte dieses Ziel quantitativ erreicht werden. 2004 wurde darauf ein neues "Militärisches Planungsziel 2010" (Headline Goal 2010) beschlossen. Einen wesentlichen Bestandteil des Planungsziels 2010 bilden die rasch verfügbaren Einsatzverbände (engl. "Battlegroups"). Seit Anfang 2007 stehen der EU in halbjährlichem Wechsel stets zwei dieser Verbände zur Verfügung, die jeweils ca. 1.500 SoldatInnen umfassen und im Bedarfsfall binnen fünf bis zehn Tagen für Einsätze des EU-Krisenmanagements im gesamten Petersberg-Spektrum, zum Einsatz gebracht werden können.
Im Rahmen der Umsetzung des Headline Goal 2010 wurde 2007 unter der Bezeichnung „Progress Catalogue“ eine systematische Bilanz darüber vorgelegt, welche Fortschritte bislang beim Aufbau der militärischen ESVP-Kapazitäten erzielt werden konnten bzw. wo noch erhebliche Fähigkeitslücken bestehen. Auf dieser Basis wurden 2008 von der so genannten „Headline Goal Task Force“ aus Militärexperten aller Mitgliedstaaten Vorschläge für konkrete Maßnahmen zur Schließung der Fähigkeitslücken sowie zur Priorisierung dieser Maßnahmen ausgearbeitet. Diese Vorschläge mündeten in einen „Plan zur Kapazitätsentwicklung“ (Capability Development Plan, CDP), der es den Mitgliedstaaten erleichtern soll, künftige Schlüsselentscheidungen über die Entwicklung ihrer Streitkräfte bzw. ihre militärischen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben an den Bedürfnissen der ESVP auszurichten. Der CDP hebt zwölf Bereiche hervor, in denen Unionsweit noch besondere Fähigkeitslücken bestehen, darunter Ein-Mann Flugabwehrlenkwaffen, die Bekämpfung von Seeminen in Küstengewässern, Aufklärungs- und Zielerfassungskapazitäten, Sanitätsunterstützung, Abwehr von nuklearen, radiologischen und chemischen Kampfstoffen sowie der Schutz gegen improvisierte Sprengsätze bzw. Bomben („improvised explosive devices“).
Im Prozess der Umsetzung des CDP wird die "Europäische Verteidigungsagentur" (EVA) eine Schlüsselrolle spielen. Die EVA hat ihre Tätigkeit 2005 aufgenommen und befasst sich vorwiegend mit der Entwicklung der europäischen Verteidigungskapazitäten, insbesondere der Förderung von einschlägigen multinationalen Forschungs- und Entwicklungsprojekten bzw. von länderübergreifenden Beschaffungsprogrammen sowie der Steigerung der Effizienz des europäischen Rüstungsmarkts.
Kooperation mit internationalen Partnern
Die EU arbeitet mit zahlreichen Partnern im Bereich des internationalen Krisenmanagements zusammen. An erster Stelle ist hier die UNO zu nennen, der die primäre Verantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit zukommt. Mit der NATO unterhält die EU eine strategische Partnerschaft im Bereich des Krisenmanagements. So stellt die NATO zum Beispiel der EU in bestimmten Bereichen im Rahmen von Vereinbarungen, die auch als "Berlin-plus Arrangements" bekannt sind, für konkrete Operationen militärische Mittel und Fähigkeiten zur Verfügung.
Der Aufbau autonomer afrikanischer Krisenmanagementkapazitäten stellt ein wichtiges Element der im Dezember 2007 verabschiedeten „Gemeinsamen EU-Afrika Strategie“ dar, die unter anderem auch eine „Friedens- und Sichehrheitspartnerschaft zwischen der Afrika und der EU vorsieht.
Auch im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit den südlichen und östlichen Mittelmeeranrainerstaaten (v.a. „Mittelmeerunion“) behandelt die EU Sicherheitsfragen.
Da die ESVP ein offenes Projekt ist, besteht grundsätzlich auch für Drittstaaten die Möglichkeit zur Teilnahme an EU-Krisenmanagementeinsätzen, wovon auch bereits wiederholt Gebrauch gemacht wurde.
