Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
Eine wichtige Aufgabe der österreichischen Außenpolitik ist die Abstimmung und Koordinierung gemeinsamer Schritte mit den 26 anderen Mitgliedstaaten der EU und der Europäischen Kommission im Rahmen der sogenannten Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik ("GASP").
Im Rahmen der GASP (der "2. Säule" der EU) arbeiten die 27 Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission auf zwischenstaatlicher Basis zusammen und legen gemeinsame Positionen fest. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht am 1. November 1993 kann die EU als solche auf internationaler Ebene auftreten und ihren Standpunkt zu Konflikten, zu Menschenrechtsfragen oder anderen Themen im Zusammenhang mit den Grundprinzipien und gemeinsamen Werten, die der EU zugrunde liegen und zu deren Verteidigung sie sich verpflichtet hat, zum Ausdruck bringen.
Im Sinne einer stärkeren Effizienz und besseren Außenwirkung der Außenpolitik der EU wurde im Vertrag von Amsterdam die Schaffung eines Hohen Vertreters für die GASP festgelegt. Seit 18. Oktober 1999 hat Javier Solana dieses Amt inne. Die Bestimmungen über die GASP wurden zuletzt durch den Vertrag von Nizza, der am 1. Februar 2003 in Kraft getreten ist, revidiert. Seither gibt es eine größere Zahl von Bereichen, in denen Mehrheitsbeschlüsse möglich sind. Außerdem wurde das Politische und Sicherheitskomitee eingerichtet. Es tritt in der Regel zwei Mal pro Woche zusammen, um Entscheidungen in GASP-Fragen zu treffen und die Durchführung von Einsätzen im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ("ESVP") zu überwachen.
Die Außenminister der EU-Mitgliedstaaten treffen sich regelmäßig (in der Regel ein Mal pro Monat) im Rat Allgemeine Angelegenheiten und Auswärtige Beziehungen, in dessen Rahmen die EU-Politik in Schlüsselfragen der Außenpolitik festgelegt wird.
In der GASP gibt es mehrere Mechanismen, die auch regelmäßig eingesetzt werden. Drei davon sind rechtlich verbindliche Instrumente:
- Gemeinsame Aktionen,
- Gemeinsame Standpunkte und
- Gemeinsame Strategien, die auf mehrere Jahre angelegt sind.
Zentrales politisches Instrument sind die Schlussfolgerungen der Treffen des Rats Allgemeine Angelegenheiten und Auswärtige Beziehungen, die in intensiven Konsultationen der Mitgliedsstaaten finalisiert werden. Von politischer Bedeutung ist ferner die Möglichkeit, Erklärungen der EU abzugeben und Demarchen (formelle Vorsprachen) bei Regierungsvertretern in Drittstaaten zu unternehmen.
Ein wichtiges Instrument der GASP sind überdies die Sonderbeauftragten der EU (EUSB).
Gegenwärtig gibt es EUSBs für Bosnien/Herzegowina, Kosovo, FYROM/Mazedonien, den Südkaukasus, Zentralasien Moldau, den Nahen Osten, die Großen Seen, die Afrikanische Union, den Sudan und Afghanistan.
Inhaltliche Schwerpunkte liegen im Bereich Kampf gegen den Terrorismus, Nonproliferation, Konfliktverhütung, Menschenrechte sowie Stärkung des Multilateralismus. Einen wesentlichen Teil der GASP bildet die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP).