Österreich und die ESVP
Das Bekenntnis Österreichs zu einer aktiven und solidarischen Mitwirkung an der ESVP stellt eine konsequente Fortsetzung jener Politik dar, die Österreich seit seinem EU-Beitritt am 1. Jänner 1995 verfolgt. Mit seinem Beitritt zur EU hat Österreich den gesamten rechtlichen und politischen Besitzstand der Union übernommen, der auch den Vertrag von Maastricht und dessen Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) umfasste. Art. J.4 dieses Vertrages eröffnete die Perspektive einer gemeinsamen Verteidigungspolitik, die zu gegebener Zeit zu einer gemeinsamen Verteidigung führen könnte. Bei der Volksabstimmung im Juni 1994 hatten zwei Drittel der österreichischen Wählerinnen und Wähler einem EU-Beitritt zu diesen Bedingungen zugestimmt. In die österreichische Bundesverfassung wurde anlässlich der Ratifizierung der österreichischen EU-Beitrittsakte eine Bestimmung aufgenommen, die bewirkt, dass Beschlüsse, die im Rahmen der GASP getroffen werden, Vorrang vor dem Neutralitätsgesetz haben. Diese Verfassungsbestimmung (Art. 23f) wurde im Zusammenhang mit der Ratifizierung des EU-Vertrages in der Fassung von Amsterdam dahingehend novelliert, dass die Mitwirkung Österreichs an den Petersberg-Aufgaben (dazu zählen auch Kampfeinsätze zur Friedensdurchsetzung) durch das Neutralitätsgesetz keine Einschränkung erfährt.
Österreich arbeitet in allen Bereichen an der ESVP aktiv und vollumfänglich mit und legt bei der weiteren Gestaltung der Krisenmanagementinstrumente der Union besonderen Wert auf die Ausgewogenheit beim Aufbau der zivilen und militärischen Kapazitäten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die zivilen Krisenmanagementinstrumente in den letzten Jahren besonders dynamisch entwickelt haben und die EU gerade in diesem Bereich über ein besonders großes Potenzial verfügt.
Im Bereich der militärischen ESVP-Kapazitäten besteht Österreichs Beitrag zum „Militärischen Planungsziel 2010“ (s. oben) aus einer Rahmenbrigade nach dem „Framework Nation Konzept der EU“ mit den notwendigen Kampfunterstützungs-, Einsatzunterstützungs- und Führungsunterstützungsteilen sowie Teilen des Jagdkommandos. Im ersten Halbjahr 2011 wird sich Österreich erstmals an einem rasch verfügbaren EU Einsatzverband gemeinsam mit den Niederlanden (die als Führungsnation des Verbands fungieren), Deutschland, Finnland und Litauen beteiligen, voraussichtlich mit einem Kontingent in Kompaniestärke. Für das zweite Halbjahr 2012 ist eine weitere Beteiligung an einem Einsatzverband vorgesehen, der von Deutschland geführt wird und an dem weiters noch Truppen aus der Tschechischen Republik, Irland und den Drittstaaten Kroatien und Mazedonien beteiligt sein werden. Nach jetzigem Planungsstand werden mehrere hundert österreichische Soldatinnen und Soldaten an diesem Verband beteiligt sein und vor allem die Verantwortung für den Bereich Logistik übernehmen.
Für die zivilen Krisenmanagementfähigkeiten der EU hat Österreich insgesamt 147 Experten eingemeldet.
Beteiligung Österreichs an ESVP-Krisenmanagementoperationen:
Österreich war bislang an folgenden abgeschlossenen ESVP-Einsätzen beteiligt: Militäroperationen: „Artemis“ und EUFOR RD Congo in der Demokratischen Republik Kongo, „Concordia“ in Mazedonien; EUFOR Tchad/RCA im Osten des Tschad bzw. im Nordwesten der Zentralafrikanischen Republik; zivil-militärische Unterstützungsmission für AMIS im Sudan/Darfur; zivile Missionen: Polizeimission „Proxima“ (bzw. ihre Nachfolgemission „EUPAT“) in Mazedonien; Beobachtermission AMM in Aceh/Indonesien
Österreichische Beteiligung an laufenden Einsätzen:
Militäroperation EUFOR ALTHEA in Bosnien-Herzegowina mit ca. 110 SoldatInnen; Militärreformmission EUSEC RD Congo in der Demokratischen Republik Kongo (bis zu zwei österreichische Experten); Polizeimissionen: EUPM in Bosnien-Herzegowina (5 österreichische Polizisten/innen; EUPOL COPPS in den Palästinensergebieten (bis zu 4 österreichische Polizei- und Justizexperten), Grenzkontrollmission EUBAM Rafah (1 Zollbeamtin zwar aktuell nicht im Einsatz aber abrufbereit für den Fall der Wiedereröffnung des Grenzübergangs Rafah), Trainingsmission EUJUST Lex (bis zu 5 Ausbildner/innen aus Innen- und Justizministerium; Abhaltung eines Kurses für leitendes Personal irakischer Strafvollzugsanstalten in Österreich im Sommer 2008); EULEX Kosovo (ca. 25 ExpertInnen aus dem Innen- und Justizministerium); EUMM Georgia (3 Polizisten, eine Menschenrechtsexpertin).
Die ESVP und der Vertag von Lissabon
Der Vertrag von Lissabon, in dem sich die 27 EU-Staaten am 18. Oktober 2007 auf eine Reform der EU geeinigt haben enthält gegenüber dem bisherigen EU-Primärrecht im Bereich der ESVP vor allem die folgenden Neuerungen:
• An die Stelle des Ausdrucks „ESVP“ tritt nunmehr die Bezeichnung „Gemeinsame Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ (GSVP)
• Ausweitung der „Petersberg-Aufgaben“ auf die Bereiche Abrüstungsmaßnahmen, Aufgaben der militärischen Beratung und Unterstützung, Konfliktverhütung und Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten;
• Verpflichtung der Mitgliedstaaten, der Union zivile und militärische Kapazitäten für die GSVP zur Verfügung zu stellen;
• Verpflichtung der Mitgliedstaaten, ihre Verteidigungsfähigkeit schrittweise zu verbessern;
• Primärrechtliche Verankerung der europäischen Agentur für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten (Europäische Verteidigungsagentur/EVA);
• Schaffung der Möglichkeit, dass jene EU-Mitgliedstaaten, welche besondere Kriterien in Bezug auf die militärischen Fähigkeiten erfüllen und die untereinander auf diesem Gebiet verbindliche Zusagen machen wollen, eine "Ständige Strukturierte Zusammenarbeit" begründen;
• Einführung einer Beistandsgarantie für den Fall eines bewaffneten Angriffs auf einen EU-Mitgliedstaat mit Rücksichtnahme auf den "besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten";
• Einführung einer Solidaritätsklausel für alle EU-Mitgliedstaaten zur Bewältigung terroristischer Bedrohungen und Katastrophen („Solidaritätsklausel“).
Dazu ist allerdings anzumerken, dass das Spektrum der „Petersberg-Aufgaben“ nur um solche Missionen erweitert wird, die an potentieller Intensität deutlich unter den schon von Anfang an in den Petersberg-Aufgaben enthaltenen „Kampfeinsätzen zur Friedensdurchsetzung“ liegen, weshalb ihre Durchführung implizit schon jetzt als durch EU-Primärrecht gedeckt anzusehen ist, siehe beispielsweise die oben erwähnte Beratungsmission EUSEC DR Congo.
Auch die Gründung der EVA bedurfte keiner primärrechtlichen Grundlage, weshalb diese Agentur bereits 2004 ins Leben gerufen wurde und 2005 ihre Arbeit aufnahm. Immerhin ist die EVA aber die bislang einzige der zahlreichen „EU-Agenturen“, die mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon Eingang in das Primärrecht der Union finden würde.
Was die oben erwähnte Solidaritätsklausel anlangt, so sind ihre im Vertrag von Lissabon enthaltenen Kernelemente weitgehend wortgleich aus einer einschlägigen Erklärung übernommen, die die Staats- und Regierungschefs der EU im März 2004 in Reaktion auf die Terroranschläge von Madrid annahmen, wenn auch durch den Vertrag von Lissabon der Gehalt dieser politischen Erklärung verrechtlicht und ihr Anwendungsbereich über Terroranschläge auch auf Natur- und vom Menschen verursachte Katastrophen erweitert wird.
Zur Verpflichtung der Bereitstellung ziviler und militärischer Kapazitäten für die GSVP sowie zur Verbesserung der militärischen Kapazitäten ist anzumerken, dass hier der Vertrag von Lissabon nur eine primärrechtliche Basis für Vorgaben schafft, an denen sich seit der Schaffung der ESVP mit den Beschlüssen von Helsinki de facto alle Mitgliedstaaten (außer Dänemark aufgrund seines seit Maastricht bestehenden „opt-out“) orientieren.
Es verdient auch festgehalten zu werden, dass der Vertrag von Lissabon, soweit er sich mit der Bereitstellung oder der Verbesserung militärischer Fähigkeiten befasst, kein „Mehr“ an Rüstungsausgaben und Kriegsmaterial anstrebt, sondern eine klarere Orientierung der Streitkräfte aller Mitgliedstaaten an den friedenspolitischen Herausforderungen des Krisenmanagements, wie es im Rahmen der GSVP zur Stärkung des Weltfriedens in enger Zusammenarbeit mit der UNO betrieben werden soll.
